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	<title>UdSSR.su &#187; Die Grüne Meile</title>
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		<title>Deutschlands Kraniche ziehen immer nach Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Feb 2013 19:07:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[G. Nitichevski Werkstr. 2 02979 Spreetal &#160; an Amtsgericht Hoyerswerda Pforzheimer Platz 2 02977 Hoyerswerda Spreetal, den 04.02.2013 &#160; Betrifft: Gerichtsschreiben vom 22.01.2013; angeblicher Briefkasteneinwurf 23.01.2013, Kenntnisnahme 27.01.2013 &#160; AZ: Owi 130 Js 953/12 &#160; &#160; sowjetische Familie Nitichevski / Deutschland &#160; Staatliches Hetzverfahren gegen die Ausländerfamilie Nitichevski wegen der für Deutschland mental nicht ertragbaren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-1138"></span></p>
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<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			G. Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal<br />
			&nbsp;<br />
			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 04.02.2013
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
			&nbsp;<br />
			<b>Betrifft:	Gerichtsschreiben vom 22.01.2013; angeblicher Briefkasteneinwurf 23.01.2013,<br />
							Kenntnisnahme 27.01.2013<br />
			&nbsp;<br />
			AZ:				Owi 130 Js 953/12</b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
						<b>sowjetische Familie Nitichevski / Deutschland</b><br />
			&nbsp;<br />
			<b>Staatliches Hetzverfahren gegen die Ausländerfamilie Nitichevski wegen der für Deutschland mental nicht ertragbaren Sowjetischen Staatsangehörigkeit – mit dem Zweck, die Familie zu vernichten&#8230;</b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="text-align: center; font-size: 103%; font-weight: bold;">Widerspruch</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Hiermit widerspreche ich der Entscheidung des Gerichtes in diesem Hetzverfahren „<i>&#8230;ohne Hauptverhandlung durch Beschluss zu entscheiden&#8230;</i>“<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			<span style="text-decoration: underline;">Begründung:</span><br />
			&nbsp;<br />
			Das deutsche Beamtentum bzw. der Abschaum des Landes hat unsere Familie durch Anwendung menschenrechts- sowie gesetzeswidriger Maßnahmen in eine Zwangslage gebracht. 7 Jahre lang hielten uns die Beamten ohne jegliche Identitätspapiere hier fest.<br />
			Als unsere minderjährigen Kinder das entsprechende Alter erreicht haben, um weitere Zielscheiben für Hetze und Verfolgung darstellen zu können, haben die scheußlichen Kreaturen, die deutschen Beamten, nun ihre Bemühungen auf unsere Kinder gelenkt.<br />
			&nbsp;<br />
			Als Glückwunsch zu seinem 16ten Geburtstag <b>entzog die Ausländerbehörde</b> unserem Sohn	Nikita willkürlich <b>das Aufenthaltsrecht</b>, obwohl er in Deutschland geboren wurde, ein deutsches Gymnasium besuchte und sein ganzes Leben hier verbrachte. Dadurch wurde er <b>plötzlich zu einem Illegalen</b>.<br />
			Nach deutschem Recht landen Ausländer, auch <b>Kinder</b>, ohne gültige Aufenthaltspapiere in <b>Abschiebehaft</b>. In Sachsen gibt es dafür extra eine Ausländerpolizei.<br />
			<b>Aus diesem Grund war es unserem Sohn Nikita nicht zumutbar die deutschen Straßen zu betreten, geschweige denn die Schule zu besuchen.</b> Dank der sadistischen Beamten versäumte er dadurch ein ganzes Jahr seines (Schul-)Lebens!<br />
			&nbsp;<br />
			Die verbeamteten Scheusale ließen ihn ohne jegliche Identitätspapiere in diesem Land schmoren, genauso wie uns, seine Eltern. Und nun will das perverse Bündnis uns dafür züchtigen, dass der „illegale“ Nikita Nitichevski zu der Zeit, als er dank der sadistischen Beamten eigentlich in Abschiebehaft sein sollte, die Schule nicht besuchte?!<br />
			&nbsp;<br />
			Auf diesem Bild sind keine fliegenden Kraniche zu sehen, sondern der deutsche Weg zum Erfolg:</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
<div style="text-align: center;">
					<img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/Arschkriecher.jpg" />
				</div>
<div style="text-align: center;">
					Wer sich in Deutschland nicht hochschlafen kann, muss sich hochschleimen!
				</div>
</p></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 2
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			Diese Lebensweise ist besonders in Beamtenkreisen sehr willkommen.<br />
			&nbsp;<br />
			Nur so kann man sich erklären, wie in einer „demokratischen Republik“ in einem Fall, wie „Rudolf Rupp“, die unzähligen Polizeibeamten vier unschuldige Menschen zu falschen Geständnissen zwangen und dann gleich 20 hinhundelnden Polizeibeamten ohne jegliche Anhaltspunkte gegen diese Unschuldigen bewusst als Zeugen falsche Aussagen machten.<br />
			&nbsp;<br />
			Nur so kann man sich erklären, wie Polizeibeamten die gefallenen Schüsse ihres Kollegen überhört haben, der zur Silvesternacht einen unschuldigen Menschen auf deutscher Straße mit acht Kugeln erschoss&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			Die Liste der Fälle, in denen sich deutsche Beamten wie pathologisch Kranke verhielten, ist unendlich. Und die Tatsache, dass keiner der beschuldigten Beamten zur Verantwortung gezogen wurde, spricht dafür, dass die abgebildete pyramidale Kette der Schleimer sehr lang ist und wohl direkt bis nach Berlin führt.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			<b>Dieses konkret gegen unsere Familie gerichtete Hetzverfahren wurde von Beamten unter anderem dafür konstruiert, um ihre nazistischen Gene, die Wurzel blutiger Gräueltaten und perversen Sadismus, nicht verrosten zu lassen.</b><br />
			&nbsp;<br />
			Denn die Exekutive bzw. die Schlägertruppe dieses Regimes wird ja in Sportsälen trainiert, um später in der Lage zu sein, unschuldigen Bürgern auf den Straßen die Fressen zu polieren.<br />
			Das „Training“ der Judikative blieb auf der Strecke&#8230; Aber auch die Richter sollen gecoacht werden. Dazu werden solche Verfahren wie dieses erfunden, um das eingeborene nazistische Erbgut auf Trab zu halten.<br />
			&nbsp;<br />
			Im <a href="http://udssr.su/wordpress/?p=1159">Gerichtsschreiben vom 12.12.2012</a> wurde mir mitgeteilt, dass die Schmarotzer am Überlegen waren, dieses Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Es ist selbstverständlich, dass der Staat die Ausgaben für solch ein „Trainingsverfahren“ selbst tragen muss.<br />
			&nbsp;<br />
			Ich verstand es auch so, dass einer der Beamten seinen Kopf aus dem Arsch seines Vorgesetzten herausgezogen hatte und die Schleimerpyramide deshalb zusammenbrach.<br />
			&nbsp;<br />
			Der plötzliche Übergang in die übliche Gefechtsstellung (<a href="http://udssr.su/wordpress/?p=1151">Gerichtsschreiben vom 22.01.2013</a>) soll ankündigen, dass die Störung wohl beseitigt wurde und die Beamtenkette wieder in Takt ist, bzw. die verbeamteten Sadisten ihr perverses Spiel noch nicht zu Ende genossen haben.<br />
			&nbsp;<br />
			Die abgebildete Haltung und Lebensweise der Beamten ist sehr bequem, denn die Ohren der Beamten sind mit den Arschbacken des Vorgesetzten zugedrückt&#8230; Sie hören nichts und sehen nichts&#8230; Nur die innere Stimme der Vorgesetzten entfaltet sich dadurch in den Köpfen der Untertanen zu einem Orgelklang und gleichzeitig zu einem herrlichen Befehl.<br />
			&nbsp;<br />
			Die Einladung zur Hauptverhandlung wird den verantwortlichen Beamten die Möglichkeit geben aus dieser zwar unhygienischen, aber gewohnten Stellung herauszukommen, um sich frisch zu machen und für den nächsten Tauchgang Luft zu schnappen&#8230;<br />
			&nbsp;<br />
			Vielleicht wird diese Abwechslung bzw. Trennung der Schleimerkette den Beamten die Möglichkeit geben, sich mal wie ein Mensch zu fühlen und den Zerfall der Gesellschaft in Richtung „Sieg Heil!“ etwas abzubremsen.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Nitichevski
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 2 von 2
		</td>
</tr>
</table>
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		<title></title>
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		<pubDate>Sat, 05 May 2012 16:26:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="100%">
<tr>
<td width="33%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0480.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0480-200x300.jpg" alt="" title="DSC_0480" width="200" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1078" /></a>
