Die „Steigerung“ („Verbesserung“ der Leistungen) der Deutschen Bahn:
Von den „Todeszügen“ zu „Betrugszügen“
|
G. Nitichevski
Werkstr. 2
02979 Spreetal
an
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Konrad-Adenauer-Straße 20
60313 Frankfurt am Main
|
Spreetal, den 05.09. – 20.12.2014
|
Sehr bedenklich ist die Tatsache, dass ein REISEunternehmen,
wie die Deutsche Bahn, Reisenden die Benutzung von REISEpässen untersagt…
Oder bevorzugt die Geschäftsleitung der Deutschen Bahn, dass ihr „Transportgut“
sich mit einer tätowierten Häftlingsnummer auf dem linken Unterarm “ausweist”?
Strafanzeige & Strafantrag
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen:
Frank Sennhenn (Vorsitzender), Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Dr. Roland Bosch, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Bernd Koch, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Ute Plambeck, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Prof. Dr. Dirk Rompf, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Dr. Jörg Sandvoß, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Dr. Rüdiger Grube, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG.
Sitz der Gesellschaft: Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt
wegen:
Betrug nach §263 StGB,
i.V.m. Ausländerfeindlichkeit (Volksverhetzung) nach §130 StGB,
i.V.mi. Urkundenfälschung nach §267 StGB,
Üble Nachrede nach §186 StGB,
Nötigung nach §240 StGB,
Beleidigung nach §185 StGB (Diskriminierungsverbot)
und stelle hiermit im Namen des Betroffenen und als Geschädigter Strafantrag.
Sollten sich weitere strafrechtliche Aspekte auftun, erstreckt sich mein Strafantrag auch hierauf.
Durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen, in diesem Fall nachträglich manipulierte Homepage, sowie mittels Rechtsmißbrauches versucht das Unternehmen „DB AG“ sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu meinen Lasten zu sichern.
In Anbetracht der Höhe – des sowieso unbegründet geforderten – Betrages (80,- EUR) und der danach folgenden massiven, verhältnismäßig nicht adäquaten Maßnahmen, wie Nötigung, Hetze und Drohungen ist es nicht zu übersehen, dass die Beschuldigten, die Mitglieder der Geschäftsleitung des DB-Konzerns, alle ihre Bemühungen ausschließlich dem pro-zionistischen Zweck widmen:
-
Das Vertrauen der Mitmenschen an die Gerechtigkeit zu zerstören
-
Den Glauben der Betroffenen an die Unumstößlichkeit des Gesetzes und an die Staatlichkeit insgesamt zu kippen
Vor etwa 70 Jahren bereicherte sich die Deutsche (Reichs-)Bahn am Massenverbrechen.
Das Unternehmen habe sich „jeden Kilometer des Weges der Nazi-Opfer in die Deportation, Gefangenschaft und abschließend in den Tod“ bezahlen lassen.
Nach Schätzungen des Vereins „Zug der Erinnerung“ bekam die Deutsche Reichsbahn umgerechnet mindestens 445 Millionen Euro allein für ihre Beteiligung an der Deportation von tausenden
|
Seite 1 von 6
|
Kindern in die Konzentrations- und Vernichtungslager der Nazis bzw. für deren Beförderung in das Reich des Teufels, in die Hölle.
Bis heute ist die DB, der Rechtsnachfolger der Reichsbahn, ihren moralischen und finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen und die Verbrechensbeihilfe der Deutschen (Reichs-)Bahn ist somit nicht abgegolten.
Als „letztes Angebot“ bot das Unternehmen Ende September 2010 ganze 25 Euro pro Überlebenden der Bahn-Deportationen, aufgestückelt in Monatsbeträge in Höhe von rund 40 Cent für die nächsten fünf Jahren.
