Beschwerde gegen Strafrichter Näther
Hiermit beschwere ich mich über die Verfahrensweise des Strafrichters am AG Hoyerswerda
Näther.
Die Vorgehensweise des Beschuldigten Richters Näther ist moralisch sehr verwerflich und
erbärmlich.
Im obengenannten Verfahren, welches Richter Näther eigenhändig gegen mich konstruierte,
greift er zu nicht gesetzeskonformen Taktiken. Nun vereitelt er mein Recht auf rechtliches
Gehör, indem er mir jegliche Äußerung zu seiner Stellungnahme im Ablehnungsverfahren
unmöglich macht: Seine Stellungnahme schickte er mir auf „Chinesisch“.
Begründung
Am 25. März 2012 stellte ich einen Antrag auf Ablehnung des beschuldigten Richters Näther im
Strafverfahren 2 Ds 330 Js 1539/ 10. Seine Stellungnahme vom 28.03.2012, bei mir
eingegangen am 05.04.12, verfasste Näther handschriftlich und übersandte sie in dieser Form
an den Beschuldigten bzw. an mich.
Allerdings ist dieses Manuskript in der zugestellten Form nicht lesbar und vermittelt den
Eindruck, als sei ein Huhn übers Papier gelaufen.
Dem Strafrichter am Amtsgericht Näther sollte wohl bekannt sein, dass die Amtssprache
Deutsch und nicht Chinesisch ist. Ich habe zwar die gesamten Osterfeiertage damit verbracht,
dieses Kryptogramm zu entschlüsseln, allerdings ist es mir nicht gelungen, und der magische
Sinn seiner Hieroglyphen blieb für mich im Dunklen.
Letztendlich bin ich zu der Entscheidung gekommen, dass ich nur ein zu unrecht beschuldigter
Mitmensch und nicht Indiana Jones bin, der ständig auf der Suche nach verborgenen Schätzen
war. Daher ist es nicht meine Aufgabe, unlesbare sowie nicht für jeden Menschen verständliche
Dokumente zu entziffern…
Und der Beschuldigte Näther ist kein Vertreter des Okkultismus, sondern ein lumpiger
hinterhältiger korrupter Strafrichter, dem die Vorschriften „am Arsch vorbei gehen“, obwohl
seine Amtsbefugnisse und Amtshandlungen streng im Gesetz statuiert sind.
Aus diesem Grund sende ich das Schriftstück an den Verfasser zurück – und zwar mit der
Forderung, seinen richterlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
Für diese Beschwerde gegen den Richter Näther ist das Amtsgericht Hoyerswerda zuständig.
Allerdings erwies sich das Amtsgericht Hoyerswerda, einschließlich des Direktors Goebel, als
absolut vertrauensunwürdige Einrichtung. Deswegen wird diese Beschwerde an die nächste
Instanz, das Landgericht Bautzen, geleitet. Um die formellen Schritte einzuhalten bzw. Fristen
zu wahren, um eventuelle Ablehnung wegen Formfehlers zu vermeiden, wird in der
Beschwerde auch das Amtsgericht als Rezipient erwähnt.
Ich fordere hiermit die Aufsichtsbehörde, den Richter Näther zu verpflichten, gesetzeskonform
zu agieren.
Ich erwarte eine schriftliche Mitteilung über unternommene Maßnahmen.
Nitichevski
Anlagen:
– unentziffertes Manuskript des Richters Näther
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