		</td>
<td width="34%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0485.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0485-218x300.jpg" alt="" title="DSC_0485" width="218" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1080" /></a>
		</td>
<td width="33%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0483.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0483-204x300.jpg" alt="" title="DSC_0483" width="204" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1079" /></a>
		</td>
</tr>
</table>
<p><span id="more-1077"></span></p>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 05:59:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="100%">
<tr>
<td width="50%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_04801.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_04801-200x300.jpg" alt="" title="DSC_0480" width="200" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1086" /></a>
		</td>
<td width="50%">
			<a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0482.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/05/DSC_0482-220x300.jpg" alt="" title="DSC_0482" width="220" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1087" /></a>
		</td>
</tr>
</table>
<p><span id="more-1085"></span></p>
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		<item>
		<title>Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Lettau</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/briefe/unsere-briefe/2012-04-dienstaufsichtsbeschwerde-lettau-saumnisurteil-rod2</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 18:04:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[G. Nitichevski sowjetisches Ghetto Werkstr.2 02979 Spreetalan Oberlandesgericht Dresden Postfach 120732 01008 Dresden AZ: 1 C 389/09 Spreetal, den 20.04.2012 „Hiermit bevollmächtige ich, Detlef Klante, meine Ehefrau Brigitte Klante, eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Nitichevski und seine Familie zu beantragen.“ Originaltext des nazistischen Antragstellers Dienstaufsichtsbeschwerde Hiermit lege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Amtsgericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-1056"></span></p>
<table class="schreiben">
<tbody>
<tr>
<td style="font-size: 95%;" width="50%">G. Nitichevski<br />
sowjetisches Ghetto<br />
Werkstr.2<br />
02979 Spreetalan Oberlandesgericht Dresden<br />
Postfach 120732<br />
01008 Dresden</p>
<p><strong>AZ: 1 C 389/09</strong></td>
<td style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;" width="50%">Spreetal, den 20.04.2012</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: right; font-size: 95%;" colspan="2">„<em>Hiermit bevollmächtige ich, Detlef Klante, meine Ehefrau Brigitte Klante,<br />
eine einstweilige Verfügung <strong>gegen Herrn Nitichevski und seine Familie</strong> zu<br />
beantragen.</em>“<br />
<span style="font-size: 90%;">Originaltext des nazistischen Antragstellers</span></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
<div style="text-align: center; font-weight: bold;">Dienstaufsichtsbeschwerde</div>
<p>Hiermit lege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda<br />
Lettau ein und beantrage die Durchführung eines Disziplinarverfahrens, um die Prüfung ihrer<br />
Amtstätigkeit auf Rechtmäßigkeit sowie Zweckmäßigkeit zu veranlassen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begründung:</span><br />
Der als Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20. März 2012 deklarierte Beschluss des AG<br />
Hoyerswerda, vertreten durch Richterin Lettau, ist eine weitere Bestätigung der Misshandlung und<br />
Hetze der Ausländer in Deutschland. Mithilfe der rechten Kumpanei überrollt der nazistische<br />
Beamtenterror flächendeckend das Land. Stillschweigend wird die Gesellschaft durch die verdeckte<br />
Zusammenarbeit der Neonazis unter Verletzung von Regeln und Gesetzen infiziert&#8230; Zerschlagene<br />
Hakenkreuze wurden mittlerweile zu verbotenen Symbolen! Und auch die Richterin am AG<br />
Hoyerswerda Lettau gibt sich Mühe, dem braunen Schimmel den Weg frei zu halten. Dabei kennt<br />
Lettaus Hinterhalt wohl keine Grenzen:</p>
<ol>
<li>„<em>&#8230;Der Beklagte hat [...] Beschwerde eingelegt als auch einen erneuten Ablehnungsantrag gegen die<br />
bearbeitende Richterin angebracht. <strong>Über diesen Antrag konnte bisher noch nicht entschieden<br />
werden</strong>, weil die Akte wegen eines anderweitigen Ablehnungsantrages des Verfügungsbeklagten LG<br />
Bautzen war und erst am 15.03.2012 wieder zum AG Hoyerswerda zurückgelangt ist&#8230;</em>“, so das<br />
Gerichtsprotokoll.Die Tatsache, dass über den Ablehnungsantrag gegen die bearbeitende Richterin Lettau noch<br />
nicht entschieden werden konnte, stört weder die beschuldigte Richterin selbst, noch ihre<br />
Vorgesetzten.<br />
Der Direktor des Amtsgerichtes sowie seine Kumpel aus den Aufsichtsbehörden lassen die<br />
beschuldigte Richterin, trotz ihrer gravierenden Rechtsverstöße und trotz des noch offenen<br />
Befangenheitsverfahrens, weiterhin agieren und in der Sache entscheiden.<br />
<strong>Gemäß § 47 Abs. 1 ZPO darf der abgelehnte Richter aber nur unaufschiebbare<br />
Handlungen vornehmen.</strong></li>
<li>Dem Abschaum in Richtertracht wurde bereits ab dem 16. März 2012 bekannt, dass der<br />
rechtliche Beistand des Verfügungsbeklagten sein Mandat aufgrund der unzähligen durch<br />
Richterin Lettau in diesem Verfahren begangenen und von der Aufsichtsbehörde<br />
befürworteten Rechtsverstöße niedergelegt hatte.<br />
Das heißt, seit dem 16. März 2012 war der Verfügungsbeklagte Nitichevski rechtlich nicht<br />
mehr vertreten gewesen.<br />
Die Abart ließ sich aber dadurch nicht stören: „Richterin“ Lettau definiert die Niederlegung<br />
des Mandates arglistig als eine „Mitteilung über Nichterscheinen zum Termin“.<br />
„<em>&#8230;Letztlich wird darauf hingewiesen, dass auch der Beistand des Verfügungsbeklagten mitgeteilt hat,<br />
zum heutigen Termin nicht zu erscheinen&#8230;</em>“, so die Richterin Lettau.<br />
Die Richterin Lettau ließ, trotz Kenntnis über das Fehlen des Beistandes, willkürlich und<br />
hinterhältig die rechtliche Vertretung des Verfügungsbeklagten am 20. März 2012 weiterhin<br />
gelten.</li>
<li>„<em>&#8230;Bei Wiederaufruf der Sache nach Ablauf einer Viertelstunde erscheint für den Beklagten wiederum<br />
niemand&#8230;</em>“, so das Gerichtsprotokoll.</li>
</ol>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: center; font-size: 95%;" colspan="2">Seite 1 von 2</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table class="schreiben">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2">Allerdings war der Richterin Lettau bestens bekannt, dass der Verfügungsbeklagte Nitichevski<br />
rechtzeitig zur Verhandlung erschien, allerdings von diversen Polizei- sowie Justizbeamten in<br />
einen anderen Gerichtssaal gedrängt wurde.<br />
Bereits diese Tatsache bestätigt, dass die angeblich „unabhängigen“ Richter am AG<br />
Hoyerswerda, wie Lettau und Näther, in einem sehr präzisen Auftakt agieren.<br />
Das verbrecherische Gesindel zeigt perfekte Teamarbeit, wie ein Schweizer Uhrwerk: Der<br />
Verbrecher in richterlicher Montur Näther hält den Beklagten mit Hilfe von hinhündelnden<br />
Polizei- und Justizbeamten fest, während seine Komplizin Lettau über denselben Beklagten,<br />
der angeblich das „hohe Gericht“ unentschuldigt sitzen ließ, mit „ernster Miene“ verhandelt.Es ist eine ganz interessante Vorgehensweise:</p>
<ul>
<li>Trotz Kenntnis des Grundes für das Fehlen des Beklagten, der dazu auch noch keine<br />
rechtliche Vertretung hat, verhandelt die korrupte hinterhältige Richterin Lettau in der Sache<br />
in seiner Abwesenheit.</li>
<li>Sie verkündet aber kein Urteil&#8230; Entweder hat die Dame Angst, für ihre eigene Willkür von<br />
der Aufsichtsbehörde in den Hintern getreten zu werden, oder sie, die „unabhängige“<br />
Richterin, hat den Befehl „Fass!“ noch nicht bekommen.<br />
Die Amtshure zieht zwar den Strick noch strammer um den Hals des Beklagten, indem sie die<br />
Hauptverhandlung für „gelaufen&#8230;“ erklärt, formuliert aber keine endgültige Entscheidung,<br />
um sich für alle Fälle ein Schlupfloch zu lassen.<br />
Das Verfahren steckt jetzt in der Phase:<br />
Für den Beklagten ist bereits alles „gelaufen“.<br />
