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	<title>UdSSR.su &#187; “Sarrazins dumme Ausländer”</title>
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		<title>Deutschlands Kraniche ziehen immer nach Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Feb 2013 19:07:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[G. Nitichevski Werkstr. 2 02979 Spreetal &#160; an Amtsgericht Hoyerswerda Pforzheimer Platz 2 02977 Hoyerswerda Spreetal, den 04.02.2013 &#160; Betrifft: Gerichtsschreiben vom 22.01.2013; angeblicher Briefkasteneinwurf 23.01.2013, Kenntnisnahme 27.01.2013 &#160; AZ: Owi 130 Js 953/12 &#160; &#160; sowjetische Familie Nitichevski / Deutschland &#160; Staatliches Hetzverfahren gegen die Ausländerfamilie Nitichevski wegen der für Deutschland mental nicht ertragbaren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-1138"></span></p>
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<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			G. Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal<br />
			&nbsp;<br />
			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 04.02.2013
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
			&nbsp;<br />
			<b>Betrifft:	Gerichtsschreiben vom 22.01.2013; angeblicher Briefkasteneinwurf 23.01.2013,<br />
							Kenntnisnahme 27.01.2013<br />
			&nbsp;<br />
			AZ:				Owi 130 Js 953/12</b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
						<b>sowjetische Familie Nitichevski / Deutschland</b><br />
			&nbsp;<br />
			<b>Staatliches Hetzverfahren gegen die Ausländerfamilie Nitichevski wegen der für Deutschland mental nicht ertragbaren Sowjetischen Staatsangehörigkeit – mit dem Zweck, die Familie zu vernichten&#8230;</b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="text-align: center; font-size: 103%; font-weight: bold;">Widerspruch</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Hiermit widerspreche ich der Entscheidung des Gerichtes in diesem Hetzverfahren „<i>&#8230;ohne Hauptverhandlung durch Beschluss zu entscheiden&#8230;</i>“<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			<span style="text-decoration: underline;">Begründung:</span><br />
			&nbsp;<br />
			Das deutsche Beamtentum bzw. der Abschaum des Landes hat unsere Familie durch Anwendung menschenrechts- sowie gesetzeswidriger Maßnahmen in eine Zwangslage gebracht. 7 Jahre lang hielten uns die Beamten ohne jegliche Identitätspapiere hier fest.<br />
			Als unsere minderjährigen Kinder das entsprechende Alter erreicht haben, um weitere Zielscheiben für Hetze und Verfolgung darstellen zu können, haben die scheußlichen Kreaturen, die deutschen Beamten, nun ihre Bemühungen auf unsere Kinder gelenkt.<br />
			&nbsp;<br />
			Als Glückwunsch zu seinem 16ten Geburtstag <b>entzog die Ausländerbehörde</b> unserem Sohn	Nikita willkürlich <b>das Aufenthaltsrecht</b>, obwohl er in Deutschland geboren wurde, ein deutsches Gymnasium besuchte und sein ganzes Leben hier verbrachte. Dadurch wurde er <b>plötzlich zu einem Illegalen</b>.<br />
			Nach deutschem Recht landen Ausländer, auch <b>Kinder</b>, ohne gültige Aufenthaltspapiere in <b>Abschiebehaft</b>. In Sachsen gibt es dafür extra eine Ausländerpolizei.<br />
			<b>Aus diesem Grund war es unserem Sohn Nikita nicht zumutbar die deutschen Straßen zu betreten, geschweige denn die Schule zu besuchen.</b> Dank der sadistischen Beamten versäumte er dadurch ein ganzes Jahr seines (Schul-)Lebens!<br />
			&nbsp;<br />
			Die verbeamteten Scheusale ließen ihn ohne jegliche Identitätspapiere in diesem Land schmoren, genauso wie uns, seine Eltern. Und nun will das perverse Bündnis uns dafür züchtigen, dass der „illegale“ Nikita Nitichevski zu der Zeit, als er dank der sadistischen Beamten eigentlich in Abschiebehaft sein sollte, die Schule nicht besuchte?!<br />
			&nbsp;<br />
			Auf diesem Bild sind keine fliegenden Kraniche zu sehen, sondern der deutsche Weg zum Erfolg:</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
<div style="text-align: center;">
					<img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/Arschkriecher.jpg" />
				</div>
<div style="text-align: center;">
					Wer sich in Deutschland nicht hochschlafen kann, muss sich hochschleimen!
