G. Nitichevski
sowjetisches Ghetto
Werkstr.2
02979 Spreetalan Oberlandesgericht Dresden
Postfach 120732
01008 Dresden

AZ: 1 C 389/09

Spreetal, den 20.04.2012
Hiermit bevollmächtige ich, Detlef Klante, meine Ehefrau Brigitte Klante,
eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Nitichevski und seine Familie zu
beantragen.

Originaltext des nazistischen Antragstellers
Dienstaufsichtsbeschwerde

Hiermit lege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda
Lettau ein und beantrage die Durchführung eines Disziplinarverfahrens, um die Prüfung ihrer
Amtstätigkeit auf Rechtmäßigkeit sowie Zweckmäßigkeit zu veranlassen.

Begründung:
Der als Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20. März 2012 deklarierte Beschluss des AG
Hoyerswerda, vertreten durch Richterin Lettau, ist eine weitere Bestätigung der Misshandlung und
Hetze der Ausländer in Deutschland. Mithilfe der rechten Kumpanei überrollt der nazistische
Beamtenterror flächendeckend das Land. Stillschweigend wird die Gesellschaft durch die verdeckte
Zusammenarbeit der Neonazis unter Verletzung von Regeln und Gesetzen infiziert… Zerschlagene
Hakenkreuze wurden mittlerweile zu verbotenen Symbolen! Und auch die Richterin am AG
Hoyerswerda Lettau gibt sich Mühe, dem braunen Schimmel den Weg frei zu halten. Dabei kennt
Lettaus Hinterhalt wohl keine Grenzen:

  1. …Der Beklagte hat [...] Beschwerde eingelegt als auch einen erneuten Ablehnungsantrag gegen die
    bearbeitende Richterin angebracht. Über diesen Antrag konnte bisher noch nicht entschieden
    werden
    , weil die Akte wegen eines anderweitigen Ablehnungsantrages des Verfügungsbeklagten LG
    Bautzen war und erst am 15.03.2012 wieder zum AG Hoyerswerda zurückgelangt ist…
    “, so das
    Gerichtsprotokoll.Die Tatsache, dass über den Ablehnungsantrag gegen die bearbeitende Richterin Lettau noch
    nicht entschieden werden konnte, stört weder die beschuldigte Richterin selbst, noch ihre
    Vorgesetzten.
    Der Direktor des Amtsgerichtes sowie seine Kumpel aus den Aufsichtsbehörden lassen die
    beschuldigte Richterin, trotz ihrer gravierenden Rechtsverstöße und trotz des noch offenen
    Befangenheitsverfahrens, weiterhin agieren und in der Sache entscheiden.
    Gemäß § 47 Abs. 1 ZPO darf der abgelehnte Richter aber nur unaufschiebbare
    Handlungen vornehmen.
  2. Dem Abschaum in Richtertracht wurde bereits ab dem 16. März 2012 bekannt, dass der
    rechtliche Beistand des Verfügungsbeklagten sein Mandat aufgrund der unzähligen durch
    Richterin Lettau in diesem Verfahren begangenen und von der Aufsichtsbehörde
    befürworteten Rechtsverstöße niedergelegt hatte.
    Das heißt, seit dem 16. März 2012 war der Verfügungsbeklagte Nitichevski rechtlich nicht
    mehr vertreten gewesen.
    Die Abart ließ sich aber dadurch nicht stören: „Richterin“ Lettau definiert die Niederlegung
    des Mandates arglistig als eine „Mitteilung über Nichterscheinen zum Termin“.
    …Letztlich wird darauf hingewiesen, dass auch der Beistand des Verfügungsbeklagten mitgeteilt hat,
    zum heutigen Termin nicht zu erscheinen…
    “, so die Richterin Lettau.
    Die Richterin Lettau ließ, trotz Kenntnis über das Fehlen des Beistandes, willkürlich und
    hinterhältig die rechtliche Vertretung des Verfügungsbeklagten am 20. März 2012 weiterhin
    gelten.
  3. …Bei Wiederaufruf der Sache nach Ablauf einer Viertelstunde erscheint für den Beklagten wiederum
    niemand…
    “, so das Gerichtsprotokoll.
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Allerdings war der Richterin Lettau bestens bekannt, dass der Verfügungsbeklagte Nitichevski
rechtzeitig zur Verhandlung erschien, allerdings von diversen Polizei- sowie Justizbeamten in
einen anderen Gerichtssaal gedrängt wurde.
Bereits diese Tatsache bestätigt, dass die angeblich „unabhängigen“ Richter am AG
Hoyerswerda, wie Lettau und Näther, in einem sehr präzisen Auftakt agieren.
Das verbrecherische Gesindel zeigt perfekte Teamarbeit, wie ein Schweizer Uhrwerk: Der
Verbrecher in richterlicher Montur Näther hält den Beklagten mit Hilfe von hinhündelnden
Polizei- und Justizbeamten fest, während seine Komplizin Lettau über denselben Beklagten,
der angeblich das „hohe Gericht“ unentschuldigt sitzen ließ, mit „ernster Miene“ verhandelt.Es ist eine ganz interessante Vorgehensweise:

