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"freiwillige" Krankenversicherung oder Ausbeutung durch die AOK

Seit 2006 sind wir auf Grund des Entzuges der Ausweispapiere bzw. wegen Nichtvorhandensein jeglicher Legitimationspapiere nicht in der Lage, die Leistungen der AOK zu nutzen. Diese absurde Tatsache betrachteten wir im Jahre 2006 noch als temporären Zustand. Deswegen wurde es nicht gleich „an die große Glocke gehängt“.

Dazu kam im Jahre 2008 der Verdienstausfall (Aufgabe der Selbstständigkeit auf Grund fehlender Ausweispapiere).
Doch trotz rechtzeitig mitgeteilter Einkommensänderung → 0 Euro jährlich blieb der Mitgliedsbeitrag unverändert.

Die schlampige Bearbeitung unserer Anliegen seitens der AOK hatte dazu geführt, dass im Jahre 2009 die Mitgliedsbeiträge auf den Höchstbeitrag erhöht werden sollten. Die Sachlage wurde schriftlich und telefonisch mit den Sachbearbeitern der AOK geklärt. Die Erhöhung des Beitrages als solche blieb zwar aus, allerdings wurde der zu zahlende Beitrag in Höhe von rund 310 Euro nicht wie vom Gesetz vorgesehen auf ~130 Euro ermäßigt.
Obwohl der AOK Die Einkommenslage (0 Euro Einkommen, Härtefall) bereits bekannt war.

Ende 2010 startete die AOK trotz Kenntnis unserer finanziellen Notlage einen zweiten Versuch, den Beitrag auf die höchste Stufe (~600 Euro) anzuheben.

Mithin entstand der Familie des Klägers innerhalb von 2 Jahren ein finanzieller Schaden in Höhe von rund 5000 Euro. Die AOK hat diesen Missstand Anfang 2011 anerkannt und die unrechtmäßig eingeforderten Mehrzahlungen erstattet.

Mittlerweile hatten wir bereits festgestellt, dass das Fehlen der Legitimationspapiere zu einem Dauerzustand für uns in diesem Land geworden ist und damit den Empfang der Gegenleistungen der AOK unmöglich macht: Konfrontiert wurden wir mit Absagen der Behandlung bei Neuaufnahmen in Praxen, etc.

Die hartnäckigen Ausbeutungsversuche der AOK durch die Beitragserhöhung waren der Auslöser für den eigentlich längst überfälligen Austritt. Aus diesen Gründen wurde die Krankenversicherung sofort zum Anfang des nächsten Monats (01.12.2010) gekündigt.

Schließlich entscheidet jeder für sich allein, wann er die Flucht aus der Sklaverei antritt.


Auf Grund fehlender Legitimationspapiere ist der Versicherungsvertrag gemäß §138 Abs.1 BGB i.V.m. §242 BGB
und §2 Abs. 4 SGB V nichtig:

Laut §2 Abs. 4 SGB V haben Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.“

Beim Empfang der Versicherungsleistungen ist die Notwendigkeit, sich gegenüber den Leistungserbringern ausweisen zu müssen, unentbehrlich um Missbrauch auszuschließen. Der kläger und seine Angehörigen sind nicht mehr in der Lage sich zu legitimieren, dementsprechend können sie auch die ihnen von der AOK zustehenden Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen – sie werden ihnen verwehrt.

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“ §242 BGB

Die AOK ist als Schuldner gar nicht in der Lage, die Leistungen so zu bewirken, dass sie beim Gläubiger bzw. bei uns überhaupt „ankommen“. Unser Status in diesem Land gleicht dem von Verstorbenen.
Die AOK wird doch nicht bei einem Toten Beiträge eintreiben wollen?
Oder gilt jetzt das Motto „Geiz ist geil“ überall?

Die AOK wurde von uns bereits mehrfach auf diese Tatsache hingewiesen. Trotzdem versucht die AOK, Beiträge einzufordern und sie auch noch zu erhöhen. Dieses Verhalten ist sittenwidrig und verstößt gegen §138 Abs.1 BGB:

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.“

Mithin ist der Versicherungsvertrag bereits nichtig.

Aus diesem Grund sind wir, genauso wie zuvor, nicht in der Lage die „glänzenden“ Leistungen der AOK in Anspruch zu nehmen. Mithin ist die Nötigung zur Mitgliedschaft und Zahlung der Beiträge nicht einfach nur Abzocke, sondern reiner Wucher - unter Ausbeutung der Zwangslage i.S.d. §138 II BGB, und ähnelt damit ihrer Natur nach der Ausbeutung von Zwangsarbeitern.