Kategorie: Allgemein
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...Solch eine einzeilige Begründung ist unzulässig, da dem Beschwerdeführer jegliche
Möglichkeit zur Prüfung der Rechtsgrundlage dieser Entscheidung genommen wird, und der
Antragsgegner bzw. der Beschwerdeführer weiterhin in seinen Rechten verletzt wird...
...Wenn Richter Barthel „keinen Bock“ auf seine Arbeit hat, so ist sein Arbeitgeber gehalten, ihm
die Möglichkeit zu geben, eine Schaufel zu schwingen... Fernab seines Richterthrons, draußen
im Grünen... oder braunen Deutschland. Da werden solche unqualifizierten und vor allem
faulen Kräfte immer gebraucht...
...Wenn solche Beamten die verfassungsmäßige Ordnung nicht gekippt hätten, indem
sie vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Willkür und rechte Kumpanei banden
anstatt an Recht und Gesetz, müssten Justizangestellte nicht „mit den Füßen nach
vorne“ aus Gerichtssälen herausgetragen werden... |
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...Das Ordnungsamt Bautzen, vertreten durch Sachbearbeiterin Bock, griff durch die Verletzung
des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu verängstigenden Vergeltungsmaßnahmen, deren Charakter
und Ausmaß nur einem faschistischen Regime zu zuordnen ist, anstatt den Sachverhalt
sorgfältig zu prüfen und der betroffenen Familie zu helfen, was von einem angeblich sozialen
Staat erwartet wird.
Die Tatsache, dass die Verwaltung dieses Landes einen pro-nazistischen Kurs hält,
haben die Ausländer weder zu vertreten, noch zu verantworten... |
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…Vertrauen in den Rechtsstaat hat man nur noch, wenn man entweder unwissend oder ein kompletter Idiot ist. Selbst bei einer so delikaten Angelegenheit, wie eine Wohnungsdurchsuchung sieht die Polizei das geltende Recht wohl nur als eine Art Empfehlung, oder wie sind sonst mehrere tausend Missbrauchsfälle zu erklären? Einzelfälle oder peinliche Ausrutscher sind das bei der Größenordnung nicht…
…Auch Michael Sack von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger geht davon aus, “dass Wohnungen häufig ohne ausreichende rechtliche Grundlage durchsucht werden”…
…So sieht die Rechtssicherheit in Deutschland aus: Ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen und Rassismus im Amt…
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...Die ABH Kamenz hat im Jahr 2006 das Reisedokument des Antragstellers aberkannt, das ihm von der ABH Flensburg erteilt wurde. Dies erfolgte durch gesetzwidrige Verweigerung der Verlängerung – obwohl alle Voraussetzungen dafür vorlagen.
Seitdem ist der Antragsteller nicht nur ein Staatenloser, sondern auch ein „Ausweisloser“…
...Die Rechtmäßigkeit des Anspruches des Antragstellers ist durch § 105b AufenthG begründet.
Ferner ist ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren bereits durch den Umstand gegeben, dass der Vertreter des Bundesministeriums des Innern (Berlin) Herr P. Knott am 06.12.2011 dem Antragssteller gegenüber persönlich bestätigte:
“Die Ausgabe eines eATs steht Ihnen zu, und das Fehlen der Ausweispapiere ist hierzu kein Hindernis...“.... |
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Die Antwort der Ausländerbehörde war kurz und zynisch.
„…Wir sehen daher keine Notwendigkeit zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels…“
Dieses zweizeilige Manuskript wurde vom Sachgebietsleiter Olaf Thiel unterzeichnet.
Wer ist denn „wir“?
Wir – die Rechtsgemeinschaft für das Ausländerquälen:
Olaf Thiel (Leiter der Ausländerbehörde) und Rene Burk (Ordnungsamt Leiter)?
Oder „Olaf Thiel und Angela Merkel“?