Doch für die Beamten ist der Fluchtweg noch offen&#8230;</li>
</ul>
<p>Die Familie Nitichevski wird schon seit Jahren in Deutschland misshandelt und gehetzt. Der Nazi-<br />
Überfall am 01. September 2009 kam den Behörden wie gerufen. Diese haben es auf zwei Schienen<br />
gesplittet: Ein Verfügungs- und ein Strafverfahren.</p>
<p>Die Sitzung im Gerichtsgebäude am 20. März 2012 kann nicht anders als ein Nazi-Treffen definiert<br />
werden. Deren Aufgabe ist es dabei nach wie vor, die gesamte Familie Nitichevski auszulöschen. Das<br />
sieht man bereits aus der Erklärung des Täters bzw. Verfügungklägers:</p>
<p>„<em>Hiermit bevollmächtige ich, Detlef Klante, meine Ehefrau Brigitte Klante, eine einstweilige<br />
Verfügung <strong>gegen Herrn Nitichevski und seine Familie</strong> zu beantragen.</em>“</p>
<p>Als der Täter nun auch gewaltige Unterstützung seitens der Behörden bekam, stieg ihm wohl das<br />
Ariertum zu Kopf&#8230; Damit es aber mehr oder weniger glaubwürdiger klang, konstruierten die<br />
Beamten die Verfahren allein gegen den Familienvater. Augenscheinlich ließen sie die restlichen<br />
Mitglieder der Familie Nitichevski vorerst aus dem Spiel. Doch tatsächlich währt die Hetze und die<br />
Misshandlung aller Mitglieder der Familie ununterbrochen.</p>
<p>Die Vorgehensweise der Richterin Lettau trägt im Wesentlichen dazu bei, dass Willkürmaßnahmen<br />
gegen ausländische Teile der Bevölkerung unterstützt und gefördert werden. Dabei ist ihr jedes<br />
Mittel recht, Rechtsbeugung ist an der Tagesordnung.</p>
<p>Die rechtswidrigen Handlungen Lettaus wurden seinerzeit rechtzeitig beim Direktor des<br />
Amtsgerichtes in Form eines Ablehnungsgesuches angezeigt. Direktor Goebel begünstigt<br />
offensichtlich die Rechtsbeugung durch Richterin Lettau.</p>
<p>Ich fordere hiermit die Aufsichtsbehörde auf, die Richterin Lettau zu verpflichten, gesetzeskonform<br />
zu agieren. Ferner erwarte ich eine schriftliche Mitteilung über die unternommene Maßnahmen.</p>
<p>Nitichevski</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: center; font-size: 95%;" colspan="2">Seite 2 von 2</td>
</tr>
</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ein Protokoll der gerichtlichen Verhandlung, die unter der Führung von der korrupten und befangenen Richterin Lettau nie zu zustande kommen dürfte</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/allgemein/protokoll</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 14:12:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Behördenbriefe]]></category>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0238.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0238-218x300.jpg" alt="" title="Erste Seite" width="218" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1031" /></a><span id="more-1030"></span></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0240.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0240-230x300.jpg" alt="" title="Seite 1 von 3" width="230" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1032" /></a></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0241.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0241-220x300.jpg" alt="" title="Seite 2 von 3" width="220" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1033" /></a></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0245.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0245-226x300.jpg" alt="" title="Seite 3 von 3" width="226" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-1034" /></a></p>
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		</item>
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		<title></title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 17:39:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beschwerde gegen Richter]]></category>
		<category><![CDATA[handschriftliches Schreiben vom Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Hieroglyphen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbeugung]]></category>
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		<description><![CDATA[G. Nitichevski Werkstr. 2 02979 Spreetal Fax: 03564-386563 Web: www.udssr.su an Landgericht Bautzen / Amtsgericht Hoyerswerda Lessingstr. 7 / Pforzheimer Platz 2 02625 Bautzen / 02977 Hoyerswerda Betreff AZ: 2 Ds 330 Js 1539/ 10 Spreetal, den 14.04.2012 Beschwerde gegen Strafrichter Näther Hiermit beschwere ich mich über die Verfahrensweise des Strafrichters am AG Hoyerswerda Näther. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-1009"></span></p>
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</style>
<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			G. Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal<br />
			Fax: 03564-386563<br />
			Web: www.udssr.su</p>
<p>			an<br />
			Landgericht Bautzen		/		Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Lessingstr. 7			/		Pforzheimer Platz 2<br />
			02625 Bautzen			/		02977 Hoyerswerda</p>
<p>			<b>Betreff AZ: 2 Ds 330 Js 1539/ 10</b>
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 14.04.2012
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
<div style="text-align: center; font-weight: bold;">Beschwerde gegen Strafrichter Näther</div>
<p>			Hiermit beschwere ich mich über die Verfahrensweise des Strafrichters am AG Hoyerswerda<br />
			Näther.<br />
			Die Vorgehensweise des Beschuldigten Richters Näther ist moralisch sehr verwerflich und<br />
			erbärmlich.<br />
			Im obengenannten Verfahren, welches Richter Näther eigenhändig gegen mich konstruierte,<br />
			greift er zu nicht gesetzeskonformen Taktiken. Nun vereitelt er mein Recht auf rechtliches<br />
			Gehör, indem er mir jegliche Äußerung zu seiner Stellungnahme im Ablehnungsverfahren<br />
			unmöglich macht: Seine Stellungnahme schickte er mir auf „Chinesisch“.</p>
<p>			<span style="text-decoration: underline;">Begründung</span></p>
<p>			Am 25. März 2012 stellte ich einen Antrag auf Ablehnung des beschuldigten Richters Näther im<br />
			Strafverfahren 2 Ds 330 Js 1539/ 10. Seine Stellungnahme vom 28.03.2012, bei mir<br />
			eingegangen am 05.04.12, verfasste Näther handschriftlich und übersandte sie in dieser Form<br />
			an den Beschuldigten bzw. an mich.<br />
			Allerdings ist dieses Manuskript in der zugestellten Form nicht lesbar und vermittelt den<br />
			Eindruck, als sei ein Huhn übers Papier gelaufen.<br />
			Dem Strafrichter am Amtsgericht Näther sollte wohl bekannt sein, dass die Amtssprache<br />
			Deutsch und nicht Chinesisch ist. Ich habe zwar die gesamten Osterfeiertage damit verbracht,<br />
			dieses Kryptogramm zu entschlüsseln, allerdings ist es mir nicht gelungen, und der magische<br />
			Sinn seiner Hieroglyphen blieb für mich im Dunklen.<br />
			Letztendlich bin ich zu der Entscheidung gekommen, dass ich nur ein zu unrecht beschuldigter<br />
			Mitmensch und nicht Indiana Jones bin, der ständig auf der Suche nach verborgenen Schätzen<br />
			war. Daher ist es nicht meine Aufgabe, unlesbare sowie nicht für jeden Menschen verständliche<br />
			Dokumente zu entziffern&#8230;<br />
			Und der Beschuldigte Näther ist kein Vertreter des Okkultismus, sondern ein lumpiger<br />
			hinterhältiger korrupter Strafrichter, dem die Vorschriften „am Arsch vorbei gehen“, obwohl<br />
			seine Amtsbefugnisse und Amtshandlungen streng im Gesetz statuiert sind.</p>
<p>			Aus diesem Grund sende ich das Schriftstück an den Verfasser zurück &#8211; und zwar mit der<br />
			Forderung, seinen richterlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.</p>
<p>			Für diese Beschwerde gegen den Richter Näther ist das Amtsgericht Hoyerswerda zuständig.<br />
			Allerdings erwies sich das Amtsgericht Hoyerswerda, einschließlich des Direktors Goebel, als<br />
			absolut vertrauensunwürdige Einrichtung. Deswegen wird diese Beschwerde an die nächste<br />
			Instanz, das Landgericht Bautzen, geleitet. Um die formellen Schritte einzuhalten bzw. Fristen<br />
			zu wahren, um eventuelle Ablehnung wegen Formfehlers zu vermeiden, wird in der<br />
			Beschwerde auch das Amtsgericht als Rezipient erwähnt.</p>
<p>			Ich fordere hiermit die Aufsichtsbehörde, den Richter Näther zu verpflichten, gesetzeskonform<br />
			zu agieren.</p>
<p>			Ich erwarte eine schriftliche Mitteilung über unternommene Maßnahmen.</p>
<p>			Nitichevski</p>
<p>			Anlagen:<br />
			– unentziffertes Manuskript des Richters Näther
