...Dadurch entstand ein durch die Staatsanwaltschaft sowie Ermittlungsbehörden konstruiertes
Verfahren. Dem Richter Näther wurde darauf mehrfach hingewiesen, dies ließ er jedoch
unbeachtet.
Damit vereitelte er nicht nur die Straftaten der Ermittlungsbeamten und des Staatsanwaltes,
die während des Vorverfahrens Aktenmanipulation und Aktenunterdrückung begingen, sondern
auch das Verbrechen der Neonazis.
Indem Näther die unbegründete Anklage bewusst aufrecht erhielt und auch noch beschloss am
16.03.2011 die Hauptverhandlung zu eröffnen, machte er sich zudem der Verfolgung
Unschuldiger strafbar...
Die korrupte Clique der Staatsanwaltschaft und Strafrichter Näther haben,
getrieben durch niedrige Beweggründe, einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten Nitichevski,
gegen einen Unschuldigen, fabriziert. Hierzu wurden etliche Rechtsverstöße begangen:
Vorsätzliche Personenverwechslung der am Tatort vom 01.09.2009 Beteiligten
Verstoß gegen §52 Abs.2 S.2 StPO
Verstoß gegen §201 Abs.2 S.1 StPO
Menschenrechtsverletzung:
Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren
Verurteilung - ohne den Angeklagten
Verstoß gegen § 230 Abs.1 StPO
Verstoß gegen § 408a StPO
Alle hier aufgelisteten, von Näther widerrechtlich durchgeführten Handlungen und Maßnahmen
sprechen dafür, dass seine Unparteilichkeit längst auf der Strecke geblieben ist und er
ausschließlich das Ziel verfolgt, die Heimtücke zu vollenden bzw. den Beschuldigten mit allen
Mitteln zu verurteilen.
...Die Zeit verstrich, doch weder die Richterin noch die anderen Prozessbeteiligten erschienen.
Letztendlich begriff ich, dass das ganze Theater mit der Polizeistaffel nur dem Zweck diente,
um mich von der Verhandlung fernzuhalten, so dass die Richterin Lettau in einem Nachbarssaal
gemütlich und widerstandslos ein Säumnisurteil in dem seit Jahren von rassistischen Beamten
manipulierten und sabotierten Verfahren zu meinem Nachteil aussprechen kann...
...In Anbetracht des bereits erfolgreich durch Richter am Amtsgericht Hoyerswerda Näther
zurechtgebastelten Strafbefehls mit dem selben Sachverhalt passt diese ausgeklügelte
hinterlistige Verhandlungsbehinderung wie die Faust auf Auge...
geschehen am 20. März 2012 am Amtsgericht Hoyerswerda
Am 20.03.2012 war ich auf dem Weg zum Gericht, um mich in einem um 12:30 Uhr
diesen Tages anstehenden Prozesses zu verteidigen. Um 12:16 Uhr betraten
mein Sohn und ich das Gebäude des Amtsgerichtes Hoyerswerda. Sofort wurde
ich von 5 bewaffneten Beamten durchsucht, von meinem Sohn
getrennt. Ohne mir etwas zu erklären, wurde ich von den Beamten ohne
rechtlichen Grund und gegen meinen Willen allein in einen leeren Raum des
Amtsgerichtes Hoyerswerda gedrängt und dort festgehalten. Man nahm mir die Digitalkamera weg und verbat
mir, Aufnahmen damit zu tätigen. Der Kontakt mit meinem Sohn wurde mir
verwehrt. Mit Androhung von Gewalt wurde ich dazu genötigt, meine Teilnahme
an der Verhandlung aufzugeben. Durch diese rechtswidrige Inverwahrnahme
wurde die von mir erforderliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung um
12:30 Uhr (Az 1 C 389/09) verhindert.
Am selben Tag wurde in der versäumten Verhandlung gegen mich ein
Säumnisurteil ausgesprochen. So einfach erzwang das Pack am Amtsgericht die
Verurteilung eines Unschuldigen.
Trotz aller Züchtigungsmaßnahmen ist es mir gelungen, diese maßlose
Repressalie mit einer versteckten Kamera zu filmen (siehe oben).
Die Gesetzlosigkeit der Justiz- und Polizeibeamten hatte ich sofort mit
meinem Schreiben vom 23.03.2012 an Ministerpräsident Stanislaw Tillich
angezeigt (Anlage 1).
