geschehen am 20. März 2012 am Amtsgericht Hoyerswerda
Am 20.03.2012 war ich auf dem Weg zum Gericht, um mich in einem um 12:30 Uhr
diesen Tages anstehenden Prozesses zu verteidigen. Um 12:16 Uhr betraten
mein Sohn und ich das Gebäude des Amtsgerichtes Hoyerswerda. Sofort wurde
ich von 5 bewaffneten Beamten durchsucht, von meinem Sohn
getrennt. Ohne mir etwas zu erklären, wurde ich von den Beamten ohne
rechtlichen Grund und gegen meinen Willen allein in einen leeren Raum des
Amtsgerichtes Hoyerswerda gedrängt und dort festgehalten. Man nahm mir die Digitalkamera weg und verbat
mir, Aufnahmen damit zu tätigen. Der Kontakt mit meinem Sohn wurde mir
verwehrt. Mit Androhung von Gewalt wurde ich dazu genötigt, meine Teilnahme
an der Verhandlung aufzugeben. Durch diese rechtswidrige Inverwahrnahme
wurde die von mir erforderliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung um
12:30 Uhr (Az 1 C 389/09) verhindert.
Am selben Tag wurde in der versäumten Verhandlung gegen mich ein
Säumnisurteil ausgesprochen. So einfach erzwang das Pack am Amtsgericht die
Verurteilung eines Unschuldigen.
Trotz aller Züchtigungsmaßnahmen ist es mir gelungen, diese maßlose
Repressalie mit einer versteckten Kamera zu filmen (siehe oben).
Die Gesetzlosigkeit der Justiz- und Polizeibeamten hatte ich sofort mit
meinem Schreiben vom 23.03.2012 an Ministerpräsident Stanislaw Tillich
angezeigt (Anlage 1).
Seit dem habe ich bezüglich dieser Nötigung durch Freiheitsberaubung weder
von Tillich noch von einer Ermittlungsstelle gehört. Demnach kann ich davon
ausgehen, dass dieser Vorfall von Tillich verschleiert wurde. Damit duldet
oder unterstützt Ministerpräsident Tillich diese perfide, verdeckte
Ausländerhetze.
Nötigung und Freiheitsberaubung sind jeweils Offizialdelikte und müssen von
Amts wegen verfolgt werden. Als amtierender Ministerpräsident war er dazu
verpflichtet, zu handeln, den Sachverhalt zu überprüfen und die Täter
verfolgen zu lassen. Das tat er nicht. Genau damit wurde eine Kette weiterer
rechtswidriger Maßnahmen gegen mich ausgelöst. Mithin machte sich der
Beschuldigte Stanislaw Tillich der Begünstigung schuldig.