Kategorie: Die Grüne Meile
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2012
 
...Allerdings ist dieses Manuskript in der zugestellten Form nicht lesbar und vermittelt den Eindruck, als sei ein Huhn übers Papier gelaufen.
Dem Strafrichter am Amtsgericht Näther sollte wohl bekannt sein, dass die Amtssprache Deutsch und nicht Chinesisch ist. Ich habe zwar die gesamten Osterfeiertage damit verbracht, dieses Kryptogramm zu entschlüsseln, allerdings ist es mir nicht gelungen, und der magische Sinn seiner Hieroglyphen blieb für mich im Dunklen.
Letztendlich bin ich zu der Entscheidung gekommen, dass ich nur ein zu unrecht beschuldigter Mitmensch und nicht Indiana Jones bin, der ständig auf der Suche nach verborgenen Schätzen war. Daher ist es nicht meine Aufgabe, unlesbare sowie nicht für jeden Menschen verständliche Dokumente zu entziffern...
Und der Beschuldigte Näther ist kein Vertreter des Okkultismus, sondern ein lumpiger hinterhältiger korrupter Strafrichter, dem die Vorschriften „am Arsch vorbei gehen“, obwohl seine Amtsbefugnisse und Amtshandlungen streng im Gesetz statuiert sind....
 
 
...Dadurch entstand ein durch die Staatsanwaltschaft sowie Ermittlungsbehörden konstruiertes Verfahren. Dem Richter Näther wurde darauf mehrfach hingewiesen, dies ließ er jedoch unbeachtet.

Damit vereitelte er nicht nur die Straftaten der Ermittlungsbeamten und des Staatsanwaltes, die während des Vorverfahrens Aktenmanipulation und Aktenunterdrückung begingen, sondern auch das Verbrechen der Neonazis.

Indem Näther die unbegründete Anklage bewusst aufrecht erhielt und auch noch beschloss am 16.03.2011 die Hauptverhandlung zu eröffnen, machte er sich zudem der Verfolgung Unschuldiger strafbar...

Die korrupte Clique der Staatsanwaltschaft und Strafrichter Näther haben, getrieben durch niedrige Beweggründe, einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten Nitichevski, gegen einen Unschuldigen, fabriziert. Hierzu wurden etliche Rechtsverstöße begangen:
  • Vorsätzliche Personenverwechslung der am Tatort vom 01.09.2009 Beteiligten
  • Verstoß gegen §52 Abs.2 S.2 StPO
  • Verstoß gegen §201 Abs.2 S.1 StPO
  • Menschenrechtsverletzung:
    Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren
  • Verurteilung - ohne den Angeklagten
  • Verstoß gegen § 230 Abs.1 StPO
  • Verstoß gegen § 408a StPO

  • Alle hier aufgelisteten, von Näther widerrechtlich durchgeführten Handlungen und Maßnahmen sprechen dafür, dass seine Unparteilichkeit längst auf der Strecke geblieben ist und er ausschließlich das Ziel verfolgt, die Heimtücke zu vollenden bzw. den Beschuldigten mit allen Mitteln zu verurteilen.
     





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