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Grigori Nitichevski
Werkstr. 2
02979 Spreetal
an das Rechtsbordell mit dem Aushang
„Amtsgericht Hoyerswerda“
Pforzheimer Platz 2
02977 Hoyerswerda
Aktenzeichen 8 Ds 130 Js 12080/11 (2)
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Spreetal, den 07.05.2013
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Ich muss zugestehen: Das, was mit Ihrer Familie passiert,
ist so ein Trauerspiel. Sowas kann man gar nicht inszenieren.
Wenn man das jemandem erzählt… Man glaubt es nicht.
Dass sowas nur einer Familie passieren kann, glaubt man nicht!
Ich habe aufgehört daran zu glauben, dass es Zufall ist!
2012, Manfred Heine, Bürgermeister Gemeinde Spreetal
über die Misshandlung der Familie Nitichevski in Sachsen
STRAFANZEIGE
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen:
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Staatsanwältin Brauer, Staatsanwaltschaft Bautzen
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wegen:
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- Verfolgung Unschuldiger
- vorsätzlicher Hetze und Folter
- Aktenmanipulation
- Amtsmissbrauch (Amtsprostitution)
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und stelle hiermit als Betroffener Strafantrag. Sollten sich weitere strafrechtliche Aspekte auftun, erstreckt sich mein Strafantrag auch hierauf.
Ich fühle mich wie ein Schaf, das sich dem Wolf über sein Wolfsrudel beschwert… Ich bin mir im Klaren, an wen ich schreibe – dies bestätigt aber nur, wie positiv ich eingestellt bin. Trotz aller jahrelangen Schikanen, Misshandlungen sehe ich in jedem Bösewicht etwas Gutes.
Die Beschuldigte Brauer handelt offensichtlich aus niederen Beweggründen (karriereorientierte Arschkriecherei) und missbraucht Ihre Amtsstellung als Staatsanwältin. Sie nimmt teil an einer durchdachten und vorausgeplanten Hetze gegen meine Familie, Familie Nitichevski, die sich mit der rechtlichen Unterdrückung von Ausländern in Deutschland nicht abfinden will: Die Rechtssklaverei der Ausländer in Deutschland dient allein dem Zweck, genauso wie vor 80 Jahren, Menschen anderer Rasse bis zur Erschöpfung auszubeuten.
Mittlerweile hat die Hetze gegen die Familie Nitichevski schon das Ausmaß von Folter angenommen.
Sachverhalt:
Am 24.04.2013 empfing ich ein „gelbes“ Schreiben von einem Rechtsbordell namens Amtsgericht Hoyerswerda. Dieser Brief enthielt eine Anklageschrift. Allerdings war die Anklageschrift datiert vom 07.06.2012.
1.
In dieser Anklageschrift wurde ich als selbstständiger Unternehmer und ledig bezeichnet.
Ich bin aber nicht ledig und ich bin kein selbständiger Unternehmer!
Die Ausländerbehörde Kamenz hat mich dazu gezwungen, mein Gewerbe bereits im Jahre 2008 aufzugeben, und hat mich damit zum Hausmann gemacht. Wie kam die Beschuldigte Brauer darauf, dass ich ein selbstständiger Unternehmer sei?
Ich bin glücklich verheiratet und habe 3 Kinder. Offensichtlich beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Bautzen, meine Familie komplett auszurotten. Aber noch ist es nicht soweit.
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Daher sind die Angaben FALSCH. Staatsanwältin Brauer soll nicht vor dem Zug rennen – alles zu seiner Zeit!
Es ist die direkte Aufgabe der Staatsanwaltschaft „Die Ermittlungen [...] auf die Umstände zu erstrecken, die fur die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind“ (§ 160 Abs 3. StPO).