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 1
		</td>
</tr>
</table>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>2012-04-Antwort_Ablehnungsgesuch_Schulverhandlung</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/allgemein/2012-04-antwort_ablehnungsgesuch_schulverhandlung</link>
		<comments>http://udssr.su/wordpress/allgemein/2012-04-antwort_ablehnungsgesuch_schulverhandlung#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Apr 2012 16:32:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Die Grüne Meile]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder & Schule]]></category>
		<category><![CDATA[Unsere Briefe]]></category>
		<category><![CDATA[“Sarrazins dumme Ausländer”]]></category>

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		<description><![CDATA[G. Nitichevski Werkstr. 2 02979 Spreetal an Amtsgericht Hoyerswerda Pforzheimer Platz 2 02977 Hoyerswerda Spreetal, den 01.04.2012 Stellungnahme zur dienstlichen Stellungnahme der befangenen Richterin Lettau Die Richterin, die dem Betroffenen die Einsicht in seine Akte verbietet, entlastende Beweisaufnahmen nicht für notwendig hält, indem sie dem Betroffenen die Möglichkeit verwehrt, Beweisanträge zu stellen, und dem Betroffenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-1052"></span></p>
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<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			G. Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal</p>
<p>			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda</p>
<p>			<b></b>
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 01.04.2012
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
<div style="text-align: center; font-weight: bold;">
				Stellungnahme zur dienstlichen Stellungnahme<br />
				der befangenen Richterin Lettau
			</div>
<p>			Die Richterin,</p>
<ul>
<li>die dem Betroffenen die Einsicht in seine Akte verbietet,</li>
<li>entlastende Beweisaufnahmen nicht für notwendig hält, indem sie dem Betroffenen die<br />
			Möglichkeit verwehrt, Beweisanträge zu stellen,</li>
<li>und dem Betroffenen das Recht auf rechtliches Gehör im gerichtlichen Zwischenverfahren<br />
			verweigert, obwohl sie bereits entscheiden hat in dem Verfahren ohne Hauptverhandlung<br />
			durch Beschluss zu entscheiden,</li>
</ul>
<p>			handelt offensichtlich parteiisch und zwar zu Gunsten der Partei, die sie füttert.</p>
<p>			<b>1.</b><br />
			Das von Richterin Lettau ausgesprochene Verbot, dem Betroffenen eine Akteneinsicht zu gewähren,<br />
			kann nie genügend entschuldigt werden.</p>
<p>			<b>2.</b></p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Der Betroffene verkennt, dass es keine schriftliche Beweisaufnahme im Vorverfahren<br />
				gibt</i>“, so Lettau.
			</div>
<p>			Dieser Satz steht im direkten Widerspruch zu dem Schreiben des Gerichtes vom 01.02.2012 in<br />
			hiesigem Verfahren: „<i><b>Der Sachverhalt bedarf keiner weiteren Klärung durch eine<br />
			Beweisaufnahme.</b></i>“ Demnach ist die Beweisaufnahme im gerichtlichen Vorverfahren<br />
			grundsätzlich möglich.<br />
			Es ist laut §77 OWiG bereits Pflicht des Gerichtes, die Wahrheit von Amtswegen zu erforschen, und<br />
			bedeutet nichts anderes als die Beweisaufnahme im schriftlichen gerichtlichen Zwischenverfahren.<br />
			Es scheint, dass die Beweisaufnahme nur wegen der angeblichen Eindeutigkeit des Sachverhaltes<br />
			nicht zu Stande gekommen ist bzw. die Richterin Lettau die Bedeutung der Sache für „nicht der Rede<br />
			Wert&#8230;“ hielt.<br />
			Die Kinder wurden durch die Staatsverwaltung dazu gezwungen, die Schule mehr als 6 Monate lang<br />
			nicht zu besuchen, die Familie wird von allen staatlichen Organen misshandelt&#8230;<br />
			Für Lettau hat es offenbar keine Bedeutung.<br />
			Lettau verdreht ihre Aussagen je nach Situation und verkennt Begriffe wie Ehre und Anständigkeit.</p>
<p>			<b>3.</b><br />
			Lettau verwehrte dem Betroffenen die Möglichkeit, sich im schriftlichen Vorverfahren zu erklären und<br />
			Anträge zu stellen. Sie schloss die weitere Klärung des Sachverhaltes bzw. die Beweisaufnahme<br />
			vorzeitig ab.<br />
			Gleichzeitig erklärte Lettau am 01.02.2012, in diesem Verfahren ohne Hauptverhandlung<br />
			entscheiden zu wollen.</p>
<p>			Nun behauptet Lettau:
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 3
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Im Hauptverhandlungstermin hatte der Betroffene ausreichend Gelegenheit sich zu<br />
				erklären und Anträge zu stellen</i>“, so Lettau.
			</div>
<p>			Wäre der Betroffene nicht rechtlich bewandert und nicht dermaßen hartnäckig gewesen, hätte er<br />
			GAR NICHT die Gelegenheit bekommen, sich zu erklären und Anträge zu stellen. Denn<br />
			Lettau wollte doch bereits ohne Hauptverhandlung entscheiden!<br />
			Noch hinterhältiger geht es wohl nicht.</p>
<p>			<b>4.</b><br />
			Der Dialog im Gerichtssaal zwischen dem Betroffenen und dem Vertreter der Verwaltungs-behörde<br />
			soll dazu dienen, um dem Richter die Möglichkeit zu geben, sich einen objektiven Einblick in den<br />
			Sachverhalt zu verschaffen. Für ein objektives Bild ist es unabdingbar beide Ansichten zu hören.</p>
<p>			<b>Während der gesamten Verhandlung haben weder der Betroffene noch das Gericht eine<br />
			Stellungnahme des Vertreters der Verwaltungsbehörde zu dem Sachverhalt zu hören<br />
			bekommen.<br />
			Richterin Lettau blockte ständig seine Antworten ab und übernahm für ihn das Wort.</b><br />
			Offensichtlich befürchtete sie, dass er etwas Unpassendes antworten könnte, was gegen ihr<br />
			vorgefertigtes Urteil arbeiten würde. Das Verhalten der Richterin Lettau im Gerichtssaal vermittelte<br />
			eher den Eindruck, dass sie nicht nur Richterin, sondern Kläger und Henker zugleich war.</p>
<p>			<b>Die Vorschrift des §76 OWiG</b> ist nicht nur Ausprägung eines Anspruches der Verwaltungsbehörde<br />
			auf rechtliches Gehör, <b>sondern räumt ihr eine verfahrensrechtliche Beteiligung ein</b>, die dem<br />
			Ziel der Wahrheitsfindung dienen soll (RRH 1), weil sie ihre besondere Sachkunde in das Verfahren<br />
			einbringt.<br />
			Richterin Lettau hat nicht von §76 Abs.2 OWiG Gebrauch gemacht bzw. nicht von der Beteiligung der<br />
			Verwaltungsbehörde am Prozess abgesehen. Dies bestätigt, dass Richterin Lettau auf die besondere<br />
			Sachkunde der Verwaltungsbehörde angewiesen war. Während der Verhandlung aber hat die<br />
			Richterin Lettau dem Sachverständiger den Mund gestopft.</p>
<p>			Die Verwaltungsbehörde ist als Hilfsorgan des Gerichts tätig, um ihm ein möglichst vollständiges und<br />
			zutreffendes Bild von dem Sachverhalt sowie Bedeutung und Bewertung der OWi zu vermitteln,<br />
			damit das Gericht in der Lage ist, in der Sache eine richtige Entscheidung zu treffen (Göhler/ Seitz<br />
			2).</p>
<p>			Offensichtlich verkennt Richterin Lettau die Grundsätze der Jurisprudenz oder missbraucht<br />
			Rechtsbegriffe:<br />
			Das Hilfsorgan ist keine Dekoration des Gerichtssaals, wie es am 15.03.2012 war.<br />
			Das Hilfsorgan des Gerichtes soll nicht Richterin Lettau helfen, den Betroffenen „einzubuchten“,<br />
			sondern soll ihr helfen, die Wahrheit zu ermitteln und dadurch in der Sache eine richtige<br />
			Entscheidung zu treffen.<br />
			<b>Diese Arbeitsweise der Richterin Lettau spricht dafür, dass sie an der Wahrheitsfindung<br />
			gar nicht interessiert ist, sondern ihre eigennützigen Ziele verfolgt.</b></p>
<p>			<b>5.</b><br />
			Im Verfügungsverfahren 1C 389/09 verletzte Richterin Lettau mehrfach das Recht des<br />
			Verfügungsbeklagten, Nitichevski, auf rechtliches Gehör, indem sie Aussagen der Entlastungszeugen<br />
			und den Umfang nur seines Vorbringens in der mündlichen Verhandlung einschränkte. <b>Ihre<br />
			Terminsverfügungen beschränkten ausschließlich die beklagte Partei bzw. Nitichevski.</b></p>
<p>			<b>6.</b><br />
			Auch der bedrückende Wirbel um die Teilnahme der minderjährigen Kinder des Betroffenen als<br />
			Zeugen, hat mit den rechtlichen Verpflichtungen, auf die sie verweist, nichts gemeinsam. Es war ein<br />
			weiterer Fall der heimtückischen Rechtsanwendung, als die Richterin unplausibel entgegen der<br />
			eigenen Verfügung handelte, nur um den Betroffenen zu schädigen und seine minderjährigen Kinder<br />
			psychisch zu belasten.
