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...Die ABH Kamenz hat im Jahr 2006 das Reisedokument des Antragstellers aberkannt, das ihm von der ABH Flensburg erteilt wurde. Dies erfolgte durch gesetzwidrige Verweigerung der Verlängerung – obwohl alle Voraussetzungen dafür vorlagen.
Seitdem ist der Antragsteller nicht nur ein Staatenloser, sondern auch ein „Ausweisloser“…
...Die Rechtmäßigkeit des Anspruches des Antragstellers ist durch § 105b AufenthG begründet.
Ferner ist ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren bereits durch den Umstand gegeben, dass der Vertreter des Bundesministeriums des Innern (Berlin) Herr P. Knott am 06.12.2011 dem Antragssteller gegenüber persönlich bestätigte:
“Die Ausgabe eines eATs steht Ihnen zu, und das Fehlen der Ausweispapiere ist hierzu kein Hindernis...“.... |
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Die Antwort der Ausländerbehörde war kurz und zynisch.
„…Wir sehen daher keine Notwendigkeit zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels…“
Dieses zweizeilige Manuskript wurde vom Sachgebietsleiter Olaf Thiel unterzeichnet.
Wer ist denn „wir“?
Wir – die Rechtsgemeinschaft für das Ausländerquälen:
Olaf Thiel (Leiter der Ausländerbehörde) und Rene Burk (Ordnungsamt Leiter)?
Oder „Olaf Thiel und Angela Merkel“?
Offenbar leidet der Sachgebietsleiter der ABH Kamenz Olaf Thiel an geistiger Krankheit Namens „Größenwahn“ (sehr verbreitet unter Beamten) und meint sich selbst:
„Wir, Olaf Thiel, haben entschieden…“
Wie kommt es zu diesem sprachlichen Phänomen, dass der Sachgebietsleiter plötzlich von sich im Plural spricht? Reicht ihm der Genuss des Leidens der Menschen, die er misshandelt, nicht, um seine perfiden Neigungen zu befriedigen, dass er nun zum Sprachgebrauch von Herrschern, zum Pluralis Majestatis greift?
Er spricht nicht im Namen des Volkes… Nein.
Er spricht über dem Volk… Die Buchstaben des Gesetzes sind für ihn wohl zu klein, um wahrzunehmen, denn seine Majestät segelt hoch im Himmel…
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