Offenbar leidet der Sachgebietsleiter der ABH Kamenz Olaf Thiel an geistiger Krankheit Namens „Größenwahn“ (sehr verbreitet unter Beamten) und meint sich selbst:
„Wir, Olaf Thiel, haben entschieden…“
Wie kommt es zu diesem sprachlichen Phänomen, dass der Sachgebietsleiter plötzlich von sich im Plural spricht? Reicht ihm der Genuss des Leidens der Menschen, die er misshandelt, nicht, um seine perfiden Neigungen zu befriedigen, dass er nun zum Sprachgebrauch von Herrschern, zum Pluralis Majestatis greift?
Er spricht nicht im Namen des Volkes… Nein.
Er spricht über dem Volk… Die Buchstaben des Gesetzes sind für ihn wohl zu klein, um wahrzunehmen, denn seine Majestät segelt hoch im Himmel…
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...Es ist offensichtlich, dass die Sachbearbeiterin Lehmann das Recht ausschließlich zum Zweck
ausübte, einem anderen Schaden zuzufügen. Und im Hinblick auf die Tatsache, dass diese
Gemeinheit kurz vor Weihnachten geschah, hat dieses Ereignis das Familienleben des
Widerspruchsführers dementsprechend negativ beeinflusst. Ein solches Handeln ist nach §226
BGB unzulässig... |
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Als der wütende Jupiter, dem die Argumente in einem Dialog
endgültig fehlten, seine Feuerpfeile in die Hand nahm, sagte
ihm Prometheus: „Du greifst zu deinem Blitz, also bist du im Unrecht.
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Die Deutsche Justiz verliert die Nerven. In der Wahl ihrer Methoden folgte sie stets sowieso
dem Grundsatz „Der Zweck heiligt die Mittel“. Nun geht die Deutsche Justiz aber bereits über
Leichen.
Das heißt, die Entscheidung, „den Rubikon zu überschreiten“, ist gefallen.
Die vor Jahren entfesselte schmutzige „Ausländer auf die Knie oder raus“ Kampagne gegen
unsere Familie ist nun an allen Fronten in die Weihnachtsoffensive gegangen, um ein
triumphales Ende zu finden.
Der Staat Deutschland ist in diesem abscheulichen Feldzug mit allen Ämtern präsent:
Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichte, Landratsamt, Gemeinde.
Monatelang „torpedierte“ die Staatsanwaltschaft Hoyerswerda/Bautzen gemeinsam mit der
Henkerseinrichtung – dem Amtsgericht Hoyerswerda – unsere Familie.
Kurz vor Weihnachten war es dann so weit…
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...Darauf hin fing er an, die arme Frau zu tyrannisieren...
...Berg öffnete die Tür und legte gleich los: „Sie sind Herr
Nitichevski?! Ihre Frau hat mir die Hausdursuchung verweigert; Ihre Familie muss mit
Konsequenzen rechnen...
...der Gerichtsvollzieher lehnte es schreiend ab: „Es wird keinen Termin geben. Nur hier und jetzt!... Und wenn es
Ihnen in Deutschland nicht gefällt, wieso bleiben Sie hier? Warum verlassen Sie das Land
nicht?“....
...Seine Botschaft war nicht misszuverstehen. Vor uns war kein Staatsdiener, der bestrebt war
einen Konflikt zu lösen, sondern ein Henker mit dem Auftrag, das Leid der Betroffenen in
Länge und Breite zu ziehen bzw. er vermittelte das Gefühl, den Auftrag zu haben, möglichst
mehr Schmerzen der betroffenen Familie hinzuzufügen und die Sachlage noch mehr eskalieren
zu lassen...
...Dieser martialische Auftritt des Gerichtsvollziehers Berg war in allen Belangen rechtswidrig... |
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Am 21. Dezember 2011 wurde unsere Weihnachtsstimmung bereits durch einen Brief von der Finanzbehörde, mit der ausraubenden Forderung: “…12.000 € zurückzuzahlen…”, so hoch getrieben, dass wir vor “Freude” kaum in der Lage waren, mit zitternden Händen den Weihnachstbaum zu schmücken. Wir trösteten uns damit, dass es nicht mehr schlimmer werden könnte. Doch anscheinend haben wir unseren Gegner, den polizeilichen “Sozialstaat” Deutschland, mächtig unterschätzt…
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