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 2 von 3
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			<b>7.</b><br />
			Die Heimtücke der Richterin Lettau besteht ferner darin, dass sie den Betroffenen in ihrer<br />
			Stellungnahme diffamiert und verleumdet, indem sie relevante Tatsachen verdreht:</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>&#8230;der hiesige Betroffene und dortige Verfügungsbeklagte hat es <b>jedoch (erneut)</b> für<br />
				geboten erachtet, zu dem Verhandlungstermin nicht zu erscheinen</i>“, so Lettau.
			</div>
<p>			<b>Alle bisherigen Prozesstermine in dem Verfügungsverfahren wurden durch das Gericht<br />
			verlegt.</b> Mithin verbreitet die beschuldigte Richterin Lettau Unwahrheiten, in dem sie dem<br />
			Betroffenen bzw. Verfügungsbeklagten bewusst angebliches mehrfaches unentschuldigtes<br />
			Ausbleiben unterstellt.<br />
			Abgesehen davon ist der Richterin Lettau auch bestens bekannt, dass der Betroffene rechtzeitig zum<br />
			Verhandlungstermin das Gerichtsgebäude am 20.03.2012 aufsuchte. <b>Ferner ist ihr bekannt, dass<br />
			ihre Kollegen von der Polizei- und Justizbehörde dem Betroffenen den Zutritt zum<br />
			Gerichtssaal verhinderten, indem sie ihn in einen anderen unbesetzten Gerichtssaal<br />
			abführten und somit seine Teilnahme an der Gerichtsverhandlung am 20.03.2012<br />
			sabotierten.</b></p>
<p>			Der Betroffene Nitichevski kennt die Richterin Lettau nicht persönlich. Deswegen ist Befangenheit<br />
			auf Grund persönlicher Antipathie gegen ihn ausgeschlossen. Ausländerfeindlichkeit weist Richterin<br />
			Lettau von sich ab.<br />
			Die Tatsache, dass die beschuldigte Richterin Lettau massiv die Rechte des Betroffenen Nitichevski<br />
			einschränkt und deren Durchsetzung vereitelt, zwingt den Betroffenen anzunehmen, dass ihre<br />
			Befangenheit wohl ausschließlich auf korrupte Motive zurückzuführen ist.<br />
			Die deutschen Verwaltungsbehörden verwehrten dem Betroffenen Nitichevski widerrechtlich seit<br />
			Jahren die Aushändigung der ihm zustehenden Identitätspapiere. Diese rechtliche Misshandlung trifft<br />
			die gesamte Familie des Betroffenen.<br />
			Es ist nicht zu übersehen, dass es Aufgabe der Richterin Lettau ist, die Misshandlungs-maßnahmen<br />
			der Behörden zu vollenden. Indem sie ihre rechtliche Stellung missbraucht bzw. ihre Amtsstellung<br />
			„verkauft“, um den rechten Kumpanen von der Verwaltung zuzuspielen, befriedigt sie letztendlich<br />
			nur ihre eigenen niederen Interessen wie Habsucht und Karrieregeilheit.</p>
<p>			Solche Richter wie Lettau haben seinerzeit dafür gesorgt, dass Millionen Unschuldiger auf deren<br />
			Urteile, Beschlüsse, Verfügungen und Anordnungen hin vergast, erschossen, erhängt, verbrannt<br />
			oder zu Tode gequält wurden. Auch Jahre später zeigten sie keine Reue, denn bis heute hat die<br />
			Juristenschaft als einziger Berufsstand jegliches Bekenntnis zu ihrer enormen Schuld im<br />
			NS-Regime verweigert.<br />
			Hierzu passt auch Lettaus Lieblingssatz: „<i>Das Verfahren wurde m.E. Korrekt geführt</i>“ ganz gut.<br />
			Dieser Satz wird auch gerne von den Aufsichtsbehörden gelesen, um nickend und ohne<br />
			Schuldgefühle dem Verbrechen zuzustimmen.</p>
<p>			Ich lasse aber meine Rechte nicht von Amtshuren verkaufen.</p>
<p>			Nitichevski
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 3 von 3
		</td>
</tr>
</table>
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		</item>
		<item>
		<title>Die unentzifferbaren Hieroglyphen des Strafrichters Näther</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 12:38:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0050.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0050-221x300.jpg" alt="" title="Handschriftliche Stellungnahme" width="221" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-994" /></a><span id="more-991"></span></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0047.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0047-217x300.jpg" alt="" title="Seite 1 von 1" width="217" height="300" class="aligncenter size-medium wp-image-993" /></a></p>
<p><a href="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0044.jpg" rel="lightbox"><img src="http://udssr.su/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/DSC_0044-300x153.jpg" alt="" title="Briefumschlag" width="300" height="153" class="aligncenter size-medium wp-image-992" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auch Lettaus Komplize, Strafrichter am AG Hoyersweda Ujobok Näther, ist der letzte Abschaum</title>
		<link>http://udssr.su/wordpress/allgemein/auch-lettaus-komplize-strafrichter-am-ag-hoyersweda-ujobok-nather-ist-der-letzte-abschaum</link>
		<comments>http://udssr.su/wordpress/allgemein/auch-lettaus-komplize-strafrichter-am-ag-hoyersweda-ujobok-nather-ist-der-letzte-abschaum#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Mar 2012 11:32:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[G. Nitichevski Werkstr. 2 02979 Spreetal Fax: 03564-386563 &#160; an Amtsgericht Hoyerswerda Pforzheimer Platz 2 02977 Hoyerswerda &#160; AZ: 2 Ds 330 Js 1539/ 10 Spreetal, den 25.03.2012 &#160; &#160; &#160; Antrag auf Ablehnung des Strafrichters Näther &#160; Hiermit beantrage ich als Beschuldigter wegen begründeter Besorgnis auf Befangenheit die Ablehnung des Strafrichters am Amtsgericht Näther [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span id="more-981"></span></p>
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<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			G. Nitichevski<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal<br />
			Fax: 03564-386563<br />
			&nbsp;<br />
			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda<br />
			&nbsp;<br />
			<b>AZ: 2 Ds 330 Js 1539/ 10</b>
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 25.03.2012
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="text-align: center; font-weight: bold;">
				Antrag auf Ablehnung des Strafrichters Näther
			</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Hiermit  beantrage  ich  als  Beschuldigter  wegen  begründeter  Besorgnis  auf  Befangenheit  die<br />
			Ablehnung des Strafrichters am Amtsgericht Näther nach §24 StPO.<br />
			&nbsp;<br />
			Es liegen mehrere Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu<br />
			rechtfertigen. Auf Grund dessen wurden bereits früher Strafanträge gestellt.<br />
			&nbsp;<br />
			<span style="text-decoration: underline;">Begründung:</span><br />
			&nbsp;<br />
			Am 01.09.2009 wurden 3 Mitglieder der Familie des Antragstellers von einem Neofaschisten<br />
			und seiner Komplizin verbal, durch Aufrufe von faschistischen Parolen, und tätlich, mit einem<br />
			Holzknüppel, angegriffen.<br />
			Infolge  dieses  Angriffes  wurde  die  3-fache  Mutter  am  Kopf  und  Oberkörper  verletzt.<br />
			Sie  erlitt  dabei  eine  Gehirnerschütterung.  Auch  ihr  14-jähriges  Kind  wurde  geschlagen.<br />
			&nbsp;<br />
			Die  Täter  haben  im  Anschluss  durch  Vorspiegelung  falscher  Tatsachen  eine  einstweilige<br />
			Verfügung gegen die Opfer bzw. den Antragsteller erwirkt. Dabei beriefen sie sich überwiegend<br />
			auf einen angeblich jahrelangen Konflikt (Besitzstörung, Hausfriedensbruch, etc.)<br />
			&nbsp;<br />
			Parallel hat die Staatsanwaltschaft Hoyerswerda, vertreten durch Staatsanwalt Krüger, mithilfe<br />
			von  Urkundenfälschung  sowie  Urkundenunterdrückung,  Rechtsbeugung  und  Vereitelung  im<br />
			Wesentlichen dazu beigetragen, dass die Täter vollkommen entlastet wurden.<br />
			&nbsp;<br />
			<b>Die  Strafabteilung  des  Amtsgerichtes  Hoyerswerda  forcierte  die  Durchführung  der<br />
			Hauptver-handlung bezüglich des nazistischen Angriffes vom 01.09.2009, obwohl bei<br />
			den  Ermittlungen  mehrere  schwerwiegende  Verfahrensfehler zum  Nachteil  des<br />
			Beschuldigten und seiner Familienmitglieder begangen worden sind:</b></p>
<ul>
<li>
					Bis heute liegt eine offensichtliche, arglistige Verwechslung der an der<br />
					Auseinandersetzung teilgenommenen Personen vor.
