Kategorie: Briefe

Pogrom Hoyerswerda 2012

geschehen am 20. März 2012 am Amtsgericht Hoyerswerda

Am 20.03.2012 war ich auf dem Weg zum Gericht, um mich in einem um 12:30 Uhr
diesen Tages anstehenden Prozesses zu verteidigen. Um 12:16 Uhr betraten
mein Sohn und ich das Gebäude des Amtsgerichtes Hoyerswerda. Sofort wurde
ich von 5 bewaffneten Beamten durchsucht, von meinem Sohn
getrennt. Ohne mir etwas zu erklären, wurde ich von den Beamten ohne
rechtlichen Grund und gegen meinen Willen allein in einen leeren Raum des
Amtsgerichtes Hoyerswerda gedrängt und dort
festgehalten. Man nahm mir die Digitalkamera weg und verbat
mir, Aufnahmen damit zu tätigen. Der Kontakt mit meinem Sohn wurde mir
verwehrt. Mit Androhung von Gewalt wurde ich dazu genötigt, meine Teilnahme
an der Verhandlung aufzugeben. Durch diese rechtswidrige Inverwahrnahme
wurde die von mir erforderliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung um
12:30 Uhr (Az 1 C 389/09) verhindert.

Am selben Tag wurde in der versäumten Verhandlung gegen mich ein
Säumnisurteil ausgesprochen. So einfach erzwang das Pack am Amtsgericht die
Verurteilung eines Unschuldigen.

Trotz aller Züchtigungsmaßnahmen ist es mir gelungen, diese maßlose
Repressalie mit einer versteckten Kamera zu filmen (siehe oben).

Die Gesetzlosigkeit der Justiz- und Polizeibeamten hatte ich sofort mit
meinem Schreiben vom 23.03.2012 an Ministerpräsident Stanislaw Tillich
angezeigt (Anlage 1).

Seit dem habe ich bezüglich dieser Nötigung durch Freiheitsberaubung weder
von Tillich noch von einer Ermittlungsstelle gehört. Demnach kann ich davon
ausgehen, dass dieser Vorfall von Tillich verschleiert wurde. Damit duldet
oder unterstützt Ministerpräsident Tillich diese perfide, verdeckte
Ausländerhetze.

Nötigung und Freiheitsberaubung sind jeweils Offizialdelikte und müssen von
Amts wegen verfolgt werden. Als amtierender Ministerpräsident war er dazu
verpflichtet, zu handeln, den Sachverhalt zu überprüfen und die Täter
verfolgen zu lassen. Das tat er nicht. Genau damit wurde eine Kette weiterer
rechtswidriger Maßnahmen gegen mich ausgelöst. Mithin machte sich der
Beschuldigte Stanislaw Tillich der Begünstigung schuldig.

 
...Der Hinterhalt der Richterin Lettau kannte und kennt keine Grenzen...

...Inzwischen war auch schon der Gerichtsvollzieher wegen genau jener heimtückischer Bescheide bei dem Antragsteller. Und die sich anscheinend damit vergnügende Lettau reibt sich vor Schadenfreude die Hände...
Inzwischen hat der Staat Deutschland, der dafür sorgte, dass die Familie des Antragstellers seit über 6 Jahren ohne Ausweisdokumente, ohne eine jegliche Identität wie in einem Ghetto lebt, über kein Einkommen verfügt und buchstäblich in den Abgrund getrieben wurde, ein weiteres Hetzverfahren, eine weitere Farce gegen die Familie Nitichevski gestartet – Die „illegalen Ghettokinder“ müssen doch in die Schule, auch halbnackt und halbhungrig...

...Als der Antragsteller Nitichevski als Prozesspartei dem Kläger eine Frage stellte, unterbrach Richterin Lettau den Kläger mit den Worten: „Wollen Sie, oder soll ich für Sie Antworten?
Ich mach es einfach mal!“ und antwortete auch tatsächlich im Namen des Klägers.
Seite 3 von 4Die Aufgabe der Richterin ist es nicht, für die Prozessparteien zu sprechen bzw. Ihnen Antworten in den Mund zu legen, sondern die Vorbringen der Parteien zu würdigen und im Endeffekt aufzuwiegen...
 
 
...Im Gegenteil zu Ihrem faulen Sachbearbeiter Bieh bin ich ein gebürtiger Russe, dementsprechend ist meine Muttersprache Russisch. Gelegentlich versuche ich meine Anliegen in Deutscher Sprache zu regeln – dies nimmt allerdings deutlich mehr Zeit in Anspruch. Bereits aus diesem Grund ist es für mich unmöglich, innerhalb dieser kurzen Frist von weniger als 10 Tagen eine ausführliche Dissertation zum Thema „Verbreitung des braunen Schimmels in Deutschland“ verfassen zu können.
Vor allem bestünde die Gefahr, dass ich in der Eile dann bspw. irgendeinen Päderasten als Pidor bezeichnen würde. Und dann gäbe es eine weitere beleidigte Leberwurst...

...Abgesehen davon stehe ich betreffend einer unsanktionierten Hausdurchsuchung im Dezember letzten Jahres und sämtlicher anderer Rechtsproblematiken bereits mit mehreren Dutzend Beamten in engem, nahezu intimem schriftlichen Kontakt...
 