				</div>
</p></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 2
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			Diese Lebensweise ist besonders in Beamtenkreisen sehr willkommen.<br />
			&nbsp;<br />
			Nur so kann man sich erklären, wie in einer „demokratischen Republik“ in einem Fall, wie „Rudolf Rupp“, die unzähligen Polizeibeamten vier unschuldige Menschen zu falschen Geständnissen zwangen und dann gleich 20 hinhundelnden Polizeibeamten ohne jegliche Anhaltspunkte gegen diese Unschuldigen bewusst als Zeugen falsche Aussagen machten.<br />
			&nbsp;<br />
			Nur so kann man sich erklären, wie Polizeibeamten die gefallenen Schüsse ihres Kollegen überhört haben, der zur Silvesternacht einen unschuldigen Menschen auf deutscher Straße mit acht Kugeln erschoss&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			Die Liste der Fälle, in denen sich deutsche Beamten wie pathologisch Kranke verhielten, ist unendlich. Und die Tatsache, dass keiner der beschuldigten Beamten zur Verantwortung gezogen wurde, spricht dafür, dass die abgebildete pyramidale Kette der Schleimer sehr lang ist und wohl direkt bis nach Berlin führt.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			<b>Dieses konkret gegen unsere Familie gerichtete Hetzverfahren wurde von Beamten unter anderem dafür konstruiert, um ihre nazistischen Gene, die Wurzel blutiger Gräueltaten und perversen Sadismus, nicht verrosten zu lassen.</b><br />
			&nbsp;<br />
			Denn die Exekutive bzw. die Schlägertruppe dieses Regimes wird ja in Sportsälen trainiert, um später in der Lage zu sein, unschuldigen Bürgern auf den Straßen die Fressen zu polieren.<br />
			Das „Training“ der Judikative blieb auf der Strecke&#8230; Aber auch die Richter sollen gecoacht werden. Dazu werden solche Verfahren wie dieses erfunden, um das eingeborene nazistische Erbgut auf Trab zu halten.<br />
			&nbsp;<br />
			Im <a href="http://udssr.su/wordpress/?p=1159">Gerichtsschreiben vom 12.12.2012</a> wurde mir mitgeteilt, dass die Schmarotzer am Überlegen waren, dieses Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Es ist selbstverständlich, dass der Staat die Ausgaben für solch ein „Trainingsverfahren“ selbst tragen muss.<br />
			&nbsp;<br />
			Ich verstand es auch so, dass einer der Beamten seinen Kopf aus dem Arsch seines Vorgesetzten herausgezogen hatte und die Schleimerpyramide deshalb zusammenbrach.<br />
			&nbsp;<br />
			Der plötzliche Übergang in die übliche Gefechtsstellung (<a href="http://udssr.su/wordpress/?p=1151">Gerichtsschreiben vom 22.01.2013</a>) soll ankündigen, dass die Störung wohl beseitigt wurde und die Beamtenkette wieder in Takt ist, bzw. die verbeamteten Sadisten ihr perverses Spiel noch nicht zu Ende genossen haben.<br />
			&nbsp;<br />
			Die abgebildete Haltung und Lebensweise der Beamten ist sehr bequem, denn die Ohren der Beamten sind mit den Arschbacken des Vorgesetzten zugedrückt&#8230; Sie hören nichts und sehen nichts&#8230; Nur die innere Stimme der Vorgesetzten entfaltet sich dadurch in den Köpfen der Untertanen zu einem Orgelklang und gleichzeitig zu einem herrlichen Befehl.<br />
			&nbsp;<br />
			Die Einladung zur Hauptverhandlung wird den verantwortlichen Beamten die Möglichkeit geben aus dieser zwar unhygienischen, aber gewohnten Stellung herauszukommen, um sich frisch zu machen und für den nächsten Tauchgang Luft zu schnappen&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			Vielleicht wird diese Abwechslung bzw. Trennung der Schleimerkette den Beamten die Möglichkeit geben, sich mal wie ein Mensch zu fühlen und den Zerfall der Gesellschaft in Richtung „Sieg Heil!“ etwas abzubremsen.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Nitichevski
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 2 von 2
		</td>
</tr>
</table>
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		<link>http://udssr.su/wordpress/allgemein/1151</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Jan 2013 14:12:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="100%">
<tr>
<td width="50%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/DSC_0041.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/DSC_0041-221x300.jpg" alt="" title="DSC_0480" width="221" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1086" /></a>
		</td>
<td width="50%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/DSC_0044.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/DSC_0044-218x300.jpg" alt="" title="DSC_0044" width="218" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1155" /></a>
		</td>
</tr>
</table>
<p><span id="more-1151"></span></p>
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		<title></title>