				</li>
<li>
					Die Hauptzeugen bzw. Entlastungszeugen des Angriffes wurden bis heute nicht<br />
					vernommen.
				</li>
<li>
					Die vom Beschuldigten an den Ermittlungsbeamten übergebene Angriffswaffe des<br />
					Angreifers wurde nicht untersucht und auch nicht in der Akte protokolliert.
				</li>
<li>
					Die Ehefrau des Beschuldigten (Geschädigte, Enkina) zwar vernommen, doch befindet<br />
					sich kein Protokoll ihrer Vernehmung in der Akte!
				</li>
<li>
					Beim Ermittler eingereichte entlastende ärztliche Gutachten seiner Verletzten Ehefrau<br />
					fehlen in der Akte des Beschuldigten.
				</li>
<li>
					Die vom Beschuldigten während der Vernehmung eigenhändig erstellte Skizze des<br />
					Tatortes ließ der ermittelnde Beamte Dominka verschwinden, obwohl der Beschuldigte<br />
					explizit auf Anheftung bestanden hatte.
				</li>
<li>
					etc. (siehe Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.04.2010 gegen Staatsanwalt Krüger)
				</li>
</ul>
<p>			&nbsp;<br />
			<b>Infolgedessen  wurde  der  Sachverhalt  nur  einseitig  beleuchtet  bzw.  manipuliert.</b><br />
			Dadurch  entstand  ein  durch  die  Staatsanwaltschaft  sowie  Ermittlungsbehörden konstruiertes<br />
			Verfahren.  Dem  Richter  Näther  wurde  darauf  mehrfach  hingewiesen,  dies  ließ  er  jedoch<br />
			unbeachtet.
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 6
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			Damit vereitelte er nicht nur die Straftaten der Ermittlungsbeamten und des Staatsanwaltes,<br />
			die während des Vorverfahrens Aktenmanipulation und Aktenunterdrückung begingen, sondern<br />
			auch das Verbrechen der Neonazis.<br />
			&nbsp;<br />
			Indem Näther die unbegründete Anklage bewusst aufrecht erhielt und auch noch beschloss am<br />
			16.03.2011  die  Hauptverhandlung  zu  eröffnen,  machte  er  sich  zudem  der  Verfolgung<br />
			Unschuldiger  strafbar.<br />
			&nbsp;<br />
			Abgesehen davon wurden bereits 2 Mal beim Richter Näther Anträge auf Zeugenvernehmung<br />
			im Vorverfahren gestellt. Beide Anträge ignorierte Näther.<br />
			&nbsp;<br />
			Im  Schreiben  vom  15.06.2011  hat  der  Antragsteller  Nitichevski  auf  die  gravierenden<br />
			Rechtsverstöße  im  Verfahren  erneut  hingewiesen  und  gleichzeitig  die  Teilnahme  an  der<br />
			Gerichtsverhandlung abgesagt, um die Rechte seiner minderjährigen Kinder und seine eigenen<br />
			zu wahren.<br />
			&nbsp;<br />
			Trotzdem ließ Näther die Verhandlung am 20.06.2011 stattfinden.<br />
			Das Ausbleiben des Angeklagten hat ihn kein Stück gestört.<br />
			Ganz im Gegenteil: Die korrupte Clique der Staatsanwaltschaft und Strafrichter Näther haben,<br />
			getrieben durch niedrige Beweggründe, einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten Nitichevski,<br />
			gegen einen Unschuldigen, fabriziert. Hierzu wurden etliche Rechtsverstöße begangen:</p>
<ul>
<li>Vorsätzliche Personenverwechslung der am Tatort vom 01.09.2009 Beteiligten</li>
<li>Verstoß gegen §52 Abs.2 S.2 StPO</li>
<li>Verstoß gegen §201 Abs.2 S.1 StPO</li>
<li>Menschenrechtsverletzung:<br />
					Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren</li>
<li>Verurteilung &#8211; ohne den Angeklagten<br />
					Verstoß gegen § 230 Abs.1 StPO</li>
<li>Verstoß gegen § 408a StPO</li>
</ul>
<p>			&nbsp;<br />
			&nbsp;			</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">1. Vorsätzliche Personenverwechslung der am Tatort vom 01.09.2009 Beteiligten</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Nach dem Verfahrensstand gilt bis heute, dass der älteste Sohn des Beschuldigten, R. Enkina,<br />
			22,  an  dem  nazistischen  Übergriff  beteiligt  war.  Dabei  war  es  sein  anderer  Sohn,  Nikita<br />
			Nitichevski,  14,  der  angegriffen  wurde.  Dagegen  war  Herr  R.  Enkina  an  dieser<br />
			Auseinandersetzung gar nicht beteiligt. Er beobachtete es nur aus einer Entfernung von ca. 10<br />
			Metern (siehe Anlage 1 – Eidesstattliche Erklärung des Herrn R. Enkina).<br />
			Ohne hinreichende Ermittlungen durchzuführen erhob die Staatsanwaltschaft öffentlich Klage.<br />
			Richter  <b>Näther  prüfte  den  Sachverhalt  der  Anklageschrift  nicht</b> bzw.  führte  kein<br />
			ordnungsgemäßes Zwischenverfahren durch.<br />
			<b>Während des gesamten Verfahrens wurde Herr R. Enkina nicht befragt, nicht einmal<br />
			zur Vernehmung geladen.</b><br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">2. Verstoß gegen §52 Abs.2 S.2 StPO</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Der  Angeklagte  Nitichevski  habe  die  Vernahme  seines  minderjährigen  Sohnes  Nikita<br />
			Nitichevski, 14, unterbunden, so Staatsanwälte Krüger und Stotz.<br />
			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i><b>Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die<br />
				Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden.</b></i>“</p>
<div style="text-align: right;">§52 Abs.2 Satz 2 StPO</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			Somit war der Angeklagte  Nitichevski gar  nicht in der Lage  die  Vernehmung zu verhindern.<br />
			Näther  kannte  diesen  Sachverhalt,  unternahm  aber  nichts  bezüglich  der  fehlenden<br />
			Zeugenbefragung und vereitelte damit die mögliche Entlastung des Angeklagten.