Das sächsische Beamtentum ZAJEBAL mich! Sie führen mich schon seit Jahren systematisch vor. Einige Dutzend künstlich konstruierter, buchstäblich aus dem Finger gesaugter Strafverfahren, wickeln mich immer tiefer und fester ein – wie in einen Kokon.

Das korrumpierte, faule Gesindel ist in der Wahl ihrer Maßnahmen keineswegs zimperlich. Es kommen alle Mittel wie Aktenmanipulation, Rechtsmissbrauch, Rechtsbeugung etc. zum Einsatz. Bei Ermittlungsbehörden fängt es an und zieht dann wie ein Lauffeuer durch die Gerichte bis in die Generalstaatsanwaltschaft Dresden…

Sie sind wie Hunde gecoacht. Ihr Beamtenselbstschutzmechanismus läuft wie ein Schweizer Uhrwerk und ihre Rückendeckung ist ausgefeilt wie in einem Luftkampfgeschwader

 
...In Lettaus Gerichtssaal gibt es nur einen Weg zur „Gerechtigkeit“ - vis absoluta: Dem Angeklagten wird gänzlich jede Möglichkeit zu handeln genommen – Mit Ohropax im Ohr und Socke im Mund auf der Anklagebank angekettet, wird er durch gezielte Schläge der Exekutive auf seinen Hinterkopf allen Vorwürfen im Auftakt der Schläge nickend zustimmen...

...Die absurde unbegründete Entscheidung der Richterin Lettau erinnert mich an das in die Geschichte als „Todesspiel“ eingegangene Fußballmatch aus dem Jahre 1942. Die Spieler des Kiever Fußballclubs wurden nur deswegen exekutiert, weil sie auf die Forderung „die Arier, die Vorzeigetruppe der deutschen Luftwaffe, in jenem Spiel gewinnen zu lassen“ nicht eingegangen waren und Hitlers Flakelf deklassierten, indem sie sie besiegten...

...Die Hinterhältigkeit der Justizbeamten, die durch Verhöhnung und Misshandlung Betroffene in den Wahnsinn treiben, führt zu solchen Szenarien wie am Amtsgericht Dachau, wo Richter Schutz unter den Tischen suchen und Staatsanwälte mit den Füßen nach vorne den Raum verlassen...
 

Um sich gegen die ungezügelte Beamtenclique verteidigen zu können, beantragte ich am 12.03.2012 die Akteneinsicht beim Amtsgericht. Aber auch diese simple Angelegenheit ist gescheitert.

Deutschland hat uns wohl eine eigene Blutsrichterin zugeteilt, die nur 2 Antworten kennt: „Nein“ und „Abgelehnt“. Richterin Lettau begleitet uns in allen Angelegenheiten. Und wenn ich sie mir in einem imaginären KZ als Aufseherin vorgestellt habe, so bin ich mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass sie im wahren Leben eine Henkerin ist.

Der Fakt der Ablehnung des Antrages auf Akteinsicht durch Richterin Lettau bestätigt, dass die Nachfolger von Dr. Mengele immer noch nicht gelernt haben in einem ehrlichen Spiel verlieren zu können. Noch immer greifen sie zu allen erdenklichen Mitteln, um ihre sich selbst eingebildete Überlegenheit durchzusetzen und jegliche Niederlagen zu vermeiden.

 
...Eine mündliche Verhandlung wird dem Betroffenen sowie seinen Kindern, die eigentlich in erster Linie von den staatlichen Schikanen und Hetzmaßnahmen beeinträchtigt sind und dadurch leiden, die Möglichkeit geben, den Verantwortlichen in die Augen zu schauen.
Gleichzeitig wird den Beamten und Angestellten des Freistaates Sachsen, die seit Jahren die gerechtfertigte Aufgebrachtheit der betroffenen Familie 'Nitichevski' herunterspielen, indem sie bewusst die Gründe ihrer Erregtheit verharmlosen und verniedlichen, die Gelegenheit eingeräumt, ihre Opfer kennenzulernen...
...Der Betroffene 'Nitichevski' hat auf Grund seiner persönlichen Erfahrungen sowie der düsteren aber schockierenden Presseberichte über „Missbrauch der Staatsgewalt in Deutschland“ den Eindruck gewonnen, dass die überwiegende Anzahl der Beamten, wie Richter, Staatsanwälte, Polizisten etc., in ihren Ämtern nach dem Motto der „Musketiere“ agieren: „Einer für alle und alle für einen“.
Dies ist aber nicht nur moralisch nicht richtig, sondern auch verfassungswidrig!...
 
 
...Ferner wird dem Oberstaatsanwalt Stotz vorgeworfen, den kriminellen Elementen der StA Hoyerswerda/ Bautzen sowie des AG Hoyerswerda amtlich Hilfe geleistet zu haben - zum Zweck der Verurteilung eines Unschuldigen...
...Viele öffentliche sowie staatliche Rechtsinstitute im Bereich der Ausländerrechte bzw. der Ausländerangelegenheiten sind längst zu Attrappen geworden:
Ausländerbeauftragte, Gremien wie z.B. die Härtefallkommission, unabhängige Hilfsorganisationen zum Schutz der Ausländer existieren nur zur Show...
...Der Antragsteller geht davon aus, dass sein Antrag in einem getürkten präzedenzlosen Strafverfahren, das bereits grobe Eingriffe in die Menschenrechte (bspw. Recht auf rechtliches Gehör sowie faires Verfahren) aufweist, nicht an der Zulassungsvoraussetzung, von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden zu müssen, scheitert...
 





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