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		<pubDate>Fri, 14 Dec 2012 14:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="100%">
<tr>
<td width="50%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/DSC_0045.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/DSC_0045-221x300.jpg" alt="" title="DSC_0045" width="221" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1160" /></a>
		</td>
<td width="50%">
</td>
</tr>
</table>
<p><span id="more-1159"></span></p>
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		<title>2012-04-Antwort_Ablehnungsgesuch_Schulverhandlung</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/allgemein/2012-04-antwort_ablehnungsgesuch_schulverhandlung</link>
		<comments>http://udssr.su/wordpress/allgemein/2012-04-antwort_ablehnungsgesuch_schulverhandlung#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Apr 2012 16:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[G. Nitichevski Werkstr. 2 02979 Spreetal an Amtsgericht Hoyerswerda Pforzheimer Platz 2 02977 Hoyerswerda Spreetal, den 01.04.2012 Stellungnahme zur dienstlichen Stellungnahme der befangenen Richterin Lettau Die Richterin, die dem Betroffenen die Einsicht in seine Akte verbietet, entlastende Beweisaufnahmen nicht für notwendig hält, indem sie dem Betroffenen die Möglichkeit verwehrt, Beweisanträge zu stellen, und dem Betroffenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-1052"></span></p>
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<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			G. Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal</p>
<p>			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda</p>
<p>			<b></b>
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 01.04.2012
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
<div style="text-align: center; font-weight: bold;">
				Stellungnahme zur dienstlichen Stellungnahme<br />
				der befangenen Richterin Lettau
			</div>
<p>			Die Richterin,</p>
<ul>
<li>die dem Betroffenen die Einsicht in seine Akte verbietet,</li>
<li>entlastende Beweisaufnahmen nicht für notwendig hält, indem sie dem Betroffenen die<br />
			Möglichkeit verwehrt, Beweisanträge zu stellen,</li>
<li>und dem Betroffenen das Recht auf rechtliches Gehör im gerichtlichen Zwischenverfahren<br />
			verweigert, obwohl sie bereits entscheiden hat in dem Verfahren ohne Hauptverhandlung<br />
			durch Beschluss zu entscheiden,</li>
</ul>
<p>			handelt offensichtlich parteiisch und zwar zu Gunsten der Partei, die sie füttert.</p>
<p>			<b>1.</b><br />
			Das von Richterin Lettau ausgesprochene Verbot, dem Betroffenen eine Akteneinsicht zu gewähren,<br />
			kann nie genügend entschuldigt werden.</p>
<p>			<b>2.</b></p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Der Betroffene verkennt, dass es keine schriftliche Beweisaufnahme im Vorverfahren<br />
				gibt</i>“, so Lettau.
			</div>
<p>			Dieser Satz steht im direkten Widerspruch zu dem Schreiben des Gerichtes vom 01.02.2012 in<br />
			hiesigem Verfahren: „<i><b>Der Sachverhalt bedarf keiner weiteren Klärung durch eine<br />
			Beweisaufnahme.</b></i>“ Demnach ist die Beweisaufnahme im gerichtlichen Vorverfahren<br />
			grundsätzlich möglich.<br />
			Es ist laut §77 OWiG bereits Pflicht des Gerichtes, die Wahrheit von Amtswegen zu erforschen, und<br />
			bedeutet nichts anderes als die Beweisaufnahme im schriftlichen gerichtlichen Zwischenverfahren.<br />
			Es scheint, dass die Beweisaufnahme nur wegen der angeblichen Eindeutigkeit des Sachverhaltes<br />
			nicht zu Stande gekommen ist bzw. die Richterin Lettau die Bedeutung der Sache für „nicht der Rede<br />
			Wert&#8230;“ hielt.<br />
			Die Kinder wurden durch die Staatsverwaltung dazu gezwungen, die Schule mehr als 6 Monate lang<br />
			nicht zu besuchen, die Familie wird von allen staatlichen Organen misshandelt&#8230;<br />
			Für Lettau hat es offenbar keine Bedeutung.<br />
			Lettau verdreht ihre Aussagen je nach Situation und verkennt Begriffe wie Ehre und Anständigkeit.</p>
<p>			<b>3.</b><br />
			Lettau verwehrte dem Betroffenen die Möglichkeit, sich im schriftlichen Vorverfahren zu erklären und<br />
			Anträge zu stellen. Sie schloss die weitere Klärung des Sachverhaltes bzw. die Beweisaufnahme<br />
			vorzeitig ab.<br />
			Gleichzeitig erklärte Lettau am 01.02.2012, in diesem Verfahren ohne Hauptverhandlung<br />
			entscheiden zu wollen.</p>
<p>			Nun behauptet Lettau:
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 3
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Im Hauptverhandlungstermin hatte der Betroffene ausreichend Gelegenheit sich zu<br />
				erklären und Anträge zu stellen</i>“, so Lettau.