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 2 von 6
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">3. Verstoß gegen §201 Abs.2 S.1 StPO</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Beweisanträge  des  Angeklagten  auf  Zeugenvernehmung  vom  24.03.2010  und  29.08.2010<br />
			wurden von Näther im Laufe des Zwischenverfahrens widerrechtlich ignoriert.<br />
			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				<b>Über Beweisanträge muss ausdrücklich durch förmlichen Beschluss<br />
				entschieden werden.</b></p>
<div style="text-align: right;">§201 Abs.2 Satz1 StPO</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			Richter Näther hat auf die Anträge in keinster Weise geantwortet.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">4. Menschenrechtsverletzung: Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Näther hat durch Verletzung seiner richterlichen Pflichten das Recht des Angeklagten auf ein<br />
			faires Verfahren im Wesentlichen vereitelt.<br />
			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>&#8230;Jede angeklagte Person hat Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen<br />
				zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben<br />
				Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten&#8230;</i>“  </p>
<div style="text-align: right;">Art.6 EMRK</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			Im  Laufe  des  gesamten  Verfahrens (Ermittlungsverfahren,  Zwischenverfahren,<br />
			Hauptverhandlung)  wurden  trotz  mehrmaliger  schriftlichen  Anträge  <b>KEINE  Entlastungszeugen vernommen</b>.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">5. Verurteilung &#8211; ohne den Angeklagten Verstoß gegen § 230 Abs.1 StPO</div>
<p>			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten <b>findet eine Hauptverhandlung nicht<br />
				statt</b>.</p>
<div style="text-align: right;">§230 Abs.1 StPO</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Die <b>Anwesenheitspflicht</b> des Angeklagten ist zwingend. Weder kann der<br />
				Angeklagte auf seine Anwesenheit verzichten, noch kann das Gericht ihn wirksam von<br />
				seiner Anwesenheit entbinden.</i>“</p>
<div style="text-align: right;">(Pfeiffer, §230 StPO, Rn1)</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			§ 230 Abs1. StPO verwirklicht auch für den Bereich des Strafverfahrensrechts den Grundsatz<br />
			des <b>rechtlichen Gehörs</b>.<br />
			Auf Grund der mehrfachen wesentlichen Rechtsverletzungen im Ermittlungsverfahren sowie im<br />
			Zwischenverfahren setzte der Beschuldigte das Gericht rechtzeitig  über sein Ausbleiben in der<br />
			Gerichtsverhandlung am 20.06.2011 in Kenntnis, um die  Rechte  der  minderjährigen Zeugen<br />
			sowie seine Rechte zu wahren.<br />
			Sofern das Gericht von der Anordnung der Vorführung des Angeklagten nach §230 Abs.2 StPO<br />
			abgesehen hat, hielt das Gericht das Ausbleiben des Angeklagten für genügend entschuldigt.<br />
			Somit war der Richter gehalten die Verhandlung zu vertagen.<br />
			&nbsp;<br />
			Stattdessen litt Richter Näther aus niederen Beweggründen in widerrechtlicher heimtückischer<br />
			Absprache mit der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehlsverfahren ein.<br />
			&nbsp;<br />
			Der Angeklagte wurde zur Gerichtsverhandlung am 20.06.2011 nach §216 StPO geladen. Bei
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 3 von 6
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			Ausbleiben  des  Angeklagten  in  der  Verhandlung  würde  im  Falle  des  unentschuldigten<br />
			Ausbleibens ein Zwangsmittel, die Vorführung, angeordnet werden.<br />
			&nbsp;<br />
			Laut  Protokoll  der  Gerichtsverhandlung vom 20.06.2011  (Seite  117  der  Akte) vergewisserte<br />
			sich das Gericht, dass der Angeklagte über die Folgen des Ausbleibens ausreichend informiert<br />
			wurde.<br />
			Trotzdem hat Richter Näther keine Vorführung des Angeklagten veranlasst!<br />
			Folglich hielt das  Gericht das Ausbleiben des Angeklagten für entschuldigt.<br />
			Im Fall des entschuldigten Ausbleibens wird die Verhandlung vertagt.<br />
			Der dritte Weg, wie ihn Näther erfunden hat, ist nichts anderes als Selbstjustiz.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">6. Verstoß gegen § 408a StPO</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Ermittlungsbeamter  Dominka  und  Staatsanwalt  Krüger  manipulierten  das  Verfahren  und<br />
			versuchten  und  versuchen  einen  Unschuldigen  mit  allen  Mitteln  zu  belasten.  Um  eine<br />
			todsichere Verurteilung eines Unschuldigen zu erzielen, lenkten die Staatsanwaltschaft und der<br />
			Strafrichter  Näther  das  ohnehin  schon  manipulierte  Verfahren  auf  die  Gleise  des<br />
			oberflächlichen Strafbefehlsverfahrens um.<br />
			&nbsp;<br />
			§408a StPO definiert den alleinig möglichen Grund, um einen Strafbefehl nachträglich zu<br />
			erlassen:<br />
			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>&#8230;Wenn die Voraussetzungen des §407 Abs.1 Satz 1 und 2 vorliegen und wenn der<br />
				Durchführung einer Hauptverhandlung das Ausbleiben des Angeklagten oder ein<br />
				anderer wichtiger Grund entgegensteht&#8230;</i>“
			</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Es lagen aber weder die Voraussetzungen des §407 Abs.1 Satz 1 und 2 vor, noch stand der<br />
			Hauptverhandlung ein wichtiger Grund entgegen. Der Strafrichter Näther hat es ignoriert und<br />
			durch  bewusst  falsche  Rechtsanwendung  die  Hauptverhandlung  in  einen  Strafbefehl<br />
			umgewandelt.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">6.1 Voraussetzungen des §407 Abs.1 S. 1, 2</div>
<p>			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag (Strafbefehlsantrag), wenn sie nach<br />
				dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich<br />
				erachtet.</i>“</p>
<div style="text-align: right;">§407 Abs.1 Satz 2 StPO</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			Indem  die  Staatsanwaltschaft  Bautzen  am  05.03.2010  öffentliche  Klage  erhoben  hatte,<br />
			bestätigte sie, dass sie die Hauptverhandlung für erforderlich hält bzw. die Voraussetzungen<br />
			des §407 Abs.1 S.2 StPO nicht vorliegen.<br />
			Für  eine  plötzliche  Wendung  von  einer  Hauptverhandlung  zum  Strafbefehlsverfahren  nach<br />
			§408a  StPO  gab  es  gar  keinen  Anlass:  Im  Zeitraum  zwischen  Anklageerhebung  und<br />
			Strafbefehlsantrag  gab  es  keine  neuen  Erkenntnisse  zum  Sachverhalt.  Das  Fehlen  neuer<br />
			Erkenntnisse nach Klageerhebung macht die Anwendung von §408a StPO unmöglich.<br />
			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Eine Hauptverhandlung ist nicht erforderlich, wenn Abweichungen vom Ergebnis<br />
				der Ermittlungen nicht zu erwarten sind (hinreichender Tatverdacht).</i>“</p>
<div style="text-align: right;">(Pfeiffer, §407 StPO, Rn2)</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			Der Sachverhalt darf nicht als „hinreichend ermittelt“ bezeichnet werden:</p>
<ul>
<li>Es wurden immer <b>noch keiner der Entlastungszeugen vernommen</b>.</li>
<li>Es bestehen immer noch wesentliche <b>Diskrepanzen</b> hinsichtlich der <b>Personenangaben</b>,<br />
					die am 01.09.2009 überfallen wurden.</li>
<li>uvm. siehe Seite 1 in diesem Antrag</li>
</ul>
<p>			&nbsp;<br />
			Der Tatverdacht ist infolgedessen zumindest unzureichend begründet bis unbegründet.
