G. Nitichevski
E. Enkina
Werkstraße 2
02979 Spreetal

an Finanzamt Hoyerswerda
02961 Hoyerswerda

betrifft:
Schreiben vom 19.01.2012, eingegangen am 23.01.2012

Steuernummer:
123/469/02342

Spreetal, den 30.01.2012

Guten Tag Herr Reiche,

jeder Mitbürger Ihres Landes hat, trotz der in den letzten Jahren stark den Bürger benachteiligenden
Gesetzesänderungen, immer noch das Recht, Bescheide, Beschlüsse und sonstige
Entscheidungen vom Beamtentum in einer korrekten Form zu bekommen.
Name, Adresse sowie alle weiteren maßgeblichen Angaben, um den Bürger als Individuum
identifizieren zu können, müssen stets ordnungsgemäß angegeben werden. Hierzu gehört auch
die Steuernummer, die sämtliche Angaben über eine Person in sich „speichert“. Niemand ist bei
fehlerhaften oder fehlenden Angaben verpflichtet, den Gedankenzug eines Beamten
nachträglich selbst rekonstruieren zu müssen.
Kommt es seitens des Amtes zu fehlerhaften Angaben, so hat der Verantwortliche den
Bescheid zu berichtigen. Und zwar spätestens dann, sobald er darüber in Kenntnis gesetzt
wird. Das Finanzamt Hoyerswerda tut es nicht. Bis dato habe ich keinen berichtigten Bescheid
empfangen.
Die Zeile aus Ihrem Schreiben „Dennoch bleibt die Rechtslage hinsichtlich des geänderten
Bescheides über die Eigenheimzulage ab 2007 die gleiche…
“ ersetzt nicht die erforderliche
Berichtigung des Bescheides.

Ich kann es nur so deuten: Die Beamtenpflicht ist erfüllt – Die Feiertage der Familie wurden
erfolgreich besudelt. Und nun sind die Beamten wieder arbeitsscheu geworden.
Hiermit bitte ich Sie diese Versäumnis nachzuholen.

Nun zu Ihrem Schriftstück:

Mit einem angeblichen Schreiben vom 17.Oktober 2011 fordert das Finanzamt bis zum
10.11.2011 den Bezug von Kindergeld für drei Kinder innerhalb der letzten 5 Jahre
nachzuweisen. Diese Forderung wurde laut Ihren Angaben ohne Mahnverfahren, ohne
wiederholtes Schreiben in eine für deutsche Lebensverhältnisse gravierende Geldforderung in
Höhe von 12.000 € umgewandelt!
Und der ganze Mist wurde der betroffenen Familie zwei Tage vor Weihnachten serviert!

Indem Sie schrieben: „Leider haben sich der geänderte Bescheid über die Eigenheimzulage ab
2007 (mit der alten Steuernummer) und die Mitteilung über die neue Steuernummer zeitlich
überschnitten
“, beleidigten Sie meine Intelligenz.
In diesem Fall haben sich zeitlich nur der Anstand und Verstand der zuständigen Beamten
überschnitten.
Das, was Sie als eine Zeitüberschneidung bezeichnen, ist eine vorsätzliche Tat, um
Mitmenschen durch Missbrauch der Staatsgewalt zu schädigen. Die Vorgehensweise bzw. der
Ablauf der ganzen „Weihnachtsaktion“ stellt eine abscheuliche Heimtücke dar.

Der fehlerhafte und dazu noch hinterhältige Bescheid stammte eindeutig von einer dem
Finanzamt Hoyerswerda übergeordneten Behörde. Diese war wohl dazu befugt, aber sachlich
nicht kompetent genug.
Die Macht und das Verlangen, jemandem zu schädigen, waren vorhanden, fehlten nur die
Kenntnisse zu den relevanten Einzelheiten.

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Ihr Schreiben vom 19.01.2012 ist nichts anderes als ein Versuch, die hinterhältige Handlung
eines Ihrer Vorgesetzten zu verschleiern.
Herr Reiche, wie ein deutsches Sprichwort besagt: „Scheiße kann man nicht polieren…!

Ein hohes ungezügeltes Tier, vermutlich aus der Landesdirektion, mit deutlich ausgeprägten
rassistischen Neigungen sowie einem überdimensional aufgeblasenen Größenwahn wollte
seinen Kollegen nur zeigen, wie man mit solchem Ungeziefer, wie der Ausländerfamilie
Nitichevski, „schnell und unkompliziert“ umgehen muss.
So wurde aus Dresden ein offizielles mit „deutschen Weihnachtsgrüßen“ versehenes Formular
des Finanzamtes durch falsche Rechtsanwendung in Umlauf gebracht. Die damit verbundene
Aktenmanipulation, rückwirkend ein nicht abgeschicktes erfundenes Schreiben in die Akte
einzuheften, war wohl Routine für die Behörde. Da brauchen die Amtsträger keinen Rat…
Auf Grund seiner geistigen Unterentwicklung dachte der Allmächtige aber gar nicht an die
Folgen seiner spontanen Aktion. Nun muss das Amt die Verantwortung dafür übernehmen.

Der „Weihnachtsgruß“ des Finanzamtes ist im Endeffekt nach hinten losgegangen… Die
Verantwortlichen waren nicht in der Lage eine simple Heimtücke ordentlich durchzuziehen -
und haben nun selber „Dreck am Stecken“.

Ihre Unterstellung: „…Da Sie Ihrer Mitwirkungspflicht (§90 Abgabenordnung) bisher nicht
nachgekommen sind…
“, wird strikt zurückgewiesen.
Den Satz: „… Aufgrund regelmäßiger Überprüfungen [...] wurden Sie mit Schreiben vom
7.Oktober 2011 gebeten bis 10.11.2011 nachzuweisen, das Sie für Ihre Kinder [...] für die
Kalenderjahre 2007 bis 2011 Kindergeld erhalten haben…
“ hätten Sie sich sparen können.
Unser Haushalt hat keine derartige Mitteilung bekommen.

Und im Gegensatz zu Ihren Landsleuten bin ich noch nicht „vollkommen“, um die
Befehle und Gedanken eines Beamten von seinen Lippen abzulesen.

Vielmehr bin ich aber überzeugt, dass das von Ihnen erwähnte Schreiben vom 17.10.2011 die
Wände des Finanzamtes nie verlassen hat.

Die Beweisführungslast bestimmt, dass es dem Finanzamt im Stadium des Prozesses obliegt,
Beweis für diese Behauptung anzubieten.

  • Den Beweis über eine förmliche Zustellung kann das Finanzamt nicht erbringen.
  • Auch einen Hinweis, ein Mahnverfahren für die Bescheidzustellung durchgeführt zu
    haben, kann die Behörde nicht liefern.

Somit widerspricht die Handlung des Finanzamtes der für solche Verfahren üblichen
Vorgehensweise und macht den Verweis des Finanzamtes auf ein angebliches Schreiben vom
17.Oktober 2011 unglaubwürdig.
Das gesamte weihnachtliche Eilverfahren verstößt nicht nur gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern auch gegen gute Sitten.

Als Anlage übersende ich Ihnen die von Ihnen „begehrten“ Auskünfte und hoffe, dass die
Beamten die Show genossen haben.

Nitichevski

Anlage:
Nachweis über den Bezug von Kindergeld.

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