			</div>
<p>			Wäre der Betroffene nicht rechtlich bewandert und nicht dermaßen hartnäckig gewesen, hätte er<br />
			GAR NICHT die Gelegenheit bekommen, sich zu erklären und Anträge zu stellen. Denn<br />
			Lettau wollte doch bereits ohne Hauptverhandlung entscheiden!<br />
			Noch hinterhältiger geht es wohl nicht.</p>
<p>			<b>4.</b><br />
			Der Dialog im Gerichtssaal zwischen dem Betroffenen und dem Vertreter der Verwaltungs-behörde<br />
			soll dazu dienen, um dem Richter die Möglichkeit zu geben, sich einen objektiven Einblick in den<br />
			Sachverhalt zu verschaffen. Für ein objektives Bild ist es unabdingbar beide Ansichten zu hören.</p>
<p>			<b>Während der gesamten Verhandlung haben weder der Betroffene noch das Gericht eine<br />
			Stellungnahme des Vertreters der Verwaltungsbehörde zu dem Sachverhalt zu hören<br />
			bekommen.<br />
			Richterin Lettau blockte ständig seine Antworten ab und übernahm für ihn das Wort.</b><br />
			Offensichtlich befürchtete sie, dass er etwas Unpassendes antworten könnte, was gegen ihr<br />
			vorgefertigtes Urteil arbeiten würde. Das Verhalten der Richterin Lettau im Gerichtssaal vermittelte<br />
			eher den Eindruck, dass sie nicht nur Richterin, sondern Kläger und Henker zugleich war.</p>
<p>			<b>Die Vorschrift des §76 OWiG</b> ist nicht nur Ausprägung eines Anspruches der Verwaltungsbehörde<br />
			auf rechtliches Gehör, <b>sondern räumt ihr eine verfahrensrechtliche Beteiligung ein</b>, die dem<br />
			Ziel der Wahrheitsfindung dienen soll (RRH 1), weil sie ihre besondere Sachkunde in das Verfahren<br />
			einbringt.<br />
			Richterin Lettau hat nicht von §76 Abs.2 OWiG Gebrauch gemacht bzw. nicht von der Beteiligung der<br />
			Verwaltungsbehörde am Prozess abgesehen. Dies bestätigt, dass Richterin Lettau auf die besondere<br />
			Sachkunde der Verwaltungsbehörde angewiesen war. Während der Verhandlung aber hat die<br />
			Richterin Lettau dem Sachverständiger den Mund gestopft.</p>
<p>			Die Verwaltungsbehörde ist als Hilfsorgan des Gerichts tätig, um ihm ein möglichst vollständiges und<br />
			zutreffendes Bild von dem Sachverhalt sowie Bedeutung und Bewertung der OWi zu vermitteln,<br />
			damit das Gericht in der Lage ist, in der Sache eine richtige Entscheidung zu treffen (Göhler/ Seitz<br />
			2).</p>
<p>			Offensichtlich verkennt Richterin Lettau die Grundsätze der Jurisprudenz oder missbraucht<br />
			Rechtsbegriffe:<br />
			Das Hilfsorgan ist keine Dekoration des Gerichtssaals, wie es am 15.03.2012 war.<br />
			Das Hilfsorgan des Gerichtes soll nicht Richterin Lettau helfen, den Betroffenen „einzubuchten“,<br />
			sondern soll ihr helfen, die Wahrheit zu ermitteln und dadurch in der Sache eine richtige<br />
			Entscheidung zu treffen.<br />
			<b>Diese Arbeitsweise der Richterin Lettau spricht dafür, dass sie an der Wahrheitsfindung<br />
			gar nicht interessiert ist, sondern ihre eigennützigen Ziele verfolgt.</b></p>
<p>			<b>5.</b><br />
			Im Verfügungsverfahren 1C 389/09 verletzte Richterin Lettau mehrfach das Recht des<br />
			Verfügungsbeklagten, Nitichevski, auf rechtliches Gehör, indem sie Aussagen der Entlastungszeugen<br />
			und den Umfang nur seines Vorbringens in der mündlichen Verhandlung einschränkte. <b>Ihre<br />
			Terminsverfügungen beschränkten ausschließlich die beklagte Partei bzw. Nitichevski.</b></p>
<p>			<b>6.</b><br />
			Auch der bedrückende Wirbel um die Teilnahme der minderjährigen Kinder des Betroffenen als<br />
			Zeugen, hat mit den rechtlichen Verpflichtungen, auf die sie verweist, nichts gemeinsam. Es war ein<br />
			weiterer Fall der heimtückischen Rechtsanwendung, als die Richterin unplausibel entgegen der<br />
			eigenen Verfügung handelte, nur um den Betroffenen zu schädigen und seine minderjährigen Kinder<br />
			psychisch zu belasten.
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 2 von 3
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			<b>7.</b><br />
			Die Heimtücke der Richterin Lettau besteht ferner darin, dass sie den Betroffenen in ihrer<br />
			Stellungnahme diffamiert und verleumdet, indem sie relevante Tatsachen verdreht:</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>&#8230;der hiesige Betroffene und dortige Verfügungsbeklagte hat es <b>jedoch (erneut)</b> für<br />
				geboten erachtet, zu dem Verhandlungstermin nicht zu erscheinen</i>“, so Lettau.