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 4 von 6
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">6.2 Ausbleiben des Angeklagten ist kein triftiger Grund</div>
<p>			&nbsp;</p>
<div style="width: 600px; margin: auto;">
				„<i>Der Durchführung einer Hauptverhandlung muss ein wichtiger Grund<br />
				entgegenstehen. Dabei ist insbesondere an die Fälle gedacht, in denen der<br />
				Angeklagte mit bekanntem Aufenthalt im Ausland wohnt, in denen die Vorführung<br />
				des weit entfernt wohnenden Angeklagten unverhältnismäßig wäre&#8230;</i>“</p>
<div style="text-align: right;">(Pfeiffer, §408a StPO, Rn2)</div>
</p></div>
<p>			&nbsp;<br />
			Der Angeklagte wohnt nur 10 km vom Gerichtsgebäude entfernt.<br />
			<b>Mithin ist die Anwendung des §408a unzulässig.</b><br />
			Der  Angeklagte  wurde  zur  Gerichtsverhandlung  am  20.06.2011  nach  §216  StPO  geladen.<br />
			Bei  Ausbleiben  des  Angeklagten  in  der  Verhandlung  prüft  das  Gericht,  ob  das  Ausbleiben<br />
			entschuldigt  oder  unentschuldigt  ist.  Im  Falle  des  unentschuldigten  Ausbleibens  des<br />
			Angeklagten,  der  nach  §216  StPO  geladen  wurde,  wird  ein  Zwangsmittel,  die  Vorführung,<br />
			angeordnet.<br />
			Das  Gericht  hat  die  Vorführung  des  Angeklagten  nicht  veranlasst.<br />
			Folglich hielt das  Gericht das Ausbleiben des Angeklagten für entschuldigt.<br />
			Im Fall des entschuldigten Ausbleibens wird die Verhandlung vertagt.<br />
			Der dritte Weg, wie ihn Näther und Krüger erfunden haben, ist nichts anderes als Selbstjustiz.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">7.  Nichtzustellung des Strafbefehls</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Der ausgefertigte Strafbefehl hat den heimtückisch verurteilten Angeklagten nicht erreicht.<br />
			Laut  Akte  wurde  der  Strafbefehl  am  06.07.2011  in  den  Briefkasten  der  Familie  Nitichevski<br />
			eingeworfen. Dieser Brief wurde <b>ungeöffnet</b> von der Frau des Beschuldigten an den Absender<br />
			<b>zurückgeschickt</b>, da dessen Annahme sowie Bearbeitung aus gesundheitlichen Gründen des<br />
			Empfängers nicht möglich war. Dies wurde dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt (siehe S.127 der<br />
			Akte) und spätere Zustellung vorgeschlagen.<br />
			Der  Sinn der  persönlichen Zustellung ist die  Gewissheit des Gerichtes  von der tatsächlichen<br />
			Bekanntgabe des Inhaltes an den Empfänger.<br />
			Indem Richter Näther das <b>ungeöffnete Schreiben mit einer Begründung zurückbekam</b>,<br />
			war es für ihn nicht zu übersehen, dass der Empfänger nicht zur Kenntnis über den Strafbefehl<br />
			gelangt war.<br />
			Auch  die  Begründung  war  plausibel,  denn  keine  Familie  wird  in  Deutschland  dermaßen<br />
			misshandelt, indem sie monatlich bis zu 60 befristete Behördenbriefe bekommt.<br />
			Trotz  Kenntnis  der  persönlichen  Lage  des  <b>Angeklagten  sorgte  Richter  Näther  nicht</b>,  auch<br />
			rein  rhetorisch  nicht,  <b>für  eine  erfolgreiche  Zustellung  des  Strafbefehls</b> und  vereitelte<br />
			damit  dem  unschuldigen  angeklagten  und  heimtückisch  verurteilen  G.  Nitichevski  die<br />
			Möglichkeit gegen den Strafbefehl rechtlich vorzugehen.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="font-size: 106%; font-weight: bold; text-decoration: underline;">8.  Behinderung der Akteneinsicht</div>
<p>			&nbsp;<br />
			Eine Akteneinsicht wurde zwar bewilligt, doch diese fand in einem engen Raum statt, wo der<br />
			Beschuldigte  von  allen  Seiten  durch  4  Polizei-  und  Justizbeamten  mit  knurrenden  Mägen<br />
			umzingelt war und von deren hungrigen Blicken förmlich durchlöchert wurde.<br />
			Durch  diesen  enormen  psychischen  und  nahezu  physischen  Druck  wurde  ihm  eine  der<br />
			Akteneinsicht würdige, ungestörte Atmosphäre verwehrt.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Alle  seine  Bitten  um  Ablichtungen  bestimmter  Seiten  der  Akte  wurden  abgelehnt  mit  der
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 5 von 6
		</td>
</tr>
</table>
<table class="schreiben">
<tr>
<td colspan="2">
			Begründung:  „<i>Sie  sollen  zuerst  einen  Antrag  stellen,  Richter  Näther  wird  dann  darüber<br />
			entscheiden.</i>“<br />
			&nbsp;<br />
			Dabei  waren  die  Akten  gerade  erst  von  einem  5-tägigen  Aufenthalt  von  irgendeiner<br />
			Knappschaft, die grundsätzlich an dem Verfahren gar nicht beteiligt ist, zurückgekehrt. Auch<br />
			der Rechtsanwalt der Nazi-Täter hat sie zur besseren Verdauung für mehrere Tage nach Hause<br />
			zugesandt bekommen.<br />
			&nbsp;<br />
			Der Beschuldigte bekam keine Akteneinsicht, sondern eine verhöhnende Schikane.<br />
			&nbsp;<br />
			Es  ist eindeutig, dass  Richter Näther  durch den Aufbau dieser  Hürden bei der  Akteneinsicht<br />
			durch  den  Beschuldigten  seine  Verteidigung  in  diesem  von  vorne  bis  hinten  künstlich<br />
			konstruierten Verfahren wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen wollte.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Alle hier aufgelisteten, von Näther widerrechtlich durchgeführten Handlungen und Maßnahmen<br />
			sprechen  dafür,  dass  seine  Unparteilichkeit  längst  auf  der  Strecke  geblieben  ist  und  er<br />
			ausschließlich das Ziel verfolgt, die Heimtücke zu vollenden bzw. den Beschuldigten mit allen<br />
			Mitteln zu verurteilen.<br />
			&nbsp;<br />
			Aus all diesen Gründen möge der Richter Näther in diesem Sachverhalt für befangen erklärt<br />
			werden.<br />
			&nbsp;<br />
			G. Nitichevski<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Anlagen: Eidesstattliche Erklärung des Herrn R. Enkina über seine Nichtteilnahme<br />
			an der Auseinandersetzung am 01.09.2009
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 6 von 6
		</td>
</tr>
</table>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Eidesstattliche Erklärung eines Entlastungszeugen</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 11:38:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
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		<description><![CDATA[R. Enkina Spreetal, den 20.03.2012 Werkstr. 2 02979 Spreetal &#160; an Amtsgericht Hoyerswerda Pforzheimer Platz 2 02977 Hoyerswerda Spreetal, den 20.03.2012 &#160; AZ: 2 Ds 330 Js 1539/ 10 &#160; &#160; &#160; Eidesstattliche Erklärung &#160; &#160; Hiermit erkläre ich, R. Enkina, an Eides statt, dass ich an der Auseinandersetzung zwischen D. Klante und G. Nitichevski [...]]]></description>
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</style>
<table class="schreiben">
<tr>
<td width="50%" style="font-size: 95%;">
			R. Enkina Spreetal, den 20.03.2012<br />
			Werkstr. 2<br />
			02979 Spreetal<br />
			&nbsp;<br />
			an<br />
			Amtsgericht Hoyerswerda<br />
			Pforzheimer Platz 2<br />
			02977 Hoyerswerda
		</td>
<td width="50%" style="vertical-align: top; text-align: right; font-size: 95%;">
			Spreetal, den 20.03.2012
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2">
			&nbsp;<br />
			AZ: 2 Ds 330 Js 1539/ 10<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;</p>
<div style="text-align: center; font-weight: bold;">
				Eidesstattliche Erklärung
			</div>
<p>			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Hiermit  erkläre  ich,  R.  Enkina,  an  Eides  statt,  dass  ich  an  der<br />
			Auseinandersetzung  zwischen  D.  Klante  und  G.  Nitichevski  am  01.09.2009  nicht<br />
			teilgenommen habe, sondern das Geschehen lediglich aus einer Entfernung von rund<br />
			10 Metern beobachtete.<br />
			&nbsp;<br />
			&nbsp;<br />
			Hochachtungsvoll<br />
			Rodion Enkina
		</td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" style="text-align: center; font-size: 95%;">
			Seite 1 von 1
		</td>
</tr>
</table>
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		</item>
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