Dieses, wie eine Erpressung erscheinendes, perfide „Angebot“ der Deutschen Bahn, mit 60 Miniraten (je 40 Cent) den Schmerz und das Leid der Überlebenden auszugleichen, lässt erahnen bzw. bestätigt, welch niedere Bedeutung die Würde von NS-Opfern und von Menschen überhaupt in den Führungskreisen der DB AG hat…
Allerdings ist nicht nur der niederträchtige Umgang mit dem Schatten der Vergangenheit, sondern auch die Ereignisse von heute bestätigen die arglistige Politik der DB-Führung im Umgang mit den Menschen anderer Abstammung…
Seit geraumer Zeit erhält das Unternehmen keine Aufträge mehr, ausländische Mitmenschen zu verschleppen. Um offensichtlich den rassistischen NS-Geist der Mitarbeiter der DB aufrecht zu halten und um über „die Runden“ zu kommen, bis die nächsten großen blutigen Aufträge kommen, und diese werden ja bestimmt in Anbetracht der eifrigen Beteiligung Deutschlands an der Steigerung und Verschärfung der Ukraine-Krise kommen, hat die Geschäftsführung des Unternehmens den Kurs der Hetze und Verfolgung der Ausländer angepeilt…
Und so geschieht es auch….
Sachverhalt
Am 18.11.2013 war ein Ausländer, in der Interpretation der deutschen Sprache, so zu sagen, ein Niemand, genauer gesagt ein Vieh, mit der DB unterwegs, mit einem Regionalzug (Zugnummer: 26054) von Hoyerswerda (Einstiegstelle) nach Leipzig Hbf .
Dieses „Nutztier“, oh, pardonne moi, dieser ausländische Fahr-„Gast“ hieß Herr N. Nitichevski.
Auskunft:
Herr N. Nitichevski wurde in Deutschland im Jahre 1994 geboren.
Auf Grund der auf Ausländerfeindlichkeit gewachsenen Hetze und des Gesetzesmissbrauches seitens der Verwaltung des Bundeslandes Sachsensumpf (gesetzesfreierstaat Sachsen) besitzt Herr Nitichevski bis heute keinerlei Staatsangehörigkeit, genießt aber wiederum auch keinen Staatenlosenstatus. Er ist dank der Bemühungen der Bundes „Republik“ Deutschland ein in Deutschland geborener NIEMAND.
Jahrelang verweigerte die Regierung des braunen Bundeslandes Sachsen dem Betroffenen Herrn N. Nitichevski simple Identitätspapiere auszuhändigen. Damit zwang DEUTSCHLAND Herrn N. Nitichevski seine Schulausbildung aufzugeben.
Vor wenigen Monaten bekam, nach unendlichen Schikanen, Herr N. Nitichevski nun seinen ersten und vor allem einzigen Identitätsnachweis. Das Dokument ist vom Bundesministerium des Innern großmäulig als „Reiseausweis für Ausländer“ betitelt.
Hier ist allerdings anzumerken, dass dieses Reisedokument nur von sehr wenigen Staaten akzeptiert wird und Herr N. Nitichevski seine „Reisen“ daher auf das Bundesgebiet beschränkt.
Nun wurde die Wirkung dieser amtlichen „Schöpfung“ im Inneren des Landes auf die Probe gestellt…
Gegen 11:15 Uhr wurde Herr N. Nitichevski von einer Schaffnerin (Prüfer-Nummer: 04161024) kontrolliert. Auf die Anforderung, die Fahrkarte vorzulegen, zeigte er das über das Internet gekaufte Online-Ticket.
Dieses wurde am Vortag bzw. am 17.11.2013 durch die Annahme des Internet-Angebotes der DB erworben und am selben Tag mittels PayPal-Zahlung bezahlt. Die Buchung dieses Online-Tickets wurde durch DB Fernverkehr AG/ DB Regio AG bestätigt.
Beweis: Kopie des Online-Tickets – Anlage 1
Grundlos zweifelte die Prüferin die Echtheit der vorgelegten Fahrkarte an. Dabei aber stieß der Fahrgast N. Nitichevski nicht nur auf absolute Inkompetenz der Mitarbeiterin der DB Vertrieb GmbH, sondern auch auf rassistische Arroganz, die wohl auf Ausländerfeindlichkeit gewachsen ist. Die Tatsache, dass das Bundesland Sachsen deutschlandweit immer öfter ins Rampenlicht als braunes Netz gerät, ist wohl kaum zu leugnen. Dieses müssen aber die Mitarbeiter der deutschen Bahn nicht unbedingt unterstreichen. Eher hat das Personal der DB, das im öffentlichen Verkehr tätig ist, die Neutralität zu wahren.
|
Seite 2 von 6
|
Die Prüferin Nr. 04161024 tat dies aber nicht. Im Gegenteil – sie versuchte, den jungen Fahrgast zu schikanieren, zu hetzen und zu provozieren.