			</div>
<p>			<b>Alle bisherigen Prozesstermine in dem Verfügungsverfahren wurden durch das Gericht<br />
			verlegt.</b> Mithin verbreitet die beschuldigte Richterin Lettau Unwahrheiten, in dem sie dem<br />
			Betroffenen bzw. Verfügungsbeklagten bewusst angebliches mehrfaches unentschuldigtes<br />
			Ausbleiben unterstellt.<br />
			Abgesehen davon ist der Richterin Lettau auch bestens bekannt, dass der Betroffene rechtzeitig zum<br />
			Verhandlungstermin das Gerichtsgebäude am 20.03.2012 aufsuchte. <b>Ferner ist ihr bekannt, dass<br />
			ihre Kollegen von der Polizei- und Justizbehörde dem Betroffenen den Zutritt zum<br />
			Gerichtssaal verhinderten, indem sie ihn in einen anderen unbesetzten Gerichtssaal<br />
			abführten und somit seine Teilnahme an der Gerichtsverhandlung am 20.03.2012<br />
			sabotierten.</b></p>
<p>			Der Betroffene Nitichevski kennt die Richterin Lettau nicht persönlich. Deswegen ist Befangenheit<br />
			auf Grund persönlicher Antipathie gegen ihn ausgeschlossen. Ausländerfeindlichkeit weist Richterin<br />
			Lettau von sich ab.<br />
			Die Tatsache, dass die beschuldigte Richterin Lettau massiv die Rechte des Betroffenen Nitichevski<br />
			einschränkt und deren Durchsetzung vereitelt, zwingt den Betroffenen anzunehmen, dass ihre<br />
			Befangenheit wohl ausschließlich auf korrupte Motive zurückzuführen ist.<br />
			Die deutschen Verwaltungsbehörden verwehrten dem Betroffenen Nitichevski widerrechtlich seit<br />
			Jahren die Aushändigung der ihm zustehenden Identitätspapiere. Diese rechtliche Misshandlung trifft<br />
			die gesamte Familie des Betroffenen.<br />
			Es ist nicht zu übersehen, dass es Aufgabe der Richterin Lettau ist, die Misshandlungs-maßnahmen<br />
			der Behörden zu vollenden. Indem sie ihre rechtliche Stellung missbraucht bzw. ihre Amtsstellung<br />
			„verkauft“, um den rechten Kumpanen von der Verwaltung zuzuspielen, befriedigt sie letztendlich<br />
			nur ihre eigenen niederen Interessen wie Habsucht und Karrieregeilheit.</p>
<p>			Solche Richter wie Lettau haben seinerzeit dafür gesorgt, dass Millionen Unschuldiger auf deren<br />
			Urteile, Beschlüsse, Verfügungen und Anordnungen hin vergast, erschossen, erhängt, verbrannt<br />
			oder zu Tode gequält wurden. Auch Jahre später zeigten sie keine Reue, denn bis heute hat die<br />
			Juristenschaft als einziger Berufsstand jegliches Bekenntnis zu ihrer enormen Schuld im<br />
			NS-Regime verweigert.<br />
			Hierzu passt auch Lettaus Lieblingssatz: „<i>Das Verfahren wurde m.E. Korrekt geführt</i>“ ganz gut.<br />
			Dieser Satz wird auch gerne von den Aufsichtsbehörden gelesen, um nickend und ohne<br />
			Schuldgefühle dem Verbrechen zuzustimmen.</p>
<p>			Ich lasse aber meine Rechte nicht von Amtshuren verkaufen.</p>
<p>			Nitichevski
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 3 von 3
		</td>
</tr>
</table>
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		<title>&#8220;Amtshuren&#8221; oder &#8220;Gerechtigkeit auf Deutsch&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 20:46:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Die Grüne Meile]]></category>
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		<description><![CDATA[Um sich gegen die ungezügelte Beamtenclique verteidigen zu können, beantragte ich am 12.03.2012 die Akteneinsicht beim Amtsgericht. Aber auch diese simple Angelegenheit ist gescheitert. Deutschland hat uns wohl eine eigene Blutsrichterin zugeteilt, die nur 2 Antworten kennt: „Nein“ und „Abgelehnt“. Richterin Lettau begleitet uns in allen Angelegenheiten. Und wenn ich sie mir in einem imaginären [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um sich gegen die ungezügelte Beamtenclique verteidigen zu können, beantragte ich am 12.03.2012 die Akteneinsicht beim Amtsgericht. Aber auch diese simple Angelegenheit ist gescheitert.</p>
<p>Deutschland hat uns wohl eine eigene Blutsrichterin zugeteilt, die nur 2 Antworten kennt: „Nein“ und „Abgelehnt“. Richterin Lettau begleitet uns in allen Angelegenheiten. Und wenn ich sie mir in einem imaginären KZ als Aufseherin vorgestellt habe, so bin ich mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass sie im wahren Leben eine Henkerin ist. </p>
<p>Der Fakt der Ablehnung des Antrages auf Akteinsicht durch Richterin Lettau bestätigt, dass die Nachfolger von Dr. Mengele immer noch nicht gelernt haben in einem ehrlichen Spiel verlieren zu können. Noch immer greifen sie zu allen erdenklichen Mitteln, um ihre sich selbst eingebildete Überlegenheit durchzusetzen und jegliche Niederlagen zu vermeiden.<span id="more-916"></span><br />