Im Kommentar von Löwe-Rosenberg dazu wird deutlichst darauf hingewiesen, dass „…die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen ist, dessen Entwicklungsschwierigkeiten festzustellen waren, seine sozialen Kontakte und seine konkrete Lebenssituation zur Tatzeit zu beschreiben wäre und man sich hierbei um ein objektives Bild zu bemühen habe.“
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 160 StPO Abs. 2 „Die Staatsanwaltschaft nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln hat.“
Der Fakt, dass die beschuldigte Staatsanwältin Brauer meine Familien- sowie wirtschaftliche Lage falsch angab, bestätigt: Ermittlungen in dieser Richtung hat es gar nicht gegeben. Dies war auch nie vorgesehen, andernfalls wäre die Anklage nämlich nicht haltbar gewesen. Die Arschkriecherin von der Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe bekommen, eine Anklageschrift zu gebären, um einen unbeugsamen Ausländer zu züchtigen… Das tat sie auch gehorsam.
2.
Am 25.03.2013 erhielt ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Görlitz (Az 130 Js 12080/11). Mir wurde mitgeteilt, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet wurde, und dass ich nach § 163a StPO ein Recht darauf habe, zu der gegen mich erhobenen Beschuldigung gehört zu werden.
Wegen dieses Deliktes wurde aber bereits 9 Monate zuvor Anklage erhoben, am 07.06.2012 (Az 130 Js 12080/11), die ich nun im April 2013 zugesandt bekommen habe.
Wie soll ich den Verweis von Staatsanwalt Gerhardi vom 22.03.2013 auf meine vermeintlichen Rechte aus § 163 a StPO deuten?
Ist es eine Verarschung? Dann kann ich Gerhardi ruhigen Gewissens als Verarscher bezeichnen. Eher ist die Beschuldigte Brauer ein gemeiner Abschaum mit den Befugnissen eines Staatsanwaltes…
Ist es ein Merkmal der neuen Weltordnung oder ist es einfach nur „Gerechtigkeit auf Deutsch“?
Die Anklage wurde im Juni 2012 erhoben, OHNE den Beschuldigten gehört zu haben. 9 Monate später (April 2013) gibt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine rein rhetorische Möglichkeit, sich im Rahmen der Vorermittlungen zum Vorwurf zu äußern. Die Staatsanwaltschaft legt offensichtlich keinen Wert auf die Aussage des Beschuldigten, sie füllt nur nachträglich eine Verfahrenslücke.
Das ist ein Paradebeispiel für „Rechtliches Gehör auf Deutsch“ und bestätigt nur, dass die Clique bereits alles zurechtgebogen hat. In diesem Prozess wurde zuerst das Urteil verfasst und
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das Verfahren wird im Nachhinein drumherum gebastelt.
Aber um den eigenen Entscheidungen augenscheinliche Richtigkeit zu verleihen, sollten die Vertreter dieser Clique, die Staatsanwälte, wohl zumindest die gesetzliche Reihenfolge und die augenscheinliche Gesetzeskonformität beachten. Sonst bestätigen sie selbst: In Deutschland herrscht das Gesetz des Dschungels – Das Recht des Stärkeren.
Und die Stärke dieser Arschkriecherin bzw. der Staatsanwältin wird in der Anzahl der uniformierten hinhundelnden Clowns, die ihr den Rücken freihalten, gemessen. Das Gesetz in Deutschland hat nur eine rein rhetorische Bedeutung, dessen Kraft mit dem Tritt eines Polizeistiefels ausgedrückt wird…
3.
Das gesamte Verfahren hat offensichtlich allein die Aufgabe, mich mundtot zu machen.
Alle, die in der Anklage zitierten Passagen, entstammen meinen Beschwerden oder Widersprüchen.
Diese wurden verfasst wegen konstanter Entrechtung, amtlicher Misshandlung und Verhöhnung meiner Familie durch die Beamtenclique: Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte.
Ich habe niemanden beleidigt. Beleidigt haben sich die „Herrschaften“ selbst, indem sie solch einen arschkriechenden Lebenskurs halten. Ich habe schließlich nur die Tatsachen beim Namen genannt.
Wenn ich ein Messer als Messer bezeichne, dann ist es keine Beleidigung, auch wenn sich das Ding jahrelang für ein Schwert hielt.