Abgesehen davon, dass sie einen legal erworbenen Fahrausweis ablehnte (es ist bereits eine Zumutung für den Reisenden), sagte sie ihm:
„…Vielleicht klappt es bei euch, in Polen, mit solch einer Fahrkarte zu fahren, aber nicht bei uns, in Deutschland!…“
Wen hat die Schaffnerin, dieser zionistische Lakaiin, unter „bei uns“ gemeint? Nicht etwa die sächsischen Neo-Nazis? Genau dies sollten Ihre Ermittlungen herausfinden.
Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass der Fahrgast N. Nitichevski in Deutschland geboren wurde und mit dem Land Polen nichts gemeinsam hat (obwohl wiederum, Beziehungen zu Polen zu haben keine Straftat und keine Schande ist, oder inzwischen doch!?).
Herr N. Nitichevski spricht fließend Deutsch, allerdings im Gegenteil zu der Schaffnerin Nr. 04161024 ohne den deutschlandweit bekannten sächsischen Akzent, der sich anhört, als ob der Sprechende eine Socke im Mund habe. Dies ist aber kein Grund, um jemanden öffentlich anzurotzen.
Gleich nach dieser miserablen Fahrt wandte sich der erniedrigte Fahrgast an das Personal im Reisezentrum Leipzig Hbf.
Er schilderte den Sachverhalt, legte den Fahrausweis vor und bat um Hilfe. Daraufhin hat die zuständige Person sein Online-Ticket in Augenschein genommen und über die Online-Stelle überprüfen lassen. Eine Bestätigung des Reisezentrums Leipzig Hbf liegt vor:
„Wir bitten um Niederschlagung der beiliegenden FN. Laut Auskunft Online-Stelle ist das Ticket bezahlt. Kunde hat keine Erklärung, warum Fahrpreisnacherhebung ausgestellt wurde.“
Beweis: Gesprächsnotiz zu besonderen Kundenanliegen, Reisezentrum Lpz Hbf – Anlage 2
Anschließend wurde der unnötig diskreditierte Fahrgast ganze zwei Mal seitens der DB Vertrieb GmbH (Fahrpreisbacherhebungsabteilung) mit den Schreiben vom 06.12.2013 bzw. vom 05.02.2014 angeschrieben. Aus „unverständlichen“ Gründen wandte sich die Vertreterin der DB Patricia Gress an Herrn N. Nitichevski immer mit der selben Bitte:
„…Um Ihren Vorgang schnell bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie
-
angegebene Legitimation…“
Beweis:
Schreiben der DB vom 06.12.2013, Anlage 3
Schreiben der DB vom 05.02.2014, Anlage 4
Die Krönung dieser augenscheinlichen, genauer gesagt schlampigen Prüfung, war die Forderung die Fahrpreisnacherhebung zu bezahlen. Begründung der DB:
„…Sie konnten bei der Prüfung der Fahrausweise auf Ihrer Fahrt am 18.11.2013 keinen bzw. keinen gültigen Fahrausweis vorlegen…“, so das Schreiben der DB vom 27.03.2014, Eingang bzw. Kenntnisnahme am 10.04.2014.
Beweis:
Schreiben der DB vom 27.03.2014, Anlage 5
Vorerst bin ich, der Anzeigeerstatter, davon ausgegangen, dass diese Misere ein Ausrutscher war, der nichts gemeinsam mit den Arbeitseinstellungen der Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung der Deutschen Bahn hat.
Meine Beschwerde aber an die Geschäftsführung der DB vom 14.04.2014 sowie der am selben Tag gestellte Antrag, den vollständigen Namen der der Schaffnerin Nr. 04161024 zwecks Anzeigeerstattung mitzuteilen, wurden allerdings vom arroganten Unternehmen (DB AG) völlig ignoriert.
Am 25.04.2014 bat der Anzeigeerstatter die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin um Hilfe in der Aufklärung des hiesigen Sachverhaltes.
