Ihr Schreiben vom 19.01.2012 ist nichts anderes als ein Versuch, die hinterhältige Handlung
eines Ihrer Vorgesetzten zu verschleiern.
Herr Reiche, wie ein deutsches Sprichwort besagt: „Scheiße kann man nicht polieren…!“
Ein hohes ungezügeltes Tier, vermutlich aus der Landesdirektion, mit deutlich ausgeprägten
rassistischen Neigungen sowie einem überdimensional aufgeblasenen Größenwahn wollte
seinen Kollegen nur zeigen, wie man mit solchem Ungeziefer, wie der Ausländerfamilie
Nitichevski, „schnell und unkompliziert“ umgehen muss.
So wurde aus Dresden ein offizielles mit „deutschen Weihnachtsgrüßen“ versehenes Formular
des Finanzamtes durch falsche Rechtsanwendung in Umlauf gebracht. Die damit verbundene
Aktenmanipulation, rückwirkend ein nicht abgeschicktes erfundenes Schreiben in die Akte
einzuheften, war wohl Routine für die Behörde. Da brauchen die Amtsträger keinen Rat…
Auf Grund seiner geistigen Unterentwicklung dachte der Allmächtige aber gar nicht an die
Folgen seiner spontanen Aktion. Nun muss das Amt die Verantwortung dafür übernehmen.
Der „Weihnachtsgruß“ des Finanzamtes ist im Endeffekt nach hinten losgegangen… Die
Verantwortlichen waren nicht in der Lage eine simple Heimtücke ordentlich durchzuziehen -
und haben nun selber „Dreck am Stecken“.
Ihre Unterstellung: „…Da Sie Ihrer Mitwirkungspflicht (§90 Abgabenordnung) bisher nicht
nachgekommen sind…“, wird strikt zurückgewiesen.
Den Satz: „… Aufgrund regelmäßiger Überprüfungen [...] wurden Sie mit Schreiben vom
7.Oktober 2011 gebeten bis 10.11.2011 nachzuweisen, das Sie für Ihre Kinder [...] für die
Kalenderjahre 2007 bis 2011 Kindergeld erhalten haben…“ hätten Sie sich sparen können.
Unser Haushalt hat keine derartige Mitteilung bekommen.
Und im Gegensatz zu Ihren Landsleuten bin ich noch nicht „vollkommen“, um die
Befehle und Gedanken eines Beamten von seinen Lippen abzulesen.
Vielmehr bin ich aber überzeugt, dass das von Ihnen erwähnte Schreiben vom 17.10.2011 die
Wände des Finanzamtes nie verlassen hat.
Die Beweisführungslast bestimmt, dass es dem Finanzamt im Stadium des Prozesses obliegt,
Beweis für diese Behauptung anzubieten.
- Den Beweis über eine förmliche Zustellung kann das Finanzamt nicht erbringen.
- Auch einen Hinweis, ein Mahnverfahren für die Bescheidzustellung durchgeführt zu
haben, kann die Behörde nicht liefern.
Somit widerspricht die Handlung des Finanzamtes der für solche Verfahren üblichen
Vorgehensweise und macht den Verweis des Finanzamtes auf ein angebliches Schreiben vom
17.Oktober 2011 unglaubwürdig.
Das gesamte weihnachtliche Eilverfahren verstößt nicht nur gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern auch gegen gute Sitten.
Als Anlage übersende ich Ihnen die von Ihnen „begehrten“ Auskünfte und hoffe, dass die
Beamten die Show genossen haben.
Nitichevski
Anlage:
Nachweis über den Bezug von Kindergeld.
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