Diese absurde unbegründete Entscheidung erinnert mich an das in die Geschichte als „Todesspiel“ eingegangene Fußballmatch aus dem Jahre 1942, als die Spieler des Kiever Fußballclubs nur dafür, dass sie die Arier in jenem Spiel besiegt hatten, exekutiert wurden.</p>
<p>Anstatt die angespannte Lage schnellstmöglich zu entschärfen, um die Publizität zu vermeiden, wollen die Beamten offensichtlich „ganz groß rauskommen“ und den falsifizierten van der Lubbe Prozess von 1933 übertrumpfen.</p>
<p>Sie wollen jetzt in einer großen Farce die hungrigen halbtoten Ghettobewohner zum Schulbesuch zwingen.<br />
&nbsp;<br />
&nbsp; </p>
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	margin-top: 16px;
}
</style>
<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			Grigori Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal<br />
			&nbsp;<br />
			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 14.03.2012
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
			&nbsp;<br />
			<b>AZ: 4 OWi 130 Js 953/12 </b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			sowjetische Familie, Nitichevski<br />
			/<br />
			Deutschland<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			<b>Staatliches Hetzverfahren gegen die ausländische Familie Nitichevski wegen der für<br />
			Deutschland mental nicht ertragbaren Sowjetischen Staatsangehörigkeit – mit dem<br />
			Zweck, die Familie zu vernichten..</b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="text-align: center; font-size: 103%; font-weight: bold;">SOFORTIGE BESCHWERDE</div>
<p>			&nbsp;<br />
			In dem Verfahren „Deutschland gegen Familie Nitichevski“ wurde der Antrag des Betroffenen,<br />
			Nitichevski, auf Akteneinsicht durch Beschluss am 12.03.2012 abgelehnt.<br />
			&nbsp;<br />
			In Lettaus Gerichtssaal gibt es nur einen <b>Weg zur „Gerechtigkeit“</b> &#8211; vis absoluta:<br />
			Dem Angeklagten wird gänzlich jede Möglichkeit zu handeln genommen – Mit Ohropax im Ohr<br />
			und  Socke  im  Mund  auf  der  Anklagebank  angekettet,  wird  er  durch  gezielte  Schläge  der<br />
			Exekutive auf seinen Hinterkopf allen Vorwürfen im Auftakt der Schläge nickend zustimmen.<br />
			Unter diesen Umständen ist es natürlich nachvollziehbar, warum Lettau die Akteneinsicht durch<br />
			den ohnmächtigen Angeklagten als überflüssig betrachtet&#8230;<br />
			Oder soll das bereits in die Akte geheftete vorzeitig gefällte Urteil nicht vor der Verhandlung<br />
			gelesen werden?<br />
			&nbsp;<br />
			Der Fakt der Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht durch Richterin Lettau bestätigt, dass<br />
			die  Nachfolger  von  Dr.  Mengele  immer  noch  nicht  gelernt  haben  in  einem  ehrlichen  Spiel<br />
			verlieren zu können. Noch immer greifen sie zu allen erdenklichen Mitteln, um ihre sich selbst<br />
			eingebildete Überlegenheit durchzusetzen und jegliche Niederlagen zu vermeiden.<br />
			Die  absurde  unbegründete  Entscheidung  der  Richterin  Lettau  erinnert  mich  an  das  in  die<br />
			Geschichte als „Todesspiel“ eingegangene Fußballmatch aus dem Jahre 1942. Die Spieler des<br />
			Kiever Fußballclubs wurden nur deswegen exekutiert, weil sie auf die Forderung „die Arier, die<br />
			Vorzeigetruppe  der  deutschen  Luftwaffe,  in  jenem  Spiel  gewinnen  zu  lassen“  nicht<br />
			eingegangen waren und Hitlers Flakelf deklassierten, indem sie sie besiegten.<br />
			Und weil die Luftwaffe die militärische Speerspitze des Hitler-Regimes war, hatten die Spieler<br />
			nicht allein ein Fußballspiel gewonnen. Es war ein Sieg gegen die Besatzung gewesen, und die<br />
			Mannschaft  war  zum  Mythos  geworden.  Dagegen  konnten  die  Deutschen  nichts  außer<br />
			Heimtücke entgegensetzen. Wie es vor 70 Jahren war, ist es auch bis heute geblieben&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			Deutsche verbeamtete Schmarotzer haben die Angehörigen der Familie Nitichevski, die wohl<br />
			einen erheblichen Schatten auf die Einheimischen werfen, dazu gebracht, dass sie</p>
<ul>
<li>seit mehr als 6 Jahren keine Identitätspapiere mehr haben,</li>
<li>überhaupt über KEIN geregeltes Einkommen verfügen</li>
<li>und  in  Folge  dessen  sich  in  den  von  den  Amtsgerichten  Hoyerswerda,  Bautzen  und<br />
					Dresden  künstlich  konstruierten  und  manipulierten  Verfahren  nicht  durch  einen<br />