Trotz der offensichtlich parteiischen Stellung der SÖP (zu Gunsten der DB) unterbreitete die juristische Abteilung der SÖP einen folgenden Vorschlag an die DB:
„…Nach Abwägung aller Umstände (insbesondere Fahrpreis entrichtet, Fahrpreisnacherhebung berechtigt, da Reisepass und nicht Personalausweis
|
Seite 3 von 6
|
angegeben [was für eine pro-zionistische Farce, gemischt mit Heuchelei], Missbrauch unwahrscheinlich, unbefriedigende Kommunikation) reden wir im Sinne einer einvernehmlichen Streitbeilegung und zur Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit an, aus Kulanz die Forderung nicht weiter aufrecht zu erhalten…”
Diesen Vorschlag hat die Deutsche Bahn so nicht angenommen, sondern unverschämt angeboten:
„…In Anbetracht der geschilderten Umständen kommen wir Herrn Nitichevski entgegen und bieten ihm aus Kulanz einen Vergleich in Form einer Reduzierung der Zahlungsforderung auf den Betrag von 40,00 EUR an…“
Seitdem schikanieren die „besten“ unqualifizierten Rechtsanwälte der Deutschen Bahn sowie im Auftrag der DB den Fahrgast, den jungen Ausländer.
Inzwischen erreichen die gesetzwidrigen Forderungen der DB AG und der von DB beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft, die ihrer mächtigen „Auftragsgeberin“ hinhundeln wollte, eine dreistellige Summe und diese werden stets mit Drohungen begleitet:
„…Zusätzlich zu den von Ihnen zu tragenden Mehrkosten eines Mahnverfahrens, behält sich unsere Mandantin [die gewissenlose Rechtsnachfolger der blutrünstigen Reichsbahn] vor, nach Erwirken eines Titels, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung durch Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Abgabe der Vermögensauskunft usw.) zu beantragen…
Bestimmt sind diese Maßnahmen und ihre Folgen nicht in Ihrem Interesse.
Somit fordern wir Sie ausdrücklich auf, den offenen Betrag in Höhe von
EUR 176,67 […] zu überweisen…“, so das schreiben von 03.12.2014
In der Auflistung der Übel, die auf den in allen Belangen unschuldigen Herren N. Nitichevski kommen würden, falls er den willkürlichen rechtswidrigen Forderungen der DB keine Folge leisten wird, fehlen nur noch die Drohungen ihn in ein KZ-Lager einzubuchten mit danach kommenden Foltern, Hinrichtung und anschließenden Verarbeitung seiner Überreste zu Seife und zu Lampenschirmen für die DEUTSCHE BAHN. Damit dieser gierige pro-zionistischen Konzern seine Kosten zurückholen kann!
Solche Handlungen seitens der DB erfüllen bereits den Tatbestand der Nötigung.
Und der Satz „…Bestimmt sind diese Maßnahmen und ihre Folgen nicht in Ihrem Interesse.“ bestätigt in Übrigen, dass der Unterdrückerin und ihren Vasallen vollkommen bewusst ist, dass solche Drohungen vom Betroffenen als Übel angenommen werden…
Der aus den Fingern gesaugte Verweis der DB: „…Da ausländische Reisepässe nicht darunter [Legitimationspapiere:Tarifbestimmungen] fallen, wurde die Fahrkarte im Zug zu Recht als nicht gültig angesehen…“ ist nicht nur fehl am Platz, sondern stellt vielmehr eine Zumutung dar.
Das vom Fahrgast N. Nitichevski zu seiner Legitimation angegebene Dokument war kein ausländischer Reisepass!!!
Das Dokument, welches Herr N. Nitichevski beim Erwerb der Fahrkarte zu seiner Legitimation angegeben und anschließend mitgeführt hat, heißt „Reiseausweis für Ausländer“. Dieser Ausweisersatz wurde durch eine deutsche Behörde ausgestellt.
Es ist kein „ausländischer Reisepass“. Vielmehr beherrschen die juristischen Vertreter der DB die deutsche Sprache unzureichend…
Der Aufenthalt der Ausländer im Bundesgebiet ist durch das Aufenthaltsgesetz sowie die Aufenthaltsverordnung geregelt.
