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Aussage zur Vorgangsnummer 1603/07/283820 17.01.2008


 

Elena Enkina                                                                                                              Spreetal, den 17.01.2008
Werkstr. 2
02979 Spreetal

An
Die Staatsanwaltschaft Bautzen
Postfach 17 10
02607 Bautzen

Betreff: Aussage zur Vorgangsnummer 1603/07/283820

 

Je länger ich die Menschheit kenne,
umso mehr gefallen mir die Hunde
.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Verständnis, dass ich die Vorladung zur Aussage von KHKin  Frau Nagler nicht wahrgenommen habe.
Kriminalhauptkomissarin Frau Nagler war die leitende Beamtin bei der am 19.12.2007 stattgefundenen Hausdurchsuchung. Durch den Versuch seitens KHKin Frau Nagler, Ihre Stellung als Amtsträger zu missbrauchen, indem sie absichtlich die Existenz einer richterlichen Hausdurchsuchungsanordnung in Schriftform vortäuschte, habe ich jegliches Vertrauen in diese Person verloren. Deswegen möchte ich mich schriftlich, direkt an die Staatsanwaltschaft, äussern:

Die eBay Auktion 250198433348 war an Menschen gerichtet, die in der Lage sind, die deutsche Sprache in vollen Sätzen zu verstehen - und nicht nur einzelne Begriffe wie „erzogene Kinder“ oder „unerschöpftes Potential an Liebe“.

Und schon gar nicht an die Menschen, die bei Ansicht eines „nackten“ Pferdes in Ohnmacht fallen und,
die menschliche Würde verlierend, ihren schmutzigen Fantasien freien Lauf lassen.

Allerdings: Für diejenigen, die versuchen „zwischen den Zeilen“ zu lesen, sollte die Schreibweise des Begriffes „A(u)ktion“ den wahren Auktionszweck symbolisieren.

Die mir unterstellte kriminelle Absicht kommt schon durch die Tatsache nicht zu Stande, da am selben Tag der A(u)ktionseinstellung ein Erklärungsschreiben an 20 große überregionale Redaktionen verfasst und versandt wurde. Der Fakt, dass die Medien wie „die Lämmer“ schwiegen, ist für mich unverständlich. Immerhin „...ist es die Aufgabe der Presse, die staatlichen Instanzen in unserem System von checks and balances zu kontrollieren“ so Herr Dr. W. Schäuble beim M 100 Sanssouci Colloquium 2007 zum Thema „Freiheit und Verantwortung der Medien im Prozess von Migration und Integration“.

Der Betrag in Höhe von 1000,- Euro war auf gar keinem Fall ein „Ziel vor Augen“, sondern sollte das Angebot von der Masse hervorheben und sicherheitshalber ebay-Mitglieder von der Gebotsabgabe distanzieren.

Wenn ich die Vorwürfe wie z.B. „Forderung sexueller Handlungen an Kindern“ im Rückblick auf das Geschehene richtig deuten kann, so lässt sich schlussfolgern, dass Eltern, die mit ihren Kindern am Strand baden, gleichermaßen Vorschub nach §180 Abs 1. StGB leisten.

Die Mutter, die drei Kinder zur Welt gebracht und auf beste Weise erzogen hat, stand bereits vor 10 Jahren unter arztlicher Beobachtung: Der hohe Depressionsgrad, bedingt durch die unwurdige Behordenbehandlung und verstarkt durch den Verlust beider Eltern, an deren Beerdigung ihr die Teilnahme amtsseitig versagt wurde, hatte schon ein Mal die junge Frau dazu gebracht, „den Sinn des Lebens in Frage zu stellen“... Und nur die Menschlichkeit und das Engagement seitens eines deutschen Kriminalbeamten aus Rendsburg hat sie nicht nur vom Schlimmsten bewahrt, sondern gab ihr auch den Mut, in die Zukunft zu schauen.

Die dienstliche Untauglichkeit von 2-3 Dutzend Beamten wirft zwar einen erheblichen Schatten auf die Bundesrepublik - kann und darf aber nicht stellvertretend fur das ganze Volk sein.
Die rechtlose Existenz der ganzen Familie ist keinesfalls eine „unfair und ungerecht empfundene persönliche Situation“ (so der Staatsanwalt C. Gerhardi), sondern nichts anderes als der „bürgerliche Tod“ - ein gesellschaftlicher Status aus barbarischen Zeiten, als die Rechte eines Menschen den Rechten eines Toten angeglichen wurden.

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Die Staatsanwaltschaft muss weder „trauen“ noch „sich beeindrucken lassen“ - es ist schließlich die direkte Aufgabe der Staatsanwaltschaft „Die Ermittlungen [...] auf die Umstände zu erstrecken, die fur die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind“ (§ 160 Abs 3. StPO).

Im Kommentar von Löwe-Rosenberg dazu wird deutlichst darauf hingewiesen, dass „...die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen ist, dessen Entwicklungsschwierigkeiten festzustellen waren, seine sozialen Kontakte und seine konkrete Lebenssituation zur Tatzeit zu beschreiben wäre und man sich hierbei um ein objektives Bild zu bemühen habe.“

Ich erlaube mir, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass nach § 160 StPO Abs. 2 „Die Staatsanwaltschaft nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln hat.“

Ist es nicht Zeit, den Schwerpunkt der Ermittlungen zu verlegen, um feststellen zu können,
welche Umstände einen Menschen dazu geführt haben, so nicht ordinär zu handeln?
Oder wollen Sie jetzt eine Frau dazu treiben, die Entscheidung wie „Anna Karenina“
zwischen Zug und Strick zu treffen?

Hochachtungsvoll

Aussage von E. Enkina
verfasst von G. Nitichevski

 

 

Anlage 1: Schreiben an 20 Redaktionen, nachweislich am 17.12.2007 verschickt

Anlage 2: Schreiben an 20 Redaktionen, nachweislich am 27.12.2007 verschickt

Anlage 3: Liste der 20 Redaktionen

Anlage 4: Einige Referenzen der Familie, die mit Sicherheit eine Bereichung für jeden Staat „wäre“

Anlage 5: Korrespondenz mit der Ausländerbehörde Kamenz:

- Juni 2006: mündliche Anfrage um vorzeitige Verlängerung des „Reisedokumentes“
unentbehrlich fur die selbständige Tatigkeit


Begründung der Absage: fehlende Software für das maschinelle Ausfüllen des Dokumentes


- 3 Nov. 2006: schriftliche Antragsstellung auf Verlängerung

keine Antwort

- 12 Jan. 2007: erneute Antragsstellung

keine Antwort

- 5 Feb. 2007: Telefongespräch mit dem Leiter der Ausländerbehörde (aufgezeichnet)

Bearbeitung des Antrages wurde zugesichert

- 22 Feb. 2007: absurde Absage, nicht zutreffende Begründung. Rechtsmittelbelehrung fehlt.

 

Anlage 6: Ablichtung vom „Reisedokument fur Ausländer“ bzw. „Travel Document oder Titre de Voyage“
Soll angeblich international gültig sein - wurde aber von keinem Staat akzeptiert

Mittlerweile seit über 1 Jahr ungültig...

 


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