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Familie Nitichevski ....................................................................................................... Spreetal, den 04.03.2008
Werkstr. 2
02979 Spreetal
An
Die Landratin
Frau Petra Kockert
Landratsamt Kamenz
Postfach 1195
01911 Kamenz
Antrag auf Auskunft
Sehr geehrte Frau Kockert,
hiermit übersende ich Ihnen, gemäß unserer Vereinbarung, um Sie auf dem Laufenden zu halten,
die Kopien der zwei Schreiben an das Ordnungsamt Kamenz.
Wie es Ihnen bereits bekannt ist, hat der Besuch des russischen Konsulates in Leipzig,
genauso wie vor Jahren, zu keinen handfesten bzw. schriftlichen Ergebnissen geführt.
An der Vorgehensweise der russischen Behörden hat sich demzufolge nicht viel verändert.
Andererseits wurde nach wie vor bestätigt, dieses Mal in Anwesenheit von Herrn Heine,
dass wir die russische Staatsangehörigkeit nicht erlangten.
Während des Treffens am 07.02.2008 haben Sie unserer Familie gegenüber erläutert,
dass das Ordnungsamt nur helfen will, und haben uns dazu aufgerufen, nicht nach der Ursache
dieser
Misere zu forschen, sondern nach vorne zu schauen...
Insofern nach diesem Treffen gegen meine Frau und mich 2 grundlose Strafverfahren durch den
Ihnen untergebenen Beamten eingeleitet wurden, und es auch sonst keinerlei Fortschritte gab,
kann ich nur festhalten, dass die zugesprochene Entwicklung weit verfehlt wurde.
Herr Burk sicherte bei dem Treffen zu, dass das Vorsprechen bei dem russischen Konsulat
in Anwesenheit eines deutschen Amtsträgers auch im Falle nur einer mündlichen Auskunft
ausreichend ist, um innerhalb von 14 Tagen Staatenlosenausweise auszuhändigen.
Genau aus dem Grund, d.h. um die Aussage der russischen Behörde zu bezeugen,
haben Sie und Herr Heine sich bereit erklärt, uns zu dem Termin zu begleiten.
Wir haben unsere vereinbarten Aufgaben erfüllt.
Der Sachverhalt ist mehr als eindeutig und klar.
Herr Burk ließ aber trotzdem keine Taten folgen.
Die gestartete schriftliche Anfrage seitens des Ordnungsamtes bei dem Konsulat
der Russischen Föderation ist für uns mehr ein Schritt zurück als nach vorne:
1. Die Nichteinhaltung des offiziellen Termines seitens des russischen Konsuls
ist schon mehr als ein Zeichen der eindeutigen Ignoranz.
2. Die russische Konsulin Frau Jusenzkaja hat, in Anwesenheit von Herrn Heine,
bestätigt, dass wir die russische Staatsangehörigkeit nicht erlangten.
3. Am 07.02.2008 erläuterte Herr Burk in Ihrer Anwesenheit auf meine Anfrage
„Warum das Ordnungsamt nicht von sich aus das Verfahren zur Klärung
meiner Staatsangehorigkeit betrieben hat?“, dass dies gar nicht notwendig ist,
insofern dies die Aufgabe des Ausländers sei.
Jetzt ändert Herr Burk allerdings die Spielregeln und hat doch das Konsulat angeschrieben.
Nun möchte ich von Ihnen wissen: Worauf hat das Amt seit 2005 gewartet? Denn sollen bereits
im Jahre 2005 die Beamten der Ausländerbehörde angeblich erste Zweifel an unserem Status
gehabt haben und waren folglich entschlossen, unsere Reisedokumente nicht mehr zu verlängern.
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Ich erlaube mir einen Auszug aus meinen Verwaltungsakten:
Seitens des Bundesamtes fur die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wurde bereits im Bescheid vom 17.01.1997, Gesch.-Z. 2 182 955-160, festgestellt:
„[..] <Nitichevski, Grigori> ist nach Auswertung der vorliegenden Informationen aus der Verfahrensakte des Antragstellers zum Az: 1287584-159 tatsächlich als staatenlos zu betrachten. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Russischen Föderation am 06.02.1992 befand er sich nicht mehr auf russischem Staatsgebiet, im Erstverfahren wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Antragsteller am 17.01.1992 die Russische Föderation verlassen hat, er fallt damit nicht mehr unter die Bedingungen dieses Gesetzes und besitzt daher nicht die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation.“
Mir ist zu Ohren gekommen, dass ein nicht unwesentlicher Teil meiner Ausländerakten fehlt.
Den oben zitierten Bescheid des Bundesamtes fur die Anerkennung ausländischer Fluchtlinge
kann ich Herrn Burk bei Bedarf zur Verfügung stellen.
Die übereifrigen Versuche seitens des Ordnungsamtes Kamenz, uns nach 16 Jahren die russische Staatsangehörigkeit zu verschaffen, sind mehr als bedenklich. Diese „mütterliche Fürsorge“ wäre
für uns sehr rührend, doch kommt sie uns allzu teuer zu stehen!
Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie lange haben wir noch zu warten?
2. Und worauf warten wir überhaupt?
3. Wie sollen wir in dieser Zeit weiterleben?
Hochachtungsvoll
Familie Nitichevski
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