Der §3 Abs. 1 AufenthG lautet:
„…Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie [Ausländer] die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes…“
Allein die Vergabe eines solchen Dokuments an Ausländer bestätigt gemäß §5 Abs. 1 AufenthV, dass dieser Ausländer, nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.
In Gegenteil zu deutschen Mitbürgern, vor allem der Vorstandsmitglieder der DB AG, wie etwa
Frank Sennhenn (Vorsitzender), Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Dr. Roland Bosch, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Bernd Koch, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Ute Plambeck, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
|
Seite 4 von 6
|
Prof. Dr. Dirk Rompf, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Dr. Jörg Sandvoß, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
Dr. Rüdiger Grube, Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG,
die sich gelegentlich entweder mit einem Personalausweis oder den Umständen nach mit einem Reisepass ausweisen können, hat der Betroffene, Herr N. Nitichevski, eine einzige Möglichkeit zu seiner Legitimation, und zwar NUR: Reiseausweis für Ausländer.
Aus diesem Grund ist für Herr N. Nitichevski der Gebrauch des „Reiseausweises für Ausländer“ zwingend notwendig und unumgänglich, wenn nach dem Personalausweis gefragt wird bzw. die Angaben zum Personalausweis gefordert werden – so die Aussage der Ausländerbehörde Kamenz.
Die Rechtsabteilung eines Unternehmens, welches die „Todeszüge für Ausländer“ zu verantworten hat, hätte dies wissen müssen…
Beschämend für Deutschland ist vor allem die Wirklichkeit, dass ein lumpiger pro-zionistischer DB-Konzern, der lediglich auf dem Deutschen Hoheitsgebiet agiert, in Fragen des Identitätsnachweises (Legitimation), willkürlich die von deutschen Ämtern ausgestellte und anerkannte Dokumente außer Kraft setzt bzw. seine eigene „Erfindung“, wie etwa BahnCard, für die Personenidentifizierung wirksamer als eine Urkunde des Innenministeriums stellt.
Sehr bedenklich ist auch die Tatsache, dass ein REISEunternehmen, wie die Deutsche Bahn, Reisenden die Benutzung von REISEpässen untersagt…
Oder bevorzugt die Geschäftsleitung der Deutsche Bahn, dass ihr „Transportgut“ sich mit einer tätowierten Häftlingsnummer auf dem linken Unterarm “ausweist”?
Und der Umstand, dass die AGB der DB für den Online-Ticketverkauf fehlerhaft, ohne Kenntnisse der Inlandsgesetze, formuliert wurde, sollte vor allem der DB zu Last gelegt werden und nicht den betroffenen Fahrgästen.
Das Unternehmen hat seine AGB in Einklang mit den geltenden Bundesgesetzen zu bringen und nicht umgekehrt. Eine AGB kann sich nicht über die Gesetzgebung stellen. Kommt es aber dazu, so sind entsprechende Bestimmungen der AGB nichtig!
Anstatt ihre AGB sofort zu bearbeiten, redet sich die DB mit Hilfe eigener „Fehler“ raus. Wenn es überhaupt Fehler sind… Womöglich eher bewusste Heimtücke!
Die DB nutzt es offensichtlich, um ausländische Mitmenschen zu hetzen, zu schikanieren und dazu noch abzuzocken.
Das Unternehmen, DB AG, schreckt nicht davor zurück, Urkunden zu fälschen, um sein arglistiges Vorhaben durchzusetzen.
Bei der Buchung des hiesigen Online-Tickets und auch davor gab es im Online-Buchungsprogramm der DB keine ersichtlichen Hinweise darauf, dass Reisepässe nicht zugelassen sind. Nach dem hiesigen Zwischenfall bekam ich einen Hinweis seitens der SÖP, dass in dem Buchungsprogramm, angeblich in der Zeile: Personalausweis nun plötzlich eine Ergänzung „Reisepässe sind nicht zugelassen“ erscheint (siehe Anlage 6).
Da dieser nachträgliche Vermerk offensichtlich wie ein „billiger“ Fake aussah, manipulierte die DB AG wieder ihr Buchungsprogramm und ließ diese arglistige Ergänzung nun verschwinden.
