...Dadurch entstand ein durch die Staatsanwaltschaft sowie Ermittlungsbehörden konstruiertes
Verfahren. Dem Richter Näther wurde darauf mehrfach hingewiesen, dies ließ er jedoch
unbeachtet.
Damit vereitelte er nicht nur die Straftaten der Ermittlungsbeamten und des Staatsanwaltes,
die während des Vorverfahrens Aktenmanipulation und Aktenunterdrückung begingen, sondern
auch das Verbrechen der Neonazis.
Indem Näther die unbegründete Anklage bewusst aufrecht erhielt und auch noch beschloss am
16.03.2011 die Hauptverhandlung zu eröffnen, machte er sich zudem der Verfolgung
Unschuldiger strafbar...
Die korrupte Clique der Staatsanwaltschaft und Strafrichter Näther haben,
getrieben durch niedrige Beweggründe, einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten Nitichevski,
gegen einen Unschuldigen, fabriziert. Hierzu wurden etliche Rechtsverstöße begangen:
Vorsätzliche Personenverwechslung der am Tatort vom 01.09.2009 Beteiligten
Verstoß gegen §52 Abs.2 S.2 StPO
Verstoß gegen §201 Abs.2 S.1 StPO
Menschenrechtsverletzung:
Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren
Verurteilung - ohne den Angeklagten
Verstoß gegen § 230 Abs.1 StPO
Verstoß gegen § 408a StPO
Alle hier aufgelisteten, von Näther widerrechtlich durchgeführten Handlungen und Maßnahmen
sprechen dafür, dass seine Unparteilichkeit längst auf der Strecke geblieben ist und er
ausschließlich das Ziel verfolgt, die Heimtücke zu vollenden bzw. den Beschuldigten mit allen
Mitteln zu verurteilen.
geschehen am 20. März 2012 am Amtsgericht Hoyerswerda
Am 20.03.2012 war ich auf dem Weg zum Gericht, um mich in einem um 12:30 Uhr
diesen Tages anstehenden Prozesses zu verteidigen. Um 12:16 Uhr betraten
mein Sohn und ich das Gebäude des Amtsgerichtes Hoyerswerda. Sofort wurde
ich von 5 bewaffneten Beamten durchsucht, von meinem Sohn
getrennt. Ohne mir etwas zu erklären, wurde ich von den Beamten ohne
rechtlichen Grund und gegen meinen Willen allein in einen leeren Raum des
Amtsgerichtes Hoyerswerda gedrängt und dort festgehalten. Man nahm mir die Digitalkamera weg und verbat
mir, Aufnahmen damit zu tätigen. Der Kontakt mit meinem Sohn wurde mir
verwehrt. Mit Androhung von Gewalt wurde ich dazu genötigt, meine Teilnahme
an der Verhandlung aufzugeben. Durch diese rechtswidrige Inverwahrnahme
wurde die von mir erforderliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung um
12:30 Uhr (Az 1 C 389/09) verhindert.
Am selben Tag wurde in der versäumten Verhandlung gegen mich ein
Säumnisurteil ausgesprochen. So einfach erzwang das Pack am Amtsgericht die
Verurteilung eines Unschuldigen.
Trotz aller Züchtigungsmaßnahmen ist es mir gelungen, diese maßlose
Repressalie mit einer versteckten Kamera zu filmen (siehe oben).
Die Gesetzlosigkeit der Justiz- und Polizeibeamten hatte ich sofort mit
meinem Schreiben vom 23.03.2012 an Ministerpräsident Stanislaw Tillich
angezeigt (Anlage 1).
Seit dem habe ich bezüglich dieser Nötigung durch Freiheitsberaubung weder
von Tillich noch von einer Ermittlungsstelle gehört. Demnach kann ich davon
ausgehen, dass dieser Vorfall von Tillich verschleiert wurde. Damit duldet
oder unterstützt Ministerpräsident Tillich diese perfide, verdeckte
Ausländerhetze.
Nötigung und Freiheitsberaubung sind jeweils Offizialdelikte und müssen von
Amts wegen verfolgt werden. Als amtierender Ministerpräsident war er dazu
verpflichtet, zu handeln, den Sachverhalt zu überprüfen und die Täter
verfolgen zu lassen. Das tat er nicht. Genau damit wurde eine Kette weiterer
rechtswidriger Maßnahmen gegen mich ausgelöst. Mithin machte sich der
Beschuldigte Stanislaw Tillich der Begünstigung schuldig.
...Solch eine einzeilige Begründung ist unzulässig, da dem Beschwerdeführer jegliche
Möglichkeit zur Prüfung der Rechtsgrundlage dieser Entscheidung genommen wird, und der
Antragsgegner bzw. der Beschwerdeführer weiterhin in seinen Rechten verletzt wird...
...Wenn Richter Barthel „keinen Bock“ auf seine Arbeit hat, so ist sein Arbeitgeber gehalten, ihm
die Möglichkeit zu geben, eine Schaufel zu schwingen... Fernab seines Richterthrons, draußen
im Grünen... oder braunen Deutschland. Da werden solche unqualifizierten und vor allem
faulen Kräfte immer gebraucht...
...Wenn solche Beamten die verfassungsmäßige Ordnung nicht gekippt hätten, indem
sie vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Willkür und rechte Kumpanei banden
anstatt an Recht und Gesetz, müssten Justizangestellte nicht „mit den Füßen nach
vorne“ aus Gerichtssälen herausgetragen werden...
…Vertrauen in den Rechtsstaat hat man nur noch, wenn man entweder unwissend oder ein kompletter Idiot ist. Selbst bei einer so delikaten Angelegenheit, wie eine Wohnungsdurchsuchung sieht die Polizei das geltende Recht wohl nur als eine Art Empfehlung, oder wie sind sonst mehrere tausend Missbrauchsfälle zu erklären? Einzelfälle oder peinliche Ausrutscher sind das bei der Größenordnung nicht…
…Auch Michael Sack von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger geht davon aus, “dass Wohnungen häufig ohne ausreichende rechtliche Grundlage durchsucht werden”…
…So sieht die Rechtssicherheit in Deutschland aus: Ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen und Rassismus im Amt…
...Die Staatsanwaltschaft wird gebeten, auch wenn es ihr schwer fällt gegen
Amtskollegen vorzugehen, ihren Pflichten nachzukommen und den Sachverhalt zu
klären, den oder die Schuldigen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.
Diesen rassistischen Schmarotzern soll deutlich gemacht werden, dass das 3. Reich
mit seinen Gesetzen am 08. Mai 1945 bedingungslos untergegangen ist und die Nazis
jeglicher Gewalt enthoben wurden. Auch die nachfolgenden Generationen müssen sich
damit abfinden. Für die Neonazis, unabhängig von ihrem Rang, heißt es nun: Sie
können zu Hause vor dem Kamin davon träumen – aber nicht ihre Träume im Amt
verwirklichen...
Wer behauptet, dass Polizei und Staatsanwaltschaften zu nichts zu gebrauchen sind, der lügt! Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte haben ein enormes Potential an Heimtücke und Niedertracht und ein gutes Gefühl für Korruption, wenn es um ihre eigenen rechten Interessen geht . Es war ein gewöhnlicher Naziüberfall,