Wenn ein Richter wie Näther sein Amtsplätzchen aus niederen Beweggründen missbraucht, indem er nicht dem Gesetz, sondern internen Hinweisen der Administration folgt, ist er korrupt. Und es spielt keine Rolle, ob er dafür mit Geld oder mit Karriereversprechen belohnt wird. Die Korruption steht nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe und ist nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert. Bei Betroffenen vernichtet er jeglichen Glauben an die Gesetze, an die Gerechtigkeit.
Ich kann ihn daher nicht als Richter, sondern nur als moralische Missgeburt identifizieren. Ob er so zur Welt kam, oder ihn die Gesellschaft so erzogen hat, ist nebensächlich. Dies kann mir aber nicht zur Last gelegt werden.
Ich stellte halt nur Tatsachen fest und beschwerte mich über seine rechtlichen Entgleisungen.
4.
„Ich halte meine Anzeigen gegen die Richter Lucas, Lettau, Göbel aufrecht und fordere eine genaueste Untersuchung. Ein Verbrecher darf nicht im Richterstuhl sitzen.“ (Auszug aus der Anklageschrift)
Wenn dieser Satz eine Beleidigung darstellt, dann ist wohl bereits mein Aufenthalt hier für ganz Deutschland eine Beleidigung.
Nach dem Anklagegrundsatz müsste die beschudigte Staatsanwälin Brauer die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat konkretisieren, denn ist die Tat oder der Zusammenhang zwischen Tat und Vorwurf nicht genügend bestimmbar bezeichnet, so muss das Verfahren
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gemäß §206a oder §260 StPO eingestellt werden (LR-Rieß Rn. 5).
Aus der Anklageschrift ist nicht zu erkennen, wer sich wodurch beleidigt fühlt…
…Ist Richterin Lettau dadurch beleidigt, dass ein Ausländer im Land der Nazis überhaupt sein Maul aufgerissen hat?
…Ist Richter Lucas dadurch beleidigt, dass ein Ausländer seine Anzeige aufrechterhalten will?
…Ist Richter Goebel dadurch beleidigt, dass ein Ausländer eine genaueste Untersuchung von der Aufsichtsbehörde fordert?
…oder werden alle Richter zusammen durch das Axiom „Ein Verbrecher darf nicht im Richterstuhl sitzen“ beleidigt? Dieses Axiom stammte allerdings nicht von mir, das ist ein moralischer Grundsatz. Wenn sich aber der Abschaum dadurch beleidigt fühlt, dann darf von mir aus ein Verbrecher im Richterstuhl sitzen. Das ist ja wiederum eine bereits zustande gekommene Tatsache.
Die beschuldigte Staatsanwältin Brauer hat diese Passage zu einem separaten Anklagepunkt gemacht.
- Dürfen nach Brauer also Verbrecher im Richterstuhl sitzen?
- Oder identifiziert sie selbst alle Imrichterstuhlsitzer als Verbrecher?
Grundsätzlich:
Alle von Brauer zitierten Passagen stellen – in der Terminologie des BVerfG – eine Meinungsäußerung mit Tatsachenkern dar, welche gemäß Art. 5 GG von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Und die Meinungsfreiheit wird in diesem Fall nicht gesetzmäßig (durch Art. 5 II GG), sondern durch die korrupte Staatsanwältin Brauer, eingeschränkt!
Aus all diesen Gründen fordere ich:
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Entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese abgesprochene, gezielte Folter und Verfolgung von Amtswegen zu stoppen.
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2.
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Der amtlichen Prostitution von Staatsanwälten und Richtern ein Ende zu bereiten.
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gezeichnet
Nitichevski
P.S.
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Respekt kann man weder mit Gewalt noch durch Züchtigung erzwingen – Respekt verdient man durch selbstlosen Einsatz. Allerdings assoziiere ich nach 20-jährigem Aufenthalt in Deutschland
den Begriff „Beamte“ nicht mit selbstlosen Einsätzen, eher mit unendlicher Habgier.
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30.05.2013
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Русская версия
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