Seit dem habe ich bezüglich dieser Nötigung durch Freiheitsberaubung weder
von Tillich noch von einer Ermittlungsstelle gehört. Demnach kann ich davon
ausgehen, dass dieser Vorfall von Tillich verschleiert wurde. Damit duldet
oder unterstützt Ministerpräsident Tillich diese perfide, verdeckte
Ausländerhetze.
Nötigung und Freiheitsberaubung sind jeweils Offizialdelikte und müssen von
Amts wegen verfolgt werden. Als amtierender Ministerpräsident war er dazu
verpflichtet, zu handeln, den Sachverhalt zu überprüfen und die Täter
verfolgen zu lassen. Das tat er nicht. Genau damit wurde eine Kette weiterer
rechtswidriger Maßnahmen gegen mich ausgelöst. Mithin machte sich der
Beschuldigte Stanislaw Tillich der Begünstigung schuldig.
...Der Hinterhalt der Richterin Lettau kannte und kennt keine Grenzen...
...Inzwischen war auch schon der Gerichtsvollzieher wegen genau jener heimtückischer
Bescheide bei dem Antragsteller. Und die sich anscheinend damit vergnügende Lettau reibt sich
vor Schadenfreude die Hände...
Inzwischen hat der Staat Deutschland, der dafür sorgte, dass die Familie des Antragstellers
seit über 6 Jahren ohne Ausweisdokumente, ohne eine jegliche Identität wie in einem Ghetto
lebt, über kein Einkommen verfügt und buchstäblich in den Abgrund getrieben wurde, ein
weiteres Hetzverfahren, eine weitere Farce gegen die Familie Nitichevski gestartet – Die
„illegalen Ghettokinder“ müssen doch in die Schule, auch halbnackt und halbhungrig...
...Als der Antragsteller Nitichevski als Prozesspartei dem Kläger eine Frage stellte, unterbrach
Richterin Lettau den Kläger mit den Worten: „Wollen Sie, oder soll ich für Sie Antworten?
Ich mach es einfach mal!“ und antwortete auch tatsächlich im Namen des Klägers.
Seite 3 von 4Die Aufgabe der Richterin ist es nicht, für die Prozessparteien zu sprechen bzw. Ihnen
Antworten in den Mund zu legen, sondern die Vorbringen der Parteien zu würdigen und im
Endeffekt aufzuwiegen...
...Eine mündliche Verhandlung wird dem Betroffenen sowie seinen Kindern, die eigentlich in
erster Linie von den staatlichen Schikanen und Hetzmaßnahmen beeinträchtigt sind und
dadurch leiden, die Möglichkeit geben, den Verantwortlichen in die Augen zu schauen.
Gleichzeitig wird den Beamten und Angestellten des Freistaates Sachsen, die seit Jahren die
gerechtfertigte Aufgebrachtheit der betroffenen Familie 'Nitichevski' herunterspielen, indem sie
bewusst die Gründe ihrer Erregtheit verharmlosen und verniedlichen, die Gelegenheit
eingeräumt, ihre Opfer kennenzulernen...
...Der Betroffene 'Nitichevski' hat auf Grund seiner persönlichen Erfahrungen sowie der düsteren
aber schockierenden Presseberichte über „Missbrauch der Staatsgewalt in Deutschland“ den
Eindruck gewonnen, dass die überwiegende Anzahl der Beamten, wie Richter, Staatsanwälte,
Polizisten etc., in ihren Ämtern nach dem Motto der „Musketiere“ agieren: „Einer für alle und
alle für einen“.
Dies ist aber nicht nur moralisch nicht richtig, sondern auch verfassungswidrig!...
...Ferner wird dem Oberstaatsanwalt Stotz vorgeworfen, den kriminellen Elementen der StA
Hoyerswerda/ Bautzen sowie des AG Hoyerswerda amtlich Hilfe geleistet zu haben - zum
Zweck der Verurteilung eines Unschuldigen...
...Viele öffentliche sowie staatliche Rechtsinstitute im Bereich der Ausländerrechte bzw.
der Ausländerangelegenheiten sind längst zu Attrappen geworden:
Ausländerbeauftragte, Gremien wie z.B. die Härtefallkommission, unabhängige
Hilfsorganisationen zum Schutz der Ausländer existieren nur zur Show...
...Der Antragsteller geht davon aus, dass sein Antrag in einem getürkten präzedenzlosen
Strafverfahren, das bereits grobe Eingriffe in die Menschenrechte (bspw. Recht auf rechtliches
Gehör sowie faires Verfahren) aufweist, nicht an der Zulassungsvoraussetzung, von einem
Rechtsanwalt unterzeichnet werden zu müssen, scheitert...