. Pogrom Hoyerswerda 2012Freiheitsberaubung und Nötigung durch Deutsche Polizeibeamte geschehen am 20. März 2012 am Amtsgericht Hoyerswerda
Am 20.03.2012 war ich auf dem Weg zum Gericht, um mich in einem um 12:30 Uhr diesen Tages anstehenden Prozesses zu verteidigen. Um 12:16 Uhr betraten mein Sohn und ich das Gebäude des Amtsgerichtes Hoyerswerda. Sofort wurde ich von 5 bewaffneten Beamten durchsucht, von meinem Sohn getrennt. Ohne mir etwas zu erklären, wurde ich von den Beamten ohne rechtlichen Grund und gegen meinen Willen allein in einen leeren Raum des Amtsgerichtes Hoyerswerda gedrängt und dort festgehalten. Man nahm mir die Digitalkamera weg und verbat mir, Aufnahmen damit zu tätigen. Der Kontakt mit meinem Sohn wurde mir verwehrt. Mit Androhung von Gewalt wurde ich dazu genötigt, meine Teilnahme an der Verhandlung aufzugeben. Durch diese rechtswidrige Inverwahrnahme wurde die von mir erforderliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung um 12:30 Uhr (Az 1 C 389/09) verhindert.
Am selben Tag wurde in der versäumten Verhandlung gegen mich ein Säumnisurteil ausgesprochen.
Trotz aller Züchtigungsmaßnahmen ist es mir gelungen, diese maßlose Repressalie mit einer versteckten Kamera zu filmen (siehe oben).
Die Gesetzlosigkeit der Justiz- und Polizeibeamten hatte ich sofort mit meinem Schreiben vom 23.03.2012 an Ministerpräsident Stanislaw Tillich angezeigt (Anlage 1). Seit dem habe ich bezüglich dieser Nötigung durch Freiheitsberaubung weder von Tillich noch von einer Ermittlungsstelle gehört. Demnach kann ich davon ausgehen, dass dieser Vorfall von Tillich verschleiert wurde. Damit duldet oder unterstützt Ministerpräsident Tillich diese perfide, verdeckte Ausländerhetze. Nötigung und Freiheitsberaubung sind jeweils Offizialdelikte und müssen von Amts wegen verfolgt werden. Als amtierender Ministerpräsident war er dazu verpflichtet, zu handeln, den Sachverhalt zu überprüfen und die Täter verfolgen zu lassen. Das tat er nicht.
07.01.2015 | Leave a comment
16.04.2012 | Leave a comment
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