Im Dezember 2014 war der Nachtrag “Reisepässe sind nicht zugelassen“ in der Zeile Personalausweis nicht mehr zu sehen, siehe Anlage 7.
Der DB AG wird vorgeworfen, das Online-Buchungsprogramm zu manipulieren, in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Diese Handlung erfüllt in allen Aspekten gesehen den Tatbestand eines Betruges sowie der Urkundenfälschung.
Abgesehen davon hätte dieser Nachtrag bzw. Bearbeitung im Programm keine Rechtskraft, denn nur die Anhaltspunkte, die in den AGBs des Unternehmens festgehalten sind, sind für Rechtsverträge relevant.
In den AGBs der DB AG für den Internet-Verkauf von Fahrkarten ist Ausschluss der Reisepässe bei der Buchung der Fahrkarten nicht vermerkt.
Ziffer 6.1.1 der Bedingungen für den Internetverkauf von Fahrkarten (Internet-AGB DB) bestimmt den entsprechenden Personenkreis:
„…Inhaber einer
-
BahnCard
-
BonusCard Business
-
bahn.bonus Card
-
ec-Karte oder Kreditkarte
|
Seite 5 von 6
|
-
eines gültigen Personalausweises
-
sowie bestimmter ausländischer Identitätskarten mit numerischer Ausweis-/ Kartennummer (ID-Karten).“
Und mehr nicht!!!
Im Buchungsprogramm selbst, fehlt aber eine weitere Auswahl, wie in den AGBs festgelegt, für die Fahrgäste mit den ausländischen ID-Karten (siehe Anlagen 6-7), so sind diese Fahrgäste gezwungen beim Buchen die Zeile „Personalausweis“ auswählen…
So machte es auch der betroffene Fahrgast N. Nitichevski…
Somit war seine Handlung absolut korrekt:
-
er bezahlte nachweislich die Nutzung der DB-Dienste im Vorfeld
-
die Zahlung erfolgte auf geeignete (zugelassene) Art und Weise
-
für die Legitimation seiner Identität (bei der Buchung sowie während der Fahrt) nutzte er seinen „Reiseausweis für Ausländer“.
Einem solchen anständigen Fahrgast, das „Schwarzfahren“ bzw. die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein vorzuwerfen, ist widersinnig.
Da es aber für ihn zu üblen Folgen gekommen ist, sprengt dies bereits die Rahmen der Widersinnigkeit und wird einem Verbrechen gleichgestellt.
Die bewusste Eskalation des hiesigen Sachverhalts seitens der DB-Geschäftsführung spricht nun in allen Belangen für die absichtliche Hetze gegen einen ausländischen Mitmenschen.
Es ist aber auch nicht zu übersehen: Die Geschäftsleitung des DB-Konzerns widmet all ihre Bemühungen allein dem Zweck,
-
das Vertrauen der Mitmenschen an die Gerechtigkeit zu zerstören
-
den Glauben der Betroffenen an die Unumstößlichkeit des Gesetzes und an die Staatlichkeit insgesamt zu kippen
Ich möchte auch zu dem „rechtlichen Beistand“ der beschuldigten DB-Geschäftsführung gesondert Stellung nehmen:
Anstatt den Sachverhalt sorgfältig zu erfassen und ihre Mandantin richtig zu beraten, greifen die seitens der DB beauftragten Rechtsanwälte diesen jungen, hilflosen und vor allem unschuldigen Ausländer, wie ein Wolfsrudel, an.
Trotz Existenz der schriftlichen Beweise zögern weder die Beschuldigten (Vorstand der DB) noch ihre Anwälte, den betroffenen Fahrgast zu hetzen und zu nötigen, um eine Vermögensverfügung nun zu meinen Lasten durch das Urteil zu erwirken. Das ist nicht rechtens.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, gegen die beschuldigten Personen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Es wird ausdrücklich gebeten, mich schriftlich über die unternommenen Maßnahmen zu unterrichten.
Hochachtungsvoll G. Nitichevski
P.P.
Der von dieser DB-Hetze betroffene Fahrgast N. Nitichevski bestreitet seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen. Sein Unterhalt wird durch seine Eltern bzw. mich finanziert.
|
Seite 6 von 6
|
07.01.2015
|
|
Русская версия
|