					Rechtsanwalt verteidigen lassen können.</li>
</ul>
</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 3
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			Die Tatsache, dass diese staatlichen Scheusale dem Betroffenen Nitichevski alle Möglichkeiten<br />
			nahmen,  um  eine  angemessene  anwaltliche  Vertretung  zu  bekommen,  reichte  wohl  der<br />
			deutschen Justiz nicht. Sie spürt noch immer einen leichten Herzschlag in dem hilflosen Körper<br />
			des  Angeklagten.  Und  zu  offensichtlich  ist  die  Hinterhältigkeit  im  Verhalten  der  eigenen<br />
			Beamten.  Das  macht  die  Sache  wackelig.  Da  müssen  dann  die  herz-  und  anstandslosen<br />
			Spezialisten für „Manipulation und Anpassung“ wie Richterin Lettau ran.<br />
			Um  den  Betroffenen  nun  endgültig  lahmzulegen  und  die  aus  niederen  Beweggründen<br />
			vorgeplante  Heimtücke  durchzusetzen,  schloss  Lettau  die  Beweisaufnahme  in  dem<br />
			Vorverfahren  vorzeitig  ab,  ohne  dem  Beschuldigten  die  Möglichkeit  zu  geben,  sich  zu  dem<br />
			Verfahren  zu  äußern  sowie  Anträge  auf  Vorbringung  von  Entlastungszeugen  bzw.<br />
			Beweismaterial einzureichen.<br />
			&nbsp;<br />
			Anschließend  wertet  Lettau  das  Fehlen  des  Verteidigers  als  offensichtlichen  Vorteil  des<br />
			Angeklagten und lehnt auf Grund dessen seinen Antrag auf Akteneinsicht ab.<br />
			&nbsp;<br />
			Der Verweis „<i>Dem Betroffenen selbst kann nach §147 Abs. 1 StPO keine Akteneinsicht gewährt<br />
			werden</i>“ ist  falsch.  Nach  §147  Abs.  1  StPO  wird  lediglich  auch  der  Verteidiger  befugt,<br />
			Akteinsicht  zu  erhalten  –  damit  wird  aber  dem  Beschuldigten  selbst  die  Akteinsicht  NICHT<br />
			verboten.<br />
			Das  Gesetz  bleibt  offensichtlich  auf  der  Strecke,  denn  Lettau  knüpft  ihre  Entscheidungen<br />
			ausschließlich an die eigene Willkür.<br />
			&nbsp;<br />
			Auf  der  Anklagebank  sollte  nicht  Herr  Nitichevski,  sondern  alle  Beamten,  die  seine  Familie<br />
			erniedrigend wie Urmenschen behandelten und dazu brachten, im Elend zu leben, sitzen.<br />
			Anstatt  die  Misshandlung  der  Familie  zu  stoppen  und  die  angespannte  Lage  zu  schlichten,<br />
			damit  die  eigenen  Straftaten  der  Beamten  nicht  an  die  Öffentlichkeit  gelangen,  geht  das<br />
			Beamtentum  ohne  Rücksicht  auf  Verluste  in  die  Offensive.  Die  Beamtenclique  ist  wohl<br />
			vollkommen  von  der  eigenen  Straflosigkeit  bzw.  davon,  sich  für  nichts  verantworten  zu<br />
			müssen, überzeugt. Denn mittlerweile kennt auch die deutsche Presse nur eine Wahrheit – und<br />
			diese wird ausschließlich von den Lippen der Beamten abgelesen.<br />
			Dem Betroffenen bleibt damit nur der Weg zum Schafott&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Die Hinterhältigkeit der Justizbeamten, die durch Verhöhnung und Misshandlung Betroffene in<br />
			den  Wahnsinn  treiben,  führt  zu  solchen  Szenarien  wie  am  Amtsgericht  Dachau,  wo  Richter<br />
			Schutz  unter  den  Tischen  suchen  und  Staatsanwälte  mit  den  Füßen  nach  vorne  den  Raum<br />
			verlassen&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Die  Absage  der  Akteneinsicht  seitens  Lettau  berührt  das  grundrechtsgleiche  Recht  des<br />
			Betroffenen  auf  rechtliches  Gehör.  Erst  die  Einsicht  in  die  Gerichtsakte  ermöglicht  es  dem<br />
			Betroffenen,  präzise  Antworten  zum  Tatvorwurf  zu  geben  und  entsprechende  Anträge  zu<br />
			stellen bzw. sich angemessen zu verteidigen.<br />
			&nbsp;<br />
			Am 18.03.1997 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die<br />
			Verweigerung  von  Akteneinsicht  bei  einem  nicht  durch  einen  Verteidiger  vertretenen<br />
			Beschuldigten  gegen  die  Europäische  Menschenrechtskonvention  verstößt  (Reports  1997-II,<br />
			Neue Zeitschrift für Strafrecht 1998, 426; Art.6 I,III EMRK).<br />
			Im  Jahr  1998  entschied  das  Landgericht  Mainz,  obwohl  ihm  die  Entscheidung  des  EGMR<br />
			bekannt  war,  dass  mangels  gesetzlicher  Grundlage  dem  nicht  durch  einen  Verteidiger<br />
			verteidigten Angeklagten keine Akteneinsicht zusteht.<br />
			Daraufhin ergänzte der Bundestag im StVÄG 1999 (BGB. I 2000 S.1253) §147 StPO, um auch<br />
			den <b>Aktenzugang ohne Anwalt</b> zu ermöglichen.<br />
			Dem Beschuldigten, der keinen Anwalt hat, können nunmehr Auskünfte und Abschriften aus<br />