  • Trotz Kenntnis des Grundes für das Fehlen des Beklagten, der dazu auch noch keine
    rechtliche Vertretung hat, verhandelt die korrupte hinterhältige Richterin Lettau in der Sache
    in seiner Abwesenheit.
  • Sie verkündet aber kein Urteil… Entweder hat die Dame Angst, für ihre eigene Willkür von
    der Aufsichtsbehörde in den Hintern getreten zu werden, oder sie, die „unabhängige“
    Richterin, hat den Befehl „Fass!“ noch nicht bekommen.
    Die Amtshure zieht zwar den Strick noch strammer um den Hals des Beklagten, indem sie die
    Hauptverhandlung für „gelaufen…“ erklärt, formuliert aber keine endgültige Entscheidung,
    um sich für alle Fälle ein Schlupfloch zu lassen.
    Das Verfahren steckt jetzt in der Phase:
    Für den Beklagten ist bereits alles „gelaufen“.
    Doch für die Beamten ist der Fluchtweg noch offen…

Die Familie Nitichevski wird schon seit Jahren in Deutschland misshandelt und gehetzt. Der Nazi-
Überfall am 01. September 2009 kam den Behörden wie gerufen. Diese haben es auf zwei Schienen
gesplittet: Ein Verfügungs- und ein Strafverfahren.

Die Sitzung im Gerichtsgebäude am 20. März 2012 kann nicht anders als ein Nazi-Treffen definiert
werden. Deren Aufgabe ist es dabei nach wie vor, die gesamte Familie Nitichevski auszulöschen. Das
sieht man bereits aus der Erklärung des Täters bzw. Verfügungklägers:

Hiermit bevollmächtige ich, Detlef Klante, meine Ehefrau Brigitte Klante, eine einstweilige
Verfügung gegen Herrn Nitichevski und seine Familie zu beantragen.

Als der Täter nun auch gewaltige Unterstützung seitens der Behörden bekam, stieg ihm wohl das
Ariertum zu Kopf… Damit es aber mehr oder weniger glaubwürdiger klang, konstruierten die
Beamten die Verfahren allein gegen den Familienvater. Augenscheinlich ließen sie die restlichen
Mitglieder der Familie Nitichevski vorerst aus dem Spiel. Doch tatsächlich währt die Hetze und die
Misshandlung aller Mitglieder der Familie ununterbrochen.

Die Vorgehensweise der Richterin Lettau trägt im Wesentlichen dazu bei, dass Willkürmaßnahmen
gegen ausländische Teile der Bevölkerung unterstützt und gefördert werden. Dabei ist ihr jedes
Mittel recht, Rechtsbeugung ist an der Tagesordnung.

Die rechtswidrigen Handlungen Lettaus wurden seinerzeit rechtzeitig beim Direktor des
Amtsgerichtes in Form eines Ablehnungsgesuches angezeigt. Direktor Goebel begünstigt
offensichtlich die Rechtsbeugung durch Richterin Lettau.

Ich fordere hiermit die Aufsichtsbehörde auf, die Richterin Lettau zu verpflichten, gesetzeskonform
zu agieren. Ferner erwarte ich eine schriftliche Mitteilung über die unternommene Maßnahmen.

Nitichevski

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