			den  Akten  erteilt  werden  (§147  Abs.7  StPO).  Die  Rechtsprechung  des  EGMR  ist  nach  der<br />
			neueren  Rechtsprechung  des  Bundesverfassungsgerichts  auch  bei  der  Anwendung  und<br />
			Auslegung des deutschen Rechts zu berücksichtigen (BVerfG, Neue Juristische Wochenschrift<br />
			2004, 3407).<br />
			&nbsp;<br />
			<b>Auf  Grundlage  des  seit  2000  geltenden  §147  Abs.7  StPO  gewähren  daher  auch</b>
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 2 von 3
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			<b>nunmehr deutsche Ermittlungsbehördenden sowie Gerichte den Beschuldigten selbst<br />
			Zugang  zu  den  Akteninhalten  durch  Kopien  oder  Einsichtnahmen  von  Beiakten  auf<br />
			der Geschäftsstelle</b> (vgl. LG Stralsund NstZ-RR 2006, 143).<br />
			&nbsp;<br />
			Alle diese Entscheidungen aber gehen Lettau offensichtlich „am Arsch vorbei“.<br />
			&nbsp;<br />
			Durch Verweigerung der Akteneinsicht verletzt Lettau den Betroffenen, Nitichevski, in seinen<br />
			Grundrechten,  indem  sie  seine  wegen  des  fehlenden  Anwaltes  ohnehin  geschwächte<br />
			Verteidigung vereitelt, um den Betroffenen zu schädigen.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Nitichevski
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 3 von 3
		</td>
</tr>
</table>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Urteil vor der Verhandlung oder Verweigerung der Akteneinsicht</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/alle-themen/sarrazins-dumme-auslander/verweigerung-der-akteneinsicht</link>
		<comments>http://udssr.su/wordpress/alle-themen/sarrazins-dumme-auslander/verweigerung-der-akteneinsicht#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 21:08:58 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-928"></span><br />
<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/03/DSC_0036.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/03/DSC_0036-217x300.jpg" alt="" title="Seite 1 von 2" width="217" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-930" /></a></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/03/DSC_0035.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/03/DSC_0035-214x300.jpg" alt="" title="Seite 2 von 2" width="214" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-929" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Beamten sind bei weitem keine Musketiere</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/allgemein/die-beamten-sind-bei-weitem-keine-musketiere</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:13:08 +0000</pubDate>
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		<title>Die Beamten gehen aufs Ganze!</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 17:15:46 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/DSC_0019.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/DSC_0019-218x300.jpg" alt="" title="Seite 1 von 1" width="218" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-840" /></a><span id="more-839"></span></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/DSC_0020.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/DSC_0020-300x151.jpg" alt="" title="Briefumschlag" width="300" height="151" class="aligncenter size-medium wp-image-841" /></a></p>
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		<title>Ordnungsamt Bautzen hetzt und schikaniert heimatlose sowjetische Familie</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 16:13:39 +0000</pubDate>
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		<title>&#8220;Sozialstaat&#8221; Deutschland reicht Kindern die Hand</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 11:25:26 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/IMGP95881.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/IMGP95881-222x300.jpg" alt="" title="Seite 1 von 2" width="222" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-507" /></a><span id="more-500"></span></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/IMGP9589.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/IMGP9589-222x300.jpg" alt="" title="Seite 2 von 2" width="222" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-508" /></a></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/IMGP9582.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/IMGP9582-300x158.jpg" alt="" title="Briefumschlag" width="300" height="158" class="alignleft size-medium wp